Varadero drossel überhaupt wirklich legal?

  • Hallo;


    Ich wollte mir evtl ne vara zulegen.(is baujahr '02)
    Hab mich mal wegen der drossel erkundigt.
    Da stand das man des am gaßschieber oder so macht.
    Und das die dann trotzdem 90-100 fährt?!


    Ist das dann überhaupt legal weil die ja schneller als 80 ist?


    Grüße


    Obo

  • bis 88 is es in der toleranz von 10%!! beim gedroselten!

    Ich weiss, dass ich die Buchstaben verwechsel. Das ist kein Fehler sondern gehört zu meiner Persönlichkeit.

  • ja hab ich auch schon gehört. Aber bei der gaßschiebe is des doch schneller? also ist die verboten oder?

  • ne kommt drauf an wen dus von eim händler einbauen Läst fährt und sie läuft schneller musst du eigetnlich wieder hin und nachfragen warum das so i und sie müssten er eigetnlich so machen das sie nur um die 80 läuft macht halt kein mensch!!
    Ich Z.B. hab ne andere drossel bei mir wurd die übersetzung geändert und ich hab ein drehzahlbegrenzer bei 10000bekommen!

    Ich weiss, dass ich die Buchstaben verwechsel. Das ist kein Fehler sondern gehört zu meiner Persönlichkeit.

  • Mir gehts nur darum das ich nich meinen schein los bin obwohl ich ne drosselung drin hab weil prinzipiell kann ich ja nix zu.

  • ja eigentlich schon nur kan die polizei dan sagen ja hir du höttest dich drum kömmern könn das sie net so schnel läuft...
    Neija is halt so!! aber ich hab jetzt seit Juli 6t km auf meine Vara gefahren is eine 03er
    ich wurd nur 1 lan angehalten das war auf großer tour mit eltern und ja haben sie auch nur schein sehen wollen das wars!

    Ich weiss, dass ich die Buchstaben verwechsel. Das ist kein Fehler sondern gehört zu meiner Persönlichkeit.

  • also die sache mit dem gasschieber is irgendwie ned so einfach;) denn wenn du pech hast holen die dich mit auf den rpüfstand bzw. laden dich vor...und auf nem prüfstand läuft die bestimmt um einiges mehr als 90 kmh, denn da haste ja kein so großen rollwiederstand,keinen luftwiederstand ect.

  • ja wiegrsagt zum HH und dem das sagen wen er sagt egall muss man zum anderen gehen aber im normalfal macht da keiner was!

    Ich weiss, dass ich die Buchstaben verwechsel. Das ist kein Fehler sondern gehört zu meiner Persönlichkeit.

  • Obo einfach net erwichen lassen bzw. wen du kontrolierst wirst einfach locker bleiben dan passt das schon!! ;)

    Ich weiss, dass ich die Buchstaben verwechsel. Das ist kein Fehler sondern gehört zu meiner Persönlichkeit.

  • Wenn eine Drossel drin ist ,ist eine Drossel drin ,punkt(.) Die Polizei würde dich nur anmaulen wenn du mit 100kmh gemessen wirst ,denn das sollte die Maschine dann ja wohl nicht fahren können.

  • Wenn eine Drossel drin ist ,ist eine Drossel drin ,punkt(.) Die Polizei würde dich nur anmaulen wenn du mit 100kmh gemessen wirst ,denn das sollte die Maschine dann ja wohl nicht fahren können.


    So einfach ist das leider nicht. Als Halter eines KFZ ist man für den ordnungsgemäßen Zustand verantwortlich (als Fahrer sowieso), und wenn man merkt, dass die Kiste schneller fährt, als sie (oder vielmehr der Fahrer) darf, dann ist man rein rechtlich gesehen verpflichtet, dies zu ändern.


    Hier ein etwas krasses Beispiel, aber so wird es am deutlichsten: Mal angenommen, ich lasse an meinem PKW Winterreifen draufmachen. Nach einiger Zeit stelle ich fest: Hey, sind ja gar keine Winterreifen, die haben mir Sommerreifen aufgezogen! Naja, was solls, auf der Rechnung steht ja "4 Winterreifen". Lassen wir`s mal so... Die nächste Polizeikontrolle sähe das sicher anders.


    Im normalen Betrieb wird eine nicht korrekte Drossel evtl. nicht sehr auffallen, aber im Falle eines Unfalles kann es durchaus Probleme von wegen Versicherungsschutz etc. geben.

  • Naja ,ganz so ist es nicht ,glaube ich ;) Meine CMX ist z.b. eingetragen als "Kraftrad mit Leistungsbegrenzung" in der Kombination 24kw/160km/h.Jeder der die Mühle kennt (PC17 - CB450) weiss das das irgendwo nicht hinhaut.Im Fahrzeugschein ist auch keine Drossel vermerkt.Als ich beim TÜV war für die Neuzulassung hab ich den Prüfer gefragt wie das nun mit der Drossel gemeint ist und wir kamen drauf das wohl beim Import 1987 die Daten falsch eingetragen wurden.Wie dem auch sei ,der TÜV sowie die Zulassungsstelle haben das so übernommen.Eintragung der Leistungsbegrenzung im Brief aber keine zusätzliche Eintragung im Schein (Drossel wurd nicht gefunden).Tatsächlich kann ich die Kiste bis Anschlag Tacho drehen (Tacho geht bis 160) ,laut Navi rund 170.Das schafft aber nur die 32kw Version.Laut Aussage TÜV und Zulassungsstelle geht das schon i.o ,denn was da steht ist halt so...Mir war das letztendlich egal was eingetragen wurde das es in der Versicherung eh keine Unterschied macht.


