Zulassen einer Honda CUB C90 E aus England, Angabe Fahrgeräusch

  • Hallo liebe Leute,


    ich habe eine CUB C90 aus England aus dem Modeljahr 1993 und suche jetzt die Kopie des Fahrzeugscheins einer CUB C90 die hier eine Zulassung erhalten hat. Die Kopie einer Homogelationsbescheinigung von einerm Model aus 87 habe ich bereits, leider fehlen mir dort die Angaben für die Fahrgeräusche. Diese extra Messung beim TüV möchte ich mir doch sparen, ich kämpfe aktuell noch um die Zulassung bei den "Herren in Grau". (Ich weiss heute "blaue Kittel")
    Kann mir jemand mit einer Kopie seines Fahrzeugscheines weiterhelfen, damit ich diese Daten der Fahrgeräusche noch mit übernehmen kann.


    Ich danke für Eure Mühen


    Gruß


    hessmapi

  • Hallo hessmapi,
    ich besitze eine C50 und habe sie in Deutschland zugelassen, da aus Holland importiert. Vorher kam die Maschine aus GB.
    Seitdem bin ich auf der Suche nach CUB Fahrern.
    Zu deiner 90er CUB kenne ich nur einen Mann, der die Maschine in D zugelassen hat.
    Er ist im folgendem Forum angemeldet
    http://.de/portal.php
    Name: dottor.m
    der hat ja einen Brief...
    Gruß
    zeh50

    Einmal editiert, zuletzt von mercedesstrich8 () aus folgendem Grund: Link in Fremdforum

  • Hallo zeh50,


    ich danke Dir für Deine Antwort. Mit dottore hatte ich schon bereits telefoniert, er hatte damals noch im Rahmen der Einzelabnahmen (da gab es noch mehr Freiraum für die Prüfer) sein C90 zugelassen bekommen. Leider ist die Maschine verkauft, er hat auch keinen Kontakt zu dem Besitzer.
    Ich muss weiter suchen, aber die Geräuschmessung scheint auch nicht das Problem zu sein, das würde der TüV mit machen. Das aktuelle Problem ist ein orginal Datenblatt des Fahrzeuges, da Kopien von einem vergleichbaren Fahrzeug durch den TüV nicht mehr akzeptiert werden. Das kostet dann schon mal 130 Euro bei Honda, was sehr ärgerlich ist. Hier suche ich noch nach einer anderen Lösung, hat jemand hier Erfahrungen mit dem "Ermessensspielraum des TüVs" auch andere Unterlagen zu akzeptieren, z.B. Bestätigung mit Stempel eines Honda Händlers ?
    Über Tipps bin ich dankbar. Ich werde dann weiterberichten, wenn ich die Zulassung habe.



    Gruss hessmapi


    P.S. Ich hatte jetzt eine Kurzeitzulassung über Pfingsten, es hat wirklich sehr viel Spaß gemacht die CUB zu fahren


    Gr

  • Hm, wie gesagt, bei mir hat im Dezember 2011 für meine C50 noch eine Kopie eines Fahrzeugbriefes gereicht, da gibt es Freiräume des TÜV Prüfers.
    Ich habe letztes Jahr mit einem holländischem Händler gesprochen, der seine Maschinen immer mit deutschen Papieren anbietet. Er importiert die Machinen aus Japan, geht damit nach Aachen zum TÜV, was immer angeblich kein Problem sein soll und bekommt die Papiere, was so in Holland nicht möglich wäre. Hat er aber holländische Papiere, bekommt er auch leichter holländische Papiere. Ich werde ihn mal anschreiben, um welche TÜV Station es sich genau handelt, denn dort müssen ja alle technischen Daten vorhanden sein.
    Frage: als was soll die Maschine zugelassen werden? Als Leichtkraftrad? So viel ich weiß, muss sie dann schneller als 80km/h laufen, da sie sonst als LKR für 16jährige eingestuft wird, was hohe Versicherungsprämien nach sich zieht.
    Wo hat dottore.m die Mschine durch den TÜV gebracht? Dort müssen ja alle technischen Datem im PC gespeichert sein. Außerdem hat der dottore doch sicherlich durch den Kaufvertrag den Namen und die Adresse des neuen Besitzers, richtig?
    Da ich auch überlege, mir eine weitere C90 zuzulegen, bin ich sehr am Zulassungsverfahren interessiert.
    Die 130€ für das Gutachten von Honda sind zwar ein schwerer Brocken, aber beinhaltet dieses Dokument dann auch alle notwendigen Angaben? Darauf darf man sich nicht blind verlassen. Honda sagt, es werden nur die Daten bestätigt, die vorliegen, also sehr schwammig, da Honda angeblich nicht immer alle regional unterschiedlichen Daten vorliegen!?!
    Gruß zeh50

