Langsam konkretisieren sich die Pläne für die kommende Abgasuntersuchung für Motorräder.
Obwohl der Gesetztestext noch nicht letztendlich verabschiedet wurde, stehen die Details inzwischen fest:
- Durchführung im Rahmen der Hauptuntersuchung
- betrifft alle Fahrzeuge mit Erstzulassung ab 01.01.1989
- es wird eine CO- sowie eine Geräuschmessung durchgeführt
- Geräusche werden subjektiv bewertet
- CO gehalt bei Motorrädern ohne Abgasreinigung oder bei ungeregeltem KAT: im Leerlauf max. 4.5% Vol oder Herstellerangaben
- CO Gehalt bei Motorädern mit geregeltem KAT: 0.3% Vol oder Herstellerangaben