Aus Belgien in Deutschland zulassen ...

  • Hallo Leute,


    ich bin seit gestern stolzer Besitzer von einem roten Flitzer (VT800 RC32 EZ:1990). Leider fährt der mich nicht durch die Welt da es nur ein paar Handvoll von den Teilen auf unserem Kontinent gibt. Schöne ******* ...


    Kann mir jemand sagen, welche Hürden ich nehmen muß um das Teil auf deutschen Straßen zu bewegen? Oder macht der TÜV nur ein Systemcheck?


    Und die zweite Frage: Wo bekomme ich Bremsscheibe, Beläge und den Bremslichtschalter (vorn) her? Vielleicht hat jemand auch eine Teilenummer?


    In diesem Sinne Euer
    Mike


    Fußgänger

    Einmal editiert, zuletzt von mike2556 ()

  • Hi Mike,


    tja, ist manchmal ein Problem mit den US Modellen, ich hab auch sowas...
    Wegen Zulassung habe ich leider keine Ahnung, aber Teile/-Nummern findest du auf jeden Fall hier: Honda Motorcycle Parts, Kawasaki, Suzuki and Yamaha Motorcycle Parts - ATV, Classic Bike, Dirt Bike Parts


    ggfs. Gibt es auch vergleichbare Teile an deutschen Modellen?
    Gruss aus der Domstadt,
    der Napi

    Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz!

  • Hi Napi,


    danke für die schnelle Antwort und die www-Seite. Da ist schon einiges dabei was ich brauchen kann. Wenn man ein "wenig" googelt findet man schon was.


    Gruß
    Mike

  • Guten Abend


    Das geht Relativ Einfach.
    Du Must mit den Kompletten Belgischen Papieren und dem Kaufvretag zwischen dir und dem Belgier zum Zoll verzollen und dan geht alles seinen Weg.


    Das Problem ist bei euch der TÜV da wir ja keinen haben wir das Mopped wohl nicht den Deutschen TÜV angepast sein ( du brauichst die Deutschen ABEs )
    Reiffen Bremsleitungen und sonstiges zubehör
    MFG
    Michel

  • Beim Zoll wird nur Fest gestellt das das Fahrzeug in dem Land von wo es kommt auch abgemeldet ist und nicht gestohlen gemeldet ist.


    Mann kann kein Fahrzeug in Mehreren Länder Gleichzeitig anmelden



    Man Braucht keine Zoll Steuern zu Zahlen inehalb der EU


    MFG
    Michel

  • Hallo,


    danke für die zahlreichen Antworten. Habe ein wenig gegoogelt und siehe da vielleicht ein paar Antworten erhalten.


    1.) Anscheinend muß man beim KBA in Flensburg eine "Unbedenklichkeitserklärung" beantragen, wegen dem neuen Brief.
    2.) Dann zum TÜV für eine Vollabnahme
    3.) nun das Problem: Wenn das Teil noch nicht in Deutschland zugelassen wurde, braucht man die ganzen ABE's.


    oder


    Einen Brief von einer die in Deutschland zugelassen ist. Hat jemand von euch so ein Teil und kann mir diesen eventuell schicken?


    Gruß
    Mike

  • Hi Ruhri,


    danke für die Infos. Baugleich mit anderen muß ich noch rausfinden. Wurde anscheinend nur ein Jahr (1988) gebaut und nur für USA. Wenn man beim großen Auktionshaus oder in verschiedenen Shops schaut scheint mir von jedem Modell ab 1996 bis 1990 was dabei zu sein.


    Mal sehen wie ichs schaffe, werde heute Nachmittag mal zum TÜV und die erlauchten Herren fragen wie ich das "Teil" auf eine deutsche Straße bringen kann.


    Gruß
    Mike

  • Hallo,


    heute Mittag bin ich nun schon wieder schlauer. Also TÜV gibt es für diese Maschine anscheinend nur mit der "technischen Datenkarte". Nun habe ich bei Honda Deutschland angerufen, die sagen diese Karte wird nur im Ursprungsland für welches produziert wurde ausgestellt. Nicht für Import Maschinen (Globalisierung noch nicht angekommen) egal aus welchem Land weltweit. Ich wußte erst mal gar nichts zu erwiedern. Deutsche Maschinen kein Problem. Amerikanische Maschinen bitte über USA oder Japan, was jedoch 6 bis 12 Wochen dauern kann.


