Neue Abzocke oder sinnige Regelung?

  • Na wenns so lange schnuppe war, und jetz plötzlich nichmehr...hmmm...was is passiert?...hmmm...

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  • :wink1:


    Zitat

    Wer bisher eine andere als die in den Papieren eingetragene Reifendimension auf seinem Motorrad montiert hatte, musste nichts befürchten, solange er dafür eine gültige, sowohl seitens des Reifen- als auch des Motorradherstellers ausgegebene Freigabe oder Unbedenklichkeitsbescheinigung hatte.


    Das ist schon lange falsch.


    In den einschlägigen EU-Regelungen sind 6 Unterpunkte, nach denen andere als die eingetragenen Reifen aufgezogen werden können. Im nächsten Absatz steht, dass bei Freigaben nach 3 dieser Unterpunkte eine Prüfung und Eintragung in die Papiere erforderlich ist. Leider steht in den Reifenfreigabebescheinigungen oft nicht drin, nach welchem Unterpunkt genau die Freigabe erteilt wurde.
    Bei AVON kenne ich das, dass ausdrücklich die Rechtsgrundlage mit Angabe des Unterpunktes des Paragrafen der Richtline (oder so ähnlich :o) erwähnt ist und dann auch dabeisteht, dass aufgrund dieser Rechtsgrundlage keine Eintragung erforderlich ist.
    Bei Bridgestone ist auf der Downloadseite oft nur auf eine Fußnote verwiesen, da steht dann lapidar "Freigabe Reifenhersteller, Eintragung erforderlich" und in der Bescheinigung steht nichts davon - wer da glaubt, nur die Bescheinigung mitführen zu müssen, kann vom nächsten kundigen Kontrollorgan aufgeknüpft werden.



    Wenn ich Zeit und Langeweile hab, kann ich das nochmal raussuchen - ich hab das hier im Board auch schonmal irgendwo gepostet, als es um die Eintragung-Problematik ging.



    Ist vielleicht juristische Spitzfindigkeit, ist aber schon lange so. Genauso der nette Hinweis in Freigaben und Teilegutachten "Diese Bescheinigung ist nur anwendbar, wenn das Fahrzeug sich im ansonsten unveränderten Originalzustand befindet." - damit ist rein formal bei 2 Änderungen, die beide alleine problemlos wären, eine Einzelabnahme fällig.
    Wird zwar meistens von den Kontrollorganen toleriert, kann aber Probleme geben.






    :wavey:

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    Meine Maschinen sind alt genug, um selbst zu entscheiden, das macht es manchmal etwas anstrengend, mit ihnen unterwegs zu sein.
    Wenn meine Fähigkeiten nachlassen und ich meine CM 400T nicht mehr fahren kann, dann hole ich mir 'n Motorrad - und wenn's damit nicht mehr geht, 'n Lanz Bulldog.

  • Und nun mal das Ganze aus der Praxis: der für mich zuständige TÜV-Prüfer bei mir in der Werkstatt berechnet jetzt für eine solche Nummer - eine einfache 19.2 - 96,50€ (in der Station ist es ca. 30€ günstiger) und schreibt die neue Größe ins Gutachten mit dem Vermerk "Reifenfreigabe Hersteller/Reifenhersteller ist mitzuführen". Meinen Einwand, daß es sich um ein prima Geschäftsmodell handelt, andere die Arbeit machen zu lassen und dafür als Prüforganisation das Geld zu kassieren, quittierte er mit einem dezent säuerlichem Gesichtsausdruck (der muß sich aber auch öfter Sprüche von mir anhören, von daher weiß er das einzuordnen).

    Einmal editiert, zuletzt von Thomas W. ()