Gabel prüfen ?

  • Hallo,
    wie bereits berichtet will ich die nächsten Tage zum TÜV. Jetzt hab ich noch eine Frage zur Gabel. Beim Bremsenim Stand federt die Gabel ein aber nicht mehr vollständig aus. Es fehlen ca. 3cm beim ausfedern. Ist das OKAY so oder muß ich was tun ? Und falls ja - was ? Übrigens - dicht ist alles.
    Grüße
    Rainer


    PS. So am Rande - Ich hab beim Kauf keinen Schlüssel zum Lenkradschloss bekommen. Ist das TÜV-relevant ?

  • hi ho...


    die DARF im stand auch garnicht komplett ausfedern. nennt sich negativfederweg. nur so können fahrbahnunebenheiten ausgeglichen werden.


    ich glaube das mopped MUSS abgeschlossen werden können. ob es geprüft wird ist natürlich eine andere sache.


    mfg

    "Holt das Pferd Rein" (König von Troja) - Es ist immer gut zu wissen was einen erwartet

  • muss nicht abgeschlossen werden geht dem tüv nichts an aber deiner versicherung wird interessieren wenn sie geklaut wird

  • Wichtig ist das die Gabel dicht ist , Außerdem solltest du das Lenkopflager prüfen das ist auch TüV relevant ich weiß ja nicht was du Fährst und wie alt bei neueren sollte der Auspuff Tiptop sein weil du ja auch ne AU ab ich glaube 90 Bj brauchst bei Älteren schaut der eine oder andere Prüfer was großzügiger

    :D Und vor dem losfahren immer Bremsscheibenschloß von der Bremsscheibe entfernen :D
    Gruß René ! [SIGPIC][/SIGPIC]

  • AU ab 90 stimmt, weiss ich weil im Schein 91 steht, im Brief aber 81...der Zulassungsersteller hat da wohl genauso gepennt wie ich:)

    :perfekt: Wo Oel rauskommt, ist auch noch Oel drin.

  • muss nicht abgeschlossen werden geht dem tüv nichts an aber deiner versicherung wird interessieren wenn sie geklaut wird


    Zitat von StVZO


    §38a Sicherungseinrichtungen gegen unbefugte Benutzung von Kraftfahrzeugen
    (2) Krafträder und Dreirad-Kraftfahrzeuge mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 oder einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h, ausgenommen Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor (§ 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe d der Fahrzeug-Zulassungsverordnung), müssen mit einer Sicherungseinrichtung gegen unbefugte Benutzung ausgerüstet sein, die den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entspricht.


    Damit ist das Lenkschloss gemeint.

    [SIGPIC]der fe-igel[/SIGPIC]der fe-igel
    If it doesn't fit, get a bigger hammer!

  • Jo. Mein Tyff fragt immer danach, aber so als erwarte er schon, dass bei der alten Muehle der Schluessel eh irgendwann mal verschuett gegangen ist.

    :perfekt: Wo Oel rauskommt, ist auch noch Oel drin.