Legale Beleuchtung für ein Givi Topcase

  • Hallo, ich besitze ein Topcase von Givi das es ermöglicht eine zusätzliche Beleuchtung einzubauen, was natürlich vom Sicherheitsaspekt sehr sinnvoll wäre.
    Leider kann ich kein Einbaukit finden das für die deutsche Verkehrsteilnahme gültig ist.
    Darum meine Frage, gibt es überhaupt ein Einbausatz das es ermöglicht das Topcase mit zusätzlicher Beleuchtung in Deutschland auszustatten?
    Oder hat einer von euch sein Givi Topcase damit ausgestattet und kann mir seine Erfahrungen mitteilen wie der TÜV und die Polizei darauf reagieren?
    Vor demTÜV Termin könnte man das Topcase ja runter machen.
    Wie ist eure Meinung dazu?
    Das Topcase ist das Givi Blade B47

    Einmal editiert, zuletzt von jec ()

  • Shark Skwal wie beleuchtete Warnwesten unterstehen nicht der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), da Teil der Ladung.


    Ein fest angebautes Topcase mit installiertem Bremslicht samt Verkabelung ist hingegen nicht als Ladung zu werten. Da beim Kraftrad nur ein Bremslicht zugelassen ist (mittig) bzw. zwei (symmetrisch zur Mitte), kann das Givi-Bremslicht meines Wissens nicht eingetragen werden.
    Schade.


    Vorgestern fuhr ich btw. hinter einem Taxi. Um das Taxischild besser wahrnehmbar zu machen, hatte jemand rechts und links noch auf der Leuchte je ein LED-Lichtband befestigt, was einige Sekunden je einmal die Sekunde rot aufleuchtete, dann dreimal in einer Sekunde usw., das Ganze sehr hell!
    Schon als der weiter vorn fuhr, war das stressend, hinter ihm waren seine Bremsleuchten keine Warnung mehr, man war automatisch dauergewarnt. Fest eingebaut, komplett illegal. Und auch als Teil der Beladung wäre sowas durch die eindeutige Störwirkung klar illegal.


    Was am Heck wohl ginge, wäre rote Reflektorfolie (vorn weiß, Seite gelb). Damit würde ich es aber auch nicht übertreiben.

  • In der Tat. §53 StVZO gilt aber:
    https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__53.html


    EU-Recht und deutsches Recht unterscheiden sich ja in einigem, wir kennen das von Reifenbindungen oder bspw auch von der Pflicht für berufliche Kraftfahrer, schon von 2,8 bis 3,5 Tonnen zul. GG, Tageskontrollblätter zu führen, was nur in Deutschland Pflicht ist. Beim Lampengedöns dasselbe in grün. Zwei zusätzliche Leuchten im Topcase sehe ich da nicht als legal.
    Aber wäre bei uns nicht alles nen Ticken bürokratischer, wäre das dann noch Deutschland?! ;)


    Man kann aber auch das Zeug ins Topcase einbauen und dann immer noch sehen, ob überhaupt was passiert...

  • In der Tat. §53 StVZO gilt aber:


    53 STVZO gilt nur wenn das Motorrad keine EU-Zualssung hat. Besteht eine EU-Zulassung bricht EU-Recht die StVZO.
    Bremslicht im TopCase ist nie zulässig, da nicht mit dem Fahrzeug fest verbunden
    Zusatzbremslicht ist bei Motorrädern ab etwa Baujahr 2001 zulässig, sogar mit Gefahrenbremslicht (blinkend ab einer Verzögerung von 5 m/sec²)

  • Also: Laut StVZO ist eine Bremsleuchte, bei EU-Zulassung sind zwei zulässig, die symmetrisch zur Mitte verbaut werden - Richtig?


    Thema des TE ist aber nicht die Typzulassung von Motorrädern, sondern es geht ihm um eine nachgerüstete Topcasebeleuchtung wie diese:
    https://www.amazon.de/GIVI-E94…ht-LED-Case/dp/B0046AIAHU


    Also Bremslicht für das Topcase, so nehme ich an.


    Ein Koffer mit Verkabelung für Beleuchtung: Ist der dann noch Ladung oder - wenn ich ihn gar anschraube - so überhaupt noch zu sehen? Vgl. GoldWing.
    Und nur mal hypothetisch: Würde man ein fest verbundenes Topcase beim Tüv eintragen lassen wollen, gilt dann denn für diese Eintragung nicht die StVZO auch für EU-Typzugelassene Krafträder?

