versicherungen schließen in der regel lediglich veranstaltungen aus die zum erreichen der höhstgeschwindigkeit dienen.
es ist egal ob es auf privatgelände ist oder nicht.
diebstahl wird ja schließlich auch gezahlt wenn es vom privatgrundstück gestohlen wurde und nicht nur wenn es am strassenrand stand.
parkplätz vorm supermarkt sind auch privatgrundstück und die versicherungen zahlen.
es ist fast egal wo du jemanden mit deinem fahrzeug schaden zufügst solange du dabei nicht versucht hast die höhstgeschwindigkeit/schnellste zeit zu erreichen.
übrigens steht hier auch was zu einem urteil wo eine versicherung sich ebenfalls quergestellt hat und gerichtlich dazu verdonnert wurde.
[url=http://www.spiegel.de/auto/aktuell/0,1518,320692,00.html]Versicherung: Wenn das Sicherheitstraining im Crash endet - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten - Auto[/url]
ich zitier ein teil des urteils mal weil es sich so herlich mit meinen aussagen deckt
ZitatSchließlich habe die Veranstaltung der Verbesserung der Fahrsicherheit gedient. Demnach muss die Assekuranz den Schaden übernehmen. Hätte es sich bei dem Training jedoch um eine Übung für ein Rennen gehandelt, wäre der Maserati-Fahrer auf seinem Schaden sitzen geblieben. Eine solche Veranstaltung falle unter den in den Kaskobedingungen festgelegten Risikoausschluss
prämien für fahrsicherheitstrainings?
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