Fahrertraining für Supersportler

  • versicherungen schließen in der regel lediglich veranstaltungen aus die zum erreichen der höhstgeschwindigkeit dienen.
    es ist egal ob es auf privatgelände ist oder nicht.
    diebstahl wird ja schließlich auch gezahlt wenn es vom privatgrundstück gestohlen wurde und nicht nur wenn es am strassenrand stand.
    parkplätz vorm supermarkt sind auch privatgrundstück und die versicherungen zahlen.
    es ist fast egal wo du jemanden mit deinem fahrzeug schaden zufügst solange du dabei nicht versucht hast die höhstgeschwindigkeit/schnellste zeit zu erreichen.


    übrigens steht hier auch was zu einem urteil wo eine versicherung sich ebenfalls quergestellt hat und gerichtlich dazu verdonnert wurde.
    [url=http://www.spiegel.de/auto/aktuell/0,1518,320692,00.html]Versicherung: Wenn das Sicherheitstraining im Crash endet - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten - Auto[/url]


    ich zitier ein teil des urteils mal weil es sich so herlich mit meinen aussagen deckt ;)


    Zitat

    Schließlich habe die Veranstaltung der Verbesserung der Fahrsicherheit gedient. Demnach muss die Assekuranz den Schaden übernehmen. Hätte es sich bei dem Training jedoch um eine Übung für ein Rennen gehandelt, wäre der Maserati-Fahrer auf seinem Schaden sitzen geblieben. Eine solche Veranstaltung falle unter den in den Kaskobedingungen festgelegten Risikoausschluss



    prämien für fahrsicherheitstrainings?
    Sicherheitstraining.net :: Versicherungsrabatte

  • okay danke da kann ich ja mich und meinen vater(der hat mir ein getting started zum burzeltag geschenkt) ja beruhigen :)


    aber gibt halt keinen schadensersatz/schmerzensgeld oder sonstwas vom "unfallgegner" oder veranstalter wie im "normalen" strassenverkehr bei unfällen...
    ganz zu schweigen von der haftpflicht oder kasko, die natürlich keinen cent dazubezahlt.


    beruhig deinen vater lieber damit, dass es auf der renne wesentlich sicherer ist als auf der strasse.

  • rollstuhl heißt aber invalidität und da ist nix mit krankenversicherung sondern da brauchst du invalidität versicherung bzw arbeitsunfähigkeitsversicherung.


    für denn fall rennstrecke empfehl ich unbedingt das jeder sich selber um seine private absicherung kümmert.
    wirst du runter gefahren greifen die und gut. drauf vertrauen das der andere was für andere abgeschlossen hat würd ich nicht und grobe fahrlässigkeit ist bei einer rennstrecken situation schwer nachweisbar.
    und selbst wenn dann gibts auch max. soviel wie der andere hat und das ist oft auch nicht die welle.

  • ich muss euch gerade mal was fragen ,ist knieschleifen ein indikator für gutes und schnelles fahren ????
    knie hatte ich bisher noch nicht am boden aber meine fussrasten (ohne fühler) haben ein paar kratzer abbekommen . ärgerlich wie ich finde.

  • Zitat

    diebstahl wird ja schließlich auch gezahlt wenn es vom privatgrundstück gestohlen wurde und nicht nur wenn es am strassenrand stand.
    parkplätz vorm supermarkt sind auch privatgrundstück und die versicherungen zahlen.


    Ohoh, jetzt weiss ich nicht ob ich lachen oder weinen soll.
    Kontrast, ganz ganz ehrlich: das ist leider völliger schwachsinn!
    Ein Parkplatz gehört zum tatsächlich öffentlichen Verkehrsraum. Da beisst die Maus keinen Faden ab! Beispiel? Gerne doch: Du machst Fahrübungen (ohne Führerschein) bei Aldi Sonntags auf dem Parkplatz. Privatgelände? Natürlich nicht!
    Auch kann gerne jeder an seinen Parkplatz schreiben, dass hier Privatgelände ist, oder andersherum "hier die StvO gilt". Nur leider entscheidest das Du als Privatperson sicherlich nicht! Ein Schild darfst Du gerne hinhängen ;)


    Das nennt sich nämlich tatsächlich öffentlicher verkehrsraum.


