Reifen die ????

  • Hallo!


    Ganz neu angemeldet und schon ein altes Thema am Start! :D --- Die möglichen Reifengrößen und alternative Hersteller für meine CB 400 N / T!?


    Habe hier schon etwas gefunden, das war aber alles älteren Datums! Gibt es evtl. eine neuer Liste/ Infos, für die CB 400 N /T bezüglich der fahrbaren Reifengrößen und Hersteller (das Letzte, das ich gefunden habe, war von 2008/2011)?



    Gruß


    Micha

  • Moin und erstmal ein herzliches :welcome: hier im Board :bb:



    Du darfst genau die Reifengrößen fahren, die in den Papieren eingetragen sind, was anderes nur, wenn Du eine schriftliche Freigabe dafür vorliegen hast :D


    Die beste Freigabe gibt es hier für den BT45 in 100/90 vorne und 110/90 hinten - ist einfach zur Zeit der beste Reifen, der einer CB 400N unterkommen kann.


    Hier findest Du auch noch ein paar andere Freigaben für Dein Mopped.


    Manche Reifen müssen trotz Freigabe eingetragen werden (z. B. die BT45) - das sollte die Zulassungsstelle gegen Vorlage der Freigabe machen ohne dass 'ne extra TÜV-Abnahme erforderlich ist. Eintragung entfällt nur dann, wenn in der Freigabe steht, dass Eintragung nicht erforderlich ist.





    Viele Grüsse, Olaf
    :wavey:

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    Meine Maschinen sind alt genug, um selbst zu entscheiden, das macht es manchmal etwas anstrengend, mit ihnen unterwegs zu sein.
    Wenn meine Fähigkeiten nachlassen und ich meine CM 400T nicht mehr fahren kann, dann hole ich mir 'n Motorrad - und wenn's damit nicht mehr geht, 'n Lanz Bulldog.

  • Hallo Olaf und Danke für die nette Begrüßung :D


    Das werde ich dann wohl so machen! Kannst du auch zu den evtl. Eintragungskosten der Zulassungsstelle etwas sagen?



    Gruß


    Micha

  • Gibt keine. Reifenfreigabe einstecken haben und gut is'.

    Was ist, wenn das Ende nichts als ein böser Anfang ist....?

  • Danke!


    Werde mal damit da antraben! :wink:



    Habe gerade die Freigabe eines "Heidenau K65" gefunden, die man aufziehen und los fahren kann. Unbedenklichkeitsbescheinigung muss man nur mitführen...keine Eintragung! Ist die schon irgendwo hinterlegt?


    Ich schiebe sie mal in die Datenbank!


    Micha

    Einmal editiert, zuletzt von Oldiecb400N ()

  • Wo willst du damit antraben?

    Was ist, wenn das Ende nichts als ein böser Anfang ist....?

  • :nono:


    Gibt keine. Reifenfreigabe einstecken haben und gut is'.


    Bei den Bridgestone-Freigaben steht extra dabei: "Freigabe Importeur/Hersteller eintragungspflichtig".
    Nur wenn in der Freigabe ausdrücklich drinsteht, dass eine Eintragung nicht erforderlich ist, heisst es "einstecken haben und gut is'" ...



    Was so eine Eintragung kostet :nixweiss: meine Eintragungen waren alles Einzelabnahmen.






    :wavey:

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    Meine Maschinen sind alt genug, um selbst zu entscheiden, das macht es manchmal etwas anstrengend, mit ihnen unterwegs zu sein.
    Wenn meine Fähigkeiten nachlassen und ich meine CM 400T nicht mehr fahren kann, dann hole ich mir 'n Motorrad - und wenn's damit nicht mehr geht, 'n Lanz Bulldog.

  • @ Micha:


    Heidenau K65 hab ich vorne nur Freigabe für 90/90-19 gefunden - BT45 darfst Du 'ne Nummer größer (100/90-19) fahren ...


    Muß aber - siehe Fußnote 5 auf der Seite mit den Bridgestone-Freigaben - eingetragen werden.






    :wavey:

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    Meine Maschinen sind alt genug, um selbst zu entscheiden, das macht es manchmal etwas anstrengend, mit ihnen unterwegs zu sein.
    Wenn meine Fähigkeiten nachlassen und ich meine CM 400T nicht mehr fahren kann, dann hole ich mir 'n Motorrad - und wenn's damit nicht mehr geht, 'n Lanz Bulldog.

  • Ich hab zugegebenermaßen nicht reingeschaut in die Freigabe. :uguck:
    Werd ich gleich mal nachholen....


    //edit: Erledigt.
    Ich seh allerdings nicht, warum da was eintragungspflichtig sein sollte. Die Fußnote wird zwar bei Bridgestone genannt, aber aus dem Dokument selbst geht das nicht hervor. Da steht nix anderes drin als in jeder anderen Reifenfreigabe, insofern isses ausreichend, den Wisch dabei zu haben.

    Was ist, wenn das Ende nichts als ein böser Anfang ist....?

    2 Mal editiert, zuletzt von Alrik ()

  • :roll1:


    Ich seh allerdings nicht, warum da was eintragungspflichtig sein sollte. Die Fußnote wird zwar bei Bridgestone genannt, aber aus dem Dokument selbst geht das nicht hervor. Da steht nix anderes drin als in jeder anderen Reifenfreigabe, insofern isses ausreichend, den Wisch dabei zu haben.



