Fahrzeugdokumente Leichtkraftrad nach Halterwechsel

  • Es geht um die Betriebserlaubnis/Bescheinigung über die Einzelgenehmigung/Typengenehmigung für ein zulassungsfreies Fahrzeug, hier Leichtkraftrad.
    Dieses Fahrzeug hat keine Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Kfz-Brief).


    Nach der Ummeldung, bei der ich nicht jeden Verwaltungsakt verfolgte, hatte ich erst zu Hause diese unveränderte Betriebserlaubnis vom Vorgänger entdeckt - mit Vorgängerkennzeichen, Namen und Landkreis.
    Zulassungsbescheinigung Teil I ist neu und vorhanden.


    Ich habe das dunkle Gefühl, dass eine neue BE gedruckt, aber nicht ausgehändigt wurde...
    Oder ist das normal?

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  • Namen nicht, nur Landkreis der Erstzulassung und erstes Kennzeichen. Muss das nicht aktualisiert werden bei Halterwechsel in einen anderen Zulassungsbezirk?


    @Halter von gebraucht erworbenen Leichtkrafträdern ohne Zulassungsbescheinigung Teil 2: Wurde die BE neu gestempelt nach Kennzeichenwechsel bzw. ausgetauscht? Oder wurde die nicht verändert?

  • Bei uns gibt es auf Wunsch und kleiner Gebühr zur COC und FZ Schein auch eine Zulassungsbescheinigung Teil II, also einen Fahrzeugbrief dazu.
    Finde ich irgendwie ordentlicher.


    Wird wohl nicht einheitlich gehandhabt in D.

  • Ok, danke.


    Das wusste ich nicht, dass dies geht. Fände ich auch mit Teil 2 besser.
    Aber ich hätte gern wenigstens das aktuelle Kennzeichen eingetragen. Dafür gibt es extra ein Feld auf der Rückseite der BE.
    Und ich weiss nicht, ob mir da evtl. die alten (absolut neu aussehenden) Papiere gegeben wurden.


    Naja, ich hatte mir gleich einen Zweittermin nächste Woche reserviert, an dem ich mich freimachen kann - dann frage ich nochmal dort. Falls es nicht einer von euch weiss, ob die Betriebserlaubnis neu kommt oder auf der Rückseite wenigstens neues Kennzeichen und Stempel eingetragen wird bzw. wie bei mir gar nichts geändert wurde und noch das Erstkennzeichen aufgeführt ist.

  • Hi...


    ein Leichtkrad ist nicht zulassungsfrei, sondern steuerfrei :wink:


    Für meine Yamaha (Bj 99, EZ 00) habe ich die gute alte ABE (grauer Lappen wie der ganz alte BRD-Führerschein) mit nem Adler drauf, diese enthält alle Grunddaten des Fahrzeugs. Auch bei der zuletzt durchgeführten Kennzeichenänderung (Wunschkennzeichen) wurde auf der BE nichts eingetragen oder RUMgestempelt.
    Ich hab einfach ne neue ZB Teil 1 erhalten und gut ists...


    Für meine Vergaser Varadero Bj. 01 EZ 02 habe ich "schon" ein CoC erhalten (bzw. vom Vorbesitzer übernommen), die eine sehr ausführliche technische Bschreibung des Fahrzeugs darstellt (die ZB Teil 2 ist häufig weniger detailliert als die CoC). Bei einer anderen Varadero habe ich gesehen, dass das Landratsamt irgendwo um Aachen herum die Kennzeichen handschriftlich auf der CoC vermerkte und mit einem Klebe-Siegel und Unterschrift des Sachbearbeiters "abstempelte". In Berlin wird das meines Wissens nicht praktiziert. Die Daten sind ja eh nach Dokumentation der Erstzulassung für den öffentlichen Straßenverkehr im Computersystem hinterlegt und auch für andere Bundesländer oder Bundesbehörden abfragbar.


    Du liegst wahrscheinlich richtig, dass in den 80er Jahren in Berlin-West die ABE's beschriftet und gestempelt wurden. Das habe ich in den letzten 20 Jahren aber nicht mehr beobachtet.


    LG

    -==[Schubsi]==-


    ...... der mit der Vara tanzt!

    odo90.jpg ... und es werden immer mehr! :sup1: ...

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  • schubsi: Ok. Ja, ich weiss, ist zugelassen, hat ja ein Kennzeichen, alles ganz normal.
    Die Betriebserlaubnis ist aber explizit für ein "zulassungsfreies Fahrzeug".
    Also ein zulassungsfreies Fahrzeug, das zugelassen wird. Irgendwie gaga.


    Verstehe ich auch nicht.


    Nach Rücksprache heute morgen mit der Behörde ist die Nichteintragung des aktuellen Kennzeichens zwar auch irgendwie unschön, weil ja extra dafür ein Feld besteht. Aber nicht nötig.
    Ist also alles korrekt. Angeblich.

  • Zitat

    Also ein zulassungsfreies Fahrzeug, das zugelassen wird. Irgendwie gaga.


    Ich muss mich korrigieren: Doch ja, damals bei meiner Vespa P80X ('83) erhielt ich keinen Fz-Schein, wie damals sonst noch üblich, sondern eine Bescheinigung über die Zuteilung eines Kennzeichens, war ca. Din A 7 groß (nur ein Blatt, nicht gefaltet) und im selben Design wie ein Fz-Schein gehalten...


    Das Wiki bestätigt: "zulassungsfrei" ...


    Was auch immer der erbsenzählerische Unterschied zur Anmeldung/Ummeldung eines Fahrzeuges nach Halterwechsel (der Besitzer darf wieder ein anderer sein :o ) zur "Zulassung" sein mag (bestimmt was behördensprachlich und juristisch genau definiertes), was Recht ist muss auch Recht bleiben: Hab ich Dich doch glatt - ohne böse Absicht - grundlos "angebellt"! :wink:


    LG

    -==[Schubsi]==-


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  • Ja, ist das selbe Format wie Zul.b. Teil1/ Kfz-Schein und hat Sollknickstellen, ist jedoch ungeknickt.
    Handelt sich um ein 2019er Modell, die Frage wird sicher öfter auftauchen...