Montageort für Action-Cam

  • Moinsen!


    mich würde mal interessieren, wo ihr so eure action cam an der 600 SA montiert. Mir geht's dabei natürlich um die beste/günstigste Sicht und die wenigsten Vibrationen.
    Verwendet ihr die Standartbefestigungen oder habt ihr etwas selbstgebastelt?
    Danke schon mal...
    LG

  • Wozu macht man Urlaubsfotos oder Videos?
    Genau so eine xxxxx Frage...

  • Würd ich gerne sehen.. aber der Link öffnet sich ni ht

  • Beim Hochladen stand: Bild muss vom Moderator freigegeben werden. Vielleicht dauert das noch ein bischen.

  • Bild muss vom Mod freigegeben werden. Ich denke das dauert ein wenig. Grrrr, wie lösche ich meinen doppelpost?

  • Jetzt werden in diesem Forum auch schon Tips zu Verstößen am geltenden Datenschutzrecht gegeben. Ajajaj. Zwar urteilt der BGH unter dem Aktenzeichen VI ZR 233/17, dass eine Aufnahme im Einzelfall, der geprüft werden muss, als Beweismittel verwertbar sein kann, weist aber ausdrücklich darauf hin, dass jedenfalls eine permanente, anlasslose Aufzeichnung daher gegen den Datenschutz verstößt.


    Bundesdatenschutzgesetz
    Der Einsatz sog. Dashcams kann gegen die Bestimmungen des Datenschutzes verstoßen: Ziel der Montage am Armaturenbrett eines Fahrzeuges ist es meist, andere Verkehrsteilnehmer mit amtlichem Kennzeichen zu filmen und zu speichern, ohne dass der Betroffene dies mitbekommt und weiß, was mit seinen persönlichen Daten geschehen soll. Wer diese Aufzeichnung ins Internet stellt und so der Öffentlichkeit zugänglich macht, ohne Personen und Autokennzeichen unkenntlich gemacht zu haben, hat ohne Zustimmung der Beteiligten eindeutig gegen deren Recht auf informationelle Selbstbestimmung verstoßen.


    Mal ehrlich, was geilt viele daran auf, jeden Mist mitfilmen zu müssen. Hat man Angst beim Fahren etwas verpasst zu haben, das man dann beim Anschauen genießt?

  • Die Tatsache, dass jemand seine Fahrt filmen möchte, impliziert weder die Absicht, gezielt andere Personen zu filmen, noch die Absicht, die Aufnahmen öffentlich zugänglich zu machen. Insofern verstößt das Vorhaben erstmal gegen überhaupt nichts, unabhängig davon, ob es rechtlich insgesamt schlau oder für andere nachvollziehbar ist.

  • Wow, was hat das mit Erfahrungsaustausch zu geeigneten Anbaumöglichkeiten zu tun?
    Nehmen wir mal an, dass der TE die Dashcamproblematik kennt, aber trotzdem eine montieren möchte. Dann geht es rein sachlich nur noch um das "Wie?"
    ( Nur meine 5 Pfennig...)

  • Dashcam und Actioncam sind zwei verschiedene Dinge....



    Gesendet unter dem Einfluss bewusstseinserweiternder Drogen.

    Scheiß drauf, ich probiers!

    :hehe:

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  • Genau. Und beide wird man bestimmt für kriminelle und dem Datenschutz widersprechende Aktionen einsetzen können. Oder eben auch dem eigentlich Zweck entsprechend. :wink::gruebelx::D

    Einmal editiert, zuletzt von Hobbes_71 ()

  • In dem Zusammenhang den Begriff kriminell ins Spiel zu bringen, halte ich nicht gerade für naheliegend.




    Gesendet unter dem Einfluss bewusstseinserweiternder Drogen.

    Scheiß drauf, ich probiers!

    :hehe:

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  • Vor dem Hintergrund, dass man gegen Gesetze verstoßen könnte und das womöglich wissentlich, dafür fand ich es angemessen. So aus dem Impuls heraus. Mit etwas Abstand korrigiere ich das gern in "nicht ordnungsgemäße". Besser?:gruebelx: :wink:

  • Soweit es mich betrifft, die bessere Wahl. :D


    Schlimm genug, wenn statt von Actioncams Dashcams ins Spiel gebracht werden, die ausdrücklich als Ausnahme in dem Urteil genannt wurden, welches zitiert wurde.


    Gediegenes Halbwissen oder Absicht ist eigentlich dabei egal: Aus einer simplen Frage wird ein Sturm im Wasserglas entfacht, anstatt etwas Konstruktives beizutragen.


    Gesendet unter dem Einfluss bewusstseinserweiternder Drogen.

    Scheiß drauf, ich probiers!

    :hehe:

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