  • :wink1:


    Ein Koffer mit Verkabelung für Beleuchtung: Ist der dann noch Ladung oder - wenn ich ihn gar anschraube - so überhaupt noch zu sehen? Vgl. GoldWing.
    Und nur mal hypothetisch: Würde man ein fest verbundenes Topcase beim Tüv eintragen lassen wollen, gilt dann denn für diese Eintragung nicht die StVZO auch für EU-Typzugelassene Krafträder?


    Analog dazu: Nachträglich angebrachter, aber fest verschraubter Koffer am Mopped. Kennzeichen seitlich versetzt, mitsamt vorschriftsmäßiger Kennzeichenbeleuchtung hinten am linken Koffer. Rücklicht weiterhin mittig.
    Wurde vom TÜV hier in Hessen (welche Prüfstelle :nixweiss:) als zulässig und nicht eintragungspflichtig beurteilt.


    Ich nehme an, dass das für ein fest verschraubtes Topcase auch so gilt.
    Bei dem verlinkten Teil ist aber nichts erkennbar, dass eine Zulassung als Leuchteinrichtung (e-Kennzeichnung etc.) besteht - da sehe ich eher ein Problem.






    :wavey:

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    Meine Maschinen sind alt genug, um selbst zu entscheiden, das macht es manchmal etwas anstrengend, mit ihnen unterwegs zu sein.
    Wenn meine Fähigkeiten nachlassen und ich meine CM 400T nicht mehr fahren kann, dann hole ich mir 'n Motorrad - und wenn's damit nicht mehr geht, 'n Lanz Bulldog.

  • Na, dass ist doch mal ein Tipp!


    Würde bei meinem Motorrad optisch und damit sicherheitsrelevant nix bringen,
    weil das Bremslicht keine zehn Zentimeter tiefer sitzt/säße,
    aber das ist ja nicht bei jedem Fahrzeug so.


    Sowas läßt sich vielleicht auch an anderen Grundplatten FEST anbauen.

    Scheiß drauf, ich probiers!

    :hehe:

    [SIGPIC][/SIGPIC]

    Einmal editiert, zuletzt von Afrikaans ()

  • :wink1:


    Ich kann den verlinkten Seiten nichts entnehmen, dass das eine Zulassung als lichttechnische Einrichtung an Kraftfahrzeugen hat. Und darum geht es doch hier ...


    Auch das Original-Zubehör von Givi lässt sich ohne basteln am Givi-Topcase anbringen :o






    :wavey:

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    Meine Maschinen sind alt genug, um selbst zu entscheiden, das macht es manchmal etwas anstrengend, mit ihnen unterwegs zu sein.
    Wenn meine Fähigkeiten nachlassen und ich meine CM 400T nicht mehr fahren kann, dann hole ich mir 'n Motorrad - und wenn's damit nicht mehr geht, 'n Lanz Bulldog.

  • Vieleicht meintest du ja die Innenbeleuchtung, ich hatte ja damals eine in meinem begehbaren Goldwingtopcase, mit Bewegungsmelder.

  • Zitat

    Vorgestern fuhr ich btw. hinter einem Taxi. Um das Taxischild besser wahrnehmbar zu machen, hatte jemand rechts und links noch auf der Leuchte je ein LED-Lichtband befestigt, was einige Sekunden je einmal die Sekunde rot aufleuchtete, dann dreimal in einer Sekunde usw., das Ganze sehr hell!
    Schon als der weiter vorn fuhr, war das stressend, hinter ihm waren seine Bremsleuchten keine Warnung mehr, man war automatisch dauergewarnt. Fest eingebaut, komplett illegal. Und auch als Teil der Beladung wäre sowas durch die eindeutige Störwirkung klar illegal.


    Das war ein Taxi-Alarm.
    Empfohlene Handlungsweise wenn man so etwas sieht: Anhalten, Polizei anrufen, erzählen wo und in welche Richtung das Taxi unterwegs war.
    Alternative Handlungsweise: Den Taxifahrer darüber informieren, das er mal wieder unbeabsichtigt seinen Alarm eingeschaltet hat.
    Jedenfalls, Illegal ist daran nichts und Auffallen soll es so gut ein stiller Alarm eben auffallen kann.