  • Hallo zeh50,


    ich habe gestern noch lange im I-net nach den Grundlagen für die Zulassung "gefahndet". Dotore hatte ja noch das alte Zulassungsverfahren, leider gibt es seit 2009 nun im Rahmen einer EU-Richtlinie die Forderung nach einheitlichen Bestimmungen in der EU für alle Mitgliedstaaten. Der § 21 der STVO wurde daher angepasst und macht die Sache (wie so häufig) komplizierter und auch teuere. Einen Hinweis dazu habe ich in der Anlage mal beigefügt.
    Das notwendige Gutachten nach §21 darf nur von einer vom KBA zugelassen Einrichtung erstellt werden, dieses ist aktuell der TüV sowie GTÜ (in Süddeutschland vertreten). Der TüV verlangt hier in Göttingen "belastbare und eindeutige Unterlagen", d.h. mit der Kopie (die ggf. ein Fake sein kann) gibt er sich nicht mehr zufrieden, wenn die Daten des Fahrzeuges nicht in seiner Datenbank sind. (leider bei der CUB C90 E von mir der Fall)
    Da ich das Datenblatt von Honda genau für das Modell habe, ist es sehr ärgerlich. Ich werde daher nochmal mit einem örtlichen Honda Hände sprechen, ob nicht dort eine Beglaubigung der Daten auch für meine Fahrgestell Nr. möglich ist. (die Forderung nach dem Orginal mit damit verbundenen Kosten ist alles Unfung nach meiner Meinung für ein Motorrad das nicht 285 km läuft sondern nur 85 km schnell ist) Die Zulassung erfolgt dann übigens als Motorrad, da für die CUB 90 eine Geschwindigkeit von 85 km/h angeben sind. Ich lasse diese übrigens auch auf meinen Sohn zu, der dann nach seinem Studium in 3 oder 4 Jahren den Vetrag auf ein Auto umschreiben kann.
    Diess soweit zur Info, gerne bin ich an weiteren Tipps interessiert und werde meine Erfahrungen auch alle weitergeben damit es zukünftig mehr von den CUB s in Deutschland geben wird.


    Gruß


    hessmapi



    P.S. Wer traut sich dann an den Import einer aktuellen neuen CUB aus Japan ran ? (Da gibt es wunderschöne neue Modelle)

  • ich habe mir das Dokument mal durchgelesen, aber um es wirklich zu verstehen, bräuchte ich wohl fachmännischen Rat...
    Aber jetzt weiß ich es wieder. Bis Bj. 1987 konnte man sehr gut Einzelabnahme machen (da auch kein Abgasgutachten nötig war), danach gab es das Dokument COC.
    Aber wenn du das von Honda hast, dann sollte es doch keine Probleme mehr geben, richtig?
    Auf mobile.de steht eine C90E, dort gehört zum Umfang auch COC Dokument. Gilt auch eine Kopie, oder ist eine COC immer nur für eine ganz bestimmte Fahrgestellnummer?
    Gruß zeh50

  • Hallo zeh50,


    ich habe netterweise die Kopie der Homogellationsbescheinigung des Verkäufers von der C90 E aus mobile.de erhalten. Die reicht aber nicht aus, es muss eine individuelle Bestätigung der Daten für das jeweilige Fahrzeug erstellt werden, d.h. die Rahmen- und Motornummer des Fahrzeuges müssen mit der Fahrgestell-Nr. im Dokument übereinstimmenpassen. Für die CUB gibt es leider keine COC Papieren, dann wäre es wirklich einfach.


    Gruss


    hessmapi

  • Hi hessmapi,


    jetzt frag ich mich doch, warum es genau für deine Maschine keine COC Papiere gibt.
    Gibt es dafür einen Grund? Wie kann denn sowas sein?
    Ist die Maschine von mobile.de nicht sogar ein paar Jahre jünger?
    Gruß zeh50

  • Hallo zeh50,


    die COC Papiere sind nach meiner Info für die Motorräder erst ab einem Baujahr nach 2000 (ich meine sogar erst seit 2007) Standart. Wenn die da sind, alles kein Problem. Ich selbst hatte noch einen der letzten Honda S2000 in 2009 aus Polen gekauft, die Zulassung war "null Problemo".


    Gruß


    hessmapi

  • Moin hessmapi,
    ich habe gerade herausgefunden, dass du meinen threat im Honda Innova Forum gefunden hast!
    So wie ich jetzt im Internet gesehen habe, muss ein COC Dokument erst seit 2007 dabei sein. Wenn die Maschine vor 1989 zugelassen wurde, braucht es keine Abgaswerte oder Untersuchung. Somit hat man eigentlich eine Lücke von 1989 bis 2007, wenn man sich eine C90 so wie ich anschaffen möchte (klar, es sei denn, es gibt doch schon ein COC Dokument). Ich denke mal, so ein Abgasgutachten ist sehr teuer, hast du dich schon mal erkundigt?
    Hat der TÜV Prüfer mal signalisiert, dass er eine Kopie eines Fahrzeugscheins akzeptieren würde? Dann müßte er eigentlich auch das COC der Maschine von Baujahr 1991 akzeptieren, wenn man mit den restlichen technischen Daten nachweisen kann, dass die Maschinen nahezu baugleich sind.
    Gruß zeh50

  • vielleicht lohnt es sich auch mal, bei einer anderen TÜV-Station anzufragen?
    Gruß zeh50

  • Hallo, ist es nicht so, dass es kein Problem gibt, wenn das Motorrad bisher in einem anderen europäischen Staat zugelassen war?
    Ich habe eine C90 CUB mit Erstzulassung 06/05/1999 in Griechenland. Als Geräusch ist dort übrigens 99 DBA bei 6000 Umdrehungen
    angegeben...
    Warum willst du das Mopped nicht als Leichtkraftrad zulassen? Ich habe für meinen Sohn ein Leichkraftrad ("China-Böller") zugelassen, ist steuerfrei
    und kostet auf einen NEUEN Vertrag ca. 26€ im Jahr Versicherung! Ich denke, da bist du als Motorrad mehr Geld los.
    Nächstes Jahr will ich die CUB nach Deutschland holen und dort als LKR zulassen. Ich werde jetzt nach dem Sommer mal mit den griechischen Papieren
    zu den "netten" Herren im Kittel gehen und fragen was und wie machbar ist ...
    Wenn ich was Neues weiß, lasse ich es wisen!
    Gruß
    Piliote