    Der Hinweis mit dem KBA ist auch nix, diese Auskunft gibts seit 2007 nicht mehr und kann direkt in jeder Zulassungsstelle online gemacht werden.


    Der Hürdenlauf könnte also nicht größer sein bzw. werden. Wenn jemand so Datenkarte hat ich benötige sie dringend ansonsten keine Zulassung.


    Alternativ wäre auch eine Briefkopie interessant. Es geht um eine VT800C.


    Gruß
    Mike

  • Der Jens Jensen ist doch grad im Fasfoodfresserland - womöglich kann der von dort aus wegen der Datenkarte bei Honda USA eher was erreichen? Fag ihn halt mal...

    NTV 650, Bj '89, 50 PS, 197 000 km


    You will be fine unless you do something stupid.


    Motorradfahren in Sachsen: http://www.sachsenbike.de

  • Der Hinweis mit dem KBA ist auch nix, diese Auskunft gibts seit 2007 nicht mehr und kann direkt in jeder Zulassungsstelle online gemacht werden.


    Aber nur, wenn die Maschine seit 2006 irgendwann mal in Deutschland zugelassen war. Sonst brauchst Du die Unbedenklichkeitsbescheinigung sehr wohl.

  • Hallo,


    um alle Unklarheiten wegen der "Unbedenklichkeitsbescheinigung" zu beseitigen hier das offizielle Schreiben:


    '########################################


    Kraftfahrt-Bundesamt
    223-201
    Sb.: xxxxxxx xxxxxxxxx



    Sehr geehrter Herr Müller,


    Ihrem Antrag auf Bestätigung, dass das von Ihnen benannte Fahrzeug im ZFZR weder
    eingetragen ist, noch dass es gesucht wird (sog. Unbedenklichkeitsbescheinigung)
    kann das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ab 01.03.2007 nicht mehr entsprechen.


    Mit Inkrafttreten der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) zum 01.03.2007 ist die
    Verpflichtung zur Vorlage der vorgenannten Bescheinigung für den die Ausstellung der
    Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) beantragenden Bürger entfallen.


    Nach § 12 Abs. 1 FZV können die Zulassungsbehörden in begründeten Einzelfällen beim
    Kraftfahrt-Bundesamt anfragen, ob das Fahrzeug im ZFZR eingetragen ist oder ob es
    gesucht wird. Diese Anfrage wird die Zulassungsbehörde in der Regel unmittelbar
    online bei Bearbeitung Ihres Antrages auf Ausstellung der Zulassungsbescheinigung
    Teil II vornehmen. Damit entfällt für Sie als Antragsteller die Entrichtung der
    KBA-Gebühr in Höhe von 10,20 €.


    Ihr Antrag auf Auskunft aus dem ZFZR wird daher nicht mehr bearbeitet. Sie werden
    gebeten, sich an die für Ihren Wohnsitz zuständige Zulassungsbehörde zu wenden.


    Mit freundlichen Grüßen
    Im Auftrag


    xxxxxx xxxxxxxxxx



    Kraftfahrt-Bundesamt
    24932 Flensburg
    E-Mail: xxxxxxxx@kba.de
    Internet: KBA Startseite


    '########################################


    Gruß
    Mike

  • hallo mike,


    habe gerade mal als neuer hier geschaut.


    ich beabsichtige nächste woche eine vt 800 cj von holland aus nach die brd zubringen.
    laut telefonischer aussage vom tüv bräuchte ich ein technisches Datenblatt , habe das bei honda angefagt soll aus japan kommen kostet etwa 135 euro. das für eine maschine baujahr 88 aus amerika in holland zugelassen.


    meine frage ist in etwa hast du deine nun durch den behördenwald durch bekommen ?


    gruß peter