    Um auf dem vorliegenden Fall zurückzukommen.Ich meine zu Wissen das man als technischer Laie nicht wissen muss was genau die Werkstatt da gemacht hat.Man handelt im guten Glauben das die Arbeit korrekt ausgeführt wurde.War doch bei Mofas in meiner Kindheit nicht anders.50cm³ aber 40km/h trotz drosselung ,es konnte nie jemand nachweisen das dran rumgebastelt wurde (was auch nie der Fall war) und deswegen gabs zwar schon ein paar überraschte Gesichter aber nie konsequenzen.
    Wie gesagt ,die Drossel ist Original und laut Händler korrekt verbaut ,ich glaube zu wissen das man als Fahrer dann eben keine Konsequenzen tragen muss ,denn genau deswegen gehe ich ja in eine Fachwerkstatt.


    Ich lass mich aber gerne durch Paragraphen verbessern ,also wers genau weiss ,her damit :)

  • Ich lass mich aber gerne durch Paragraphen verbessern ,also wers genau weiss ,her damit :)


    Tja, dann:


    "§31 Verantwortung für den Betrieb der Fahrzeuge


    (1) Wer ein Fahrzeug oder einen Zug miteinander verbundener Fahrzeuge führt, muß zur selbständigen Leitung geeignet sein.


    (2) Der Halter darf die Inbetriebnahme nicht anordnen oder zulassen, wenn ihm bekannt ist oder bekannt sein muß, daß der Führer nicht zur selbständigen Leitung geeignet oder das Fahrzeug, der Zug, das Gespann, die Ladung oder die Besetzung nicht vorschriftsmäßig ist oder daß die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung leidet."


    Heißt im Klartext: Wenn klar ist, dass technisch etwas nicht stimmt (und eine zu hohe Leistung fällt da mit rein) gibt es im Falle eines Falles möglicherweise arge Probleme (vor allem bei einem Unfall). Dann zu sagen "och, das machen doch alles so" oder "hat noch nie jemanden gestört" hilft dann auch nicht weiter...


    Blind auf eine Werkstatt velassen ist nicht, denn deutsche Gerichte gehen davon aus, dass man "mit gesundem Menschenverstand" und "allgemeiner Erfahrung" gewisse Fehler auch selber erkennen muss und kann.

  • Es geht nicht darum etwas bei einem Fall der Fälle herunterzuspielen vom Motto "macht ja eh jeder so" ,sondern darum nichts gewusst zu haben (sollte man bei einem Unfall etc. sowieso ,Aussage erst nach Anwaltsbesuch).


    Wenn du von "allgemeiner Erfahrung" und "gesundem Menschenverstand" sprichst ,ist das eine sehr schwammige Sache.Woher soll ich wissen das z.B. der Bremszylinder meines Autos kurz vom abreißen ist wenn ich beim letzten Werkstattbesuch (Inspektion etc.) genau dies repariert bekommen habe?
    Die "allgemeine Erfahrung" und der "gesunde Menschenverstand" setzt eben genau dies vorraus.Wenn ich meinen Eimer immer schön zum Vertragshändler bringe und ihm ausdrücklich den Auftrag gebe eine Drossel einzubauen dann handele ich "im guten Glauben" das dies auch Ordnungsgemäß erledigt wurde.Ansonsten würde ich dem Fahrer den Schuh anziehen das er genau weiss wie und was an seinem Fahrzeug in einem Ordnungsgemäßen Zustand ist ,und entschuldige ,meine Freundin z.B. hat davon keinen Plan.


    Ich weiss worauf du hinaus möchtest und in machen Fällen haut das auch hin.Ich merke selbst als Anfänger ob meine Bremsen funktionieren oder mein Reifen platt ist ,aber der anscheinend (ist ja nicht bewiesen) unsachgemäße Einbau einer Drossel von einer Fachwerkstatt kann sich nicht im Rahmen meines Fachwissens als Fahrer befinden.Wenn jeder Fahrer das wüsste gäbs keine Werkstätten mehr (außer für die Faulen^^).


    In diesem Falle glaube ich nichtmal das irgendwas falsch verbaut wurde.Wenn ich eine Karenz bis 88 "echten" Km/h habe zeigt mir ein ungünstig gestreutes Tacho schonmal locker 95 km/h an ,theoretisch nicht ok ,aber gesetzlich vollkommen i.O.

    Richtig ist aber vollkommen das ein Urteil darüber im Ermessen des Richters liegt der im Falle eines Falles eines sprechen müsste.Wenn ich von einer max. erlaubten geschwindigkeit von 88km/h ausgehe und es werden am ende 95km/h ,da schreit kein Hahn nach.Nichtmal die Eifelblitzer der Polizei würden sich dafür interessieren (solange kein "echter" Geschwindigkeitsverstoß vorliegt).


    btw. eine Drosselung muss doch sowieso dem TÜV vorgeführt werden? Wenn das wie bei meinem abgeht dann gucken die ob ne Distanzscheibe sichtbar ist und rollen mal kurz übern Hof vor dem OK.