    :topX:


    Wenn Bridgestone schreibt "eintragungspflichtig" und Du meinst, das wär es nicht, dann hast Du natürlich absolut recht :ablach:



    Warum steht's bei AVON und Heidenau mit Bezug auf die entsprechenden rechtlichen Grundlagen ausdrücklich in der Freigabe, dass deren Freigaben nicht eintragungspflichtig sind? Und warum gibt's von Dunlop garkeine solchen Freigaben mehr? Weil die Kontrollorgane bei nicht eingetragenen Reifen(-größen) ständig Stress machen und schon ziemlich viele "aufgeknüpft"haben ...



    @ Micha: Der K65 ist auf alle Fälle besser als die alten Holzreifen wie ME22 oder ME77 - aber nach allem was ich gehört hab (habe den K65 noch nicht gefahren, nur den BT45 auf meinen Maschinen) ist der BT45 für diese Maschinen immer noch unübertroffen, obwohl schon etliche Jahre auf dem Markt.






    :wavey:

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    Meine Maschinen sind alt genug, um selbst zu entscheiden, das macht es manchmal etwas anstrengend, mit ihnen unterwegs zu sein.
    Wenn meine Fähigkeiten nachlassen und ich meine CM 400T nicht mehr fahren kann, dann hole ich mir 'n Motorrad - und wenn's damit nicht mehr geht, 'n Lanz Bulldog.

  • :roll1:



    @ Micha: Der K65 ist auf alle Fälle besser als die alten Holzreifen wie ME22 oder ME77 - aber nach allem was ich gehört hab (habe den K65 noch nicht gefahren, nur den BT45 auf meinen Maschinen) ist der BT45 für diese Maschinen immer noch unübertroffen, obwohl schon etliche Jahre auf dem Markt.



    Habe Metzler ME 77 3.60 - 1952S vorn


    und Metzler ME 77 4.10 - 18.60 H


    Noch eine zusätzliche Frage: Wie kriege ich den passenden Reifen für meine CB?


    Im Teil 1 steht


    - unter 1: CB 400 T


    - unter E: CB400N 33.....


    Welche ist es den nu und welche Reifen kann ich fahren:gruebelx:


    Es steht in Teil I nur, das die Reifenpaarung von einem Hersteller sein muss. Wäre es dann egal, was für Reifen drauf sind, so lange eine UB- und/oder Freigabe erteilt ist?

    4 Mal editiert, zuletzt von Oldiecb400N ()

  • :roll1:


    :topX:


    Wenn Bridgestone schreibt "eintragungspflichtig" und Du meinst, das wär es nicht, dann hast Du natürlich absolut recht :ablach:

    Seit wann sind Reifenhersteller Behörden, die Recht auszulegen oder anzuwenden haben?
    Der Bund-Länder-Fachausschuss Technisches Kraftfahrwesen hat im Herbst 2008 festgelegt, dass die Eignung eines Reifens für ein bestimmtes Motorrad mit Fabrikatsbindung hinreichend nachgewiesen ist, wenn eine Bescheinigung vom Motorrad- oder Reifenhersteller vorliegt, in der der betreffende Reifen hinsichtlich Typ, Größe, Tragfähigkeit, etc., der Kraftradtyp unter Bezugnahme auf die Serienfelgen für unbedenklich gehalten wird. Seitdem reicht eben das Mitführen einer Reifenfreigabe (seit ein paar Jahren sogar bei abweichender Größe) und es ist keine Änderungsabnahme, Betriebserlaubnisbegutachtung oder Berichtigung der Fahrzeugpapiere erforderlich. Aber das wusstest du ja vermutlich alles schon haarklein.


    Ich vermute mal, dass Brigdestone die Fußnote aus guter alter Gewohnheit bei dem Dokument aus 2009 da noch stehen hat.


    Zitat

    Warum steht's bei AVON und Heidenau mit Bezug auf die entsprechenden rechtlichen Grundlagen ausdrücklich in der Freigabe, dass deren Freigaben nicht eintragungspflichtig sind? Und warum gibt's von Dunlop garkeine solchen Freigaben mehr? Weil die Kontrollorgane bei nicht eingetragenen Reifen(-größen) ständig Stress machen und schon ziemlich viele "aufgeknüpft"haben ...

    Das ist so einfach nicht richtig.

    In der Fahrgestellnummer (Feld E) weicht die Bezeichnung einfach ab, das gibt's öfter, sollte dich nicht weiter stören. Zulassungsrechtlich heißt der Typ eben CB 400 T. In manchen Freigaben steht eben auch "CB 400 T/N". Wenn du hundertprozentig sichergehen willst, vergleiche die Nummer der Fahrzeug-ABE (Feld K, falls da nix steht, sollte es sich auf dem Typschild am Rahmen finden).

    Zitat

    Es steht in Teil I nur, das die Reifenpaarung von einem Hersteller sein muss. Wäre es dann egal, was für Reifen drauf sind, so lange eine UB- und/oder Freigabe erteilt ist?

    Das ist dann quasi Fabrikatsbindung light. Du brauchst eigentlich überhaupt keine Freigabe, solange die Größen stimmen und vorne wie hinten der gleiche Hersteller aufgezogen ist. Ob genau die in den Fahrzeugpapieren genannte Größen noch am Markt zu kriegen sind, steht wieder auf einem anderen Blatt. Ab dann kommt die Reifenfreigabe bei abweichender Größe wieder ins Spiel. Aber auch hier: keine Eintragungspflicht.

    Was ist, wenn das Ende nichts als ein böser Anfang ist....?

    Einmal editiert, zuletzt von Alrik ()

  • Hi Alrik,


    danke für die ausführlichen Antworten!


    Werde mich dann für die von olaf-frankfurt empfohlenen BT45 entscheiden.



    Gruß


    Micha