    Der Vergleich, dass ein Motorrad geklaut wird und dabei die Versicherung zahlt hat ja nichts damit zu tun, dass sie bei einem Verkehrssicherheitstraining auch zahlen sollte.
    Generell gilt:
    "Wenn eine Veranstaltung der Verbesserung der Fahrsicherheit dient..." SOLL die Versicherung zahlen.
    Das Stimmt, hat aber wie eingangs von mir gesagt NICHTS aber auch GAR NICHTS mit irgendeinem erreichen der Höchstgeschwindigkeit zu tu.
    Äpfel werden eben nicht mit Birnen verglichen.


    Sowieso sind ein Urteil aus dem Spiegel nicht unbedingt meine Argumentationsgrundlagen. Warum?
    Kennst Du den Spruch: "Auf Hoher See und vor Gericht sind die Dinge ungewiss"?
    Kannst gerne mal andersherum googeln und wirst genauso auf andere Urteile stossen.


    Wie gesagt gilt:
    Renne = keine Versicherung (es gibt aber natürlich auch die Sportvers.de, die machen sowas)
    Fst = keine Versicherung (wenn keine dazu gebucht wurde), allerdings Rechtlich mittlerweile umstritten. Kommt sicherlich auf den Einzelfall an und endet notfalls vor Gericht.
    Parkplatz= Öffentlicher Verkehrsraum und KEIN Privatgelände
    etc pp


    Wie gesagt, Kontrast hat begrenzt recht, nur möchte ich hier den trugschluss ausgrenzen, dass man einfach so immer versichert wäre.


    Dass manche Versicherungen tatsächlich Prämien senken ist mir völlig neu, werde ich auch sofort in meinen Theorieunterricht einbauen. Danke!

    Einmal editiert, zuletzt von Blechkiste ()

  • Um da auch noch was beizutragen: Wir waren vor einigen Jahren mal auf einem Fahrertraining (kein Renntraining). Dabei wurde jemand in der Anfaengergruppe von einen Ringneuling ueber den Haufen gefahren. Wiederbelebung war dabei nicht erfolgreich.


    Das gerichtliche Nachspiel dauerte fast zwei Jahre. Das Ergebnis war eine relativ kurze Bewaehrungsstrafe fuer den Verursacher. Die Grundlagen dafuer waren das Fahrertraining und der Haftungsverzicht.


    Aber Unfallfolgen sind bei Fahrertrainings m.E. durch die normale Unfallversicherung abgedeckt. Dazu hat meine bessere Haelfte von der Alia... sogar einen Brief bekommen.

    Gruss Streusel

    Einmal editiert, zuletzt von Streusel13 ()

  • Aus einem Gespräch mit einem Versicherungsvertreter heraus kristallisierte sich, daß es durchaus eine Möglichkeit der Versicherungshaftung auch auf sogen. Rennstrecken gibt! Bei dem gern zitierten "...Erreichen von Höchstgeschwindigkeiten" (gibt es wirklich, steht gern im Kleingedruckten!) handelt es sich um eine Umschreibung für wettbewerbsmäßige Veranstaltung mit Renncharakter.Letztendlich stellt es sich (für mich) so dar, daß die Versicherung greifen kann, wenn ein Instruktor irgendwo auf der Strecke wuselt, beim freien Fahren allerdings ist das schon wieder fraglich.
    Aus wikipedia:
    Öffentlicher Verkehrsgrund ist derjenige Grund, der ohne weiteres von Verkehrsteilnehmern betreten oder befahren werden kann.


    Rechtlich-öffentlicher Verkehrsgrund ist ein Grund, der für die Allgemeinheit gewidmet ist und der öffentlichen Hand gehört. Bei rechtlich-öffentlichem Verkehrsgrund wird auch der Träger der Straßenbaulast bestimmt.


    Unter §2d Ausschlüsse ein Zitat meiner Versicherung:
    ür Schäden, die bei Beteiligung an Fahrtveranstaltungen, bei denen es auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt, oder bei den dazugehörigen Übungsfahrten entstehen; in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung gilt dies nur bei Beteiligung an behördlich genehmigten Fahrtveranstaltungen oder den dazugehörigen Übungsfahrten;

  • Zitat

    oder bei den dazugehörigen Übungsfahrten entstehen


    ;) na wenn das nicht auch ein Fst sein könnte (z.B. getting started oder sontwas)

  • Ich tippe da eher auf "echte" Trainingsläufe, denn wenn ich das richtig verstanden hab ist ein Getting started / eq ja nur diese böse Einstiegsdroge, bei der man wirklich noch das Fahrkönnen erweitert und nicht schmerzbefreit irgendwelchen Vorturnern hinterherjagt! :D

  • aber aber. Nen instruktor ist ja dabei... ;)


    Ne mal ehrlich: so meinte ich das ja auch in meinem Posting:
    viel interpretationsspielraum und zu wenig Platz zum pauschalisieren

  • ich muss euch gerade mal was fragen ,ist knieschleifen ein indikator für gutes und schnelles fahren ????
    knie hatte ich bisher noch nicht am boden aber meine fussrasten (ohne fühler) haben ein paar kratzer abbekommen . ärgerlich wie ich finde.


    :)-


    schleifen kannste auch bei langsamen fahren und mit gut fahren hat das auch nix zu tun. es gibt halt leute, die hängen sich extrem raus und schleifen somit auch bei geringer schräglage (weil sie das feedback von der strasse haben wollen oder weil sie denken es sieht cool aus :D) und andere machens nur minimal, um den grenzbereich besser zu erkennen...
    ich schleif auch, aber würde mal behaupten vom guten fahren bin ich noch weit entfernt :oops:


    wenn du allerdings schon mit der raste schleifst und versuchts, knie hängen zu lassen und trotzdem nich am boden bist, dann hängst du dich einfach nich genug oder falsch raus. frag einfach ma leute, die hinter dir her fahren oder nen instruktor beim training.

  • ich muss euch gerade mal was fragen ,ist knieschleifen ein indikator für gutes und schnelles fahren ????
    knie hatte ich bisher noch nicht am boden aber meine fussrasten (ohne fühler) haben ein paar kratzer abbekommen . ärgerlich wie ich finde.


    Was denkst du denn? :D



    Zum Versicherungsthema...


    Ja, es läßt viel Spielraum. Will man einen Schadensfall geltend machen - sollte man ... wohlüberlegt Argumentieren.


    (Lügen sollte man sich aber verkneifen, da dies Straftatbestand haben wird.)


    Ich würde aber nicht unbedingt schreiben:


    "Als ich an der Einfahrt zur Mercedes-Tribüne bei etwa 220 KM/H den Penner mit der ZX10, der mich auf der Geraden nach der Spitzkehre hergebrannt hatte noch aufschnupfen wollte und meinen Bremspunkt deshalb optimistische 10m nach hinten verschob, verbremste ich mich, musste die Bremse lösen und war in der folgenden Linkskurve viel zu schnell! In der Bodenwelle setzte mein Auspuff auf und mein Hinterrad wurde ausgehebelt. Ich konnte die rutschende Maschine zwar mit dem Knie nochmal hochdrücken, da es mich aber schon zu weit versetzt hatte, verließ ich die Strecke trotzdem ins Kiesbett, wo ich mich mehrmals überschlug. Aber es HÄTTE klappen können!" :D


  • ich sach ja, manche erzwingen es auch :al:


    Ich würde aber nicht unbedingt schreiben:


    "Als ich an der Einfahrt zur Mercedes-Tribüne bei etwa 220 KM/H den Penner mit der ZX10, der mich auf der Geraden nach der Spitzkehre hergebrannt hatte noch aufschnupfen wollte und meinen Bremspunkt deshalb optimistische 10m nach hinten verschob, verbremste ich mich, musste die Bremse lösen und war in der folgenden Linkskurve viel zu schnell! In der Bodenwelle setzte mein Auspuff auf und mein Hinterrad wurde ausgehebelt. Ich konnte die rutschende Maschine zwar mit dem Knie nochmal hochdrücken, da es mich aber schon zu weit versetzt hatte, verließ ich die Strecke trotzdem ins Kiesbett, wo ich mich mehrmals überschlug. Aber es HÄTTE klappen können!" :D


    :groel::heheha::ablach:

  • :)-


    schleifen kannste auch bei langsamen fahren und mit gut fahren hat das auch nix zu tun. es gibt halt leute, die hängen sich extrem raus und schleifen somit auch bei geringer schräglage (weil sie das feedback von der strasse haben wollen oder weil sie denken es sieht cool aus :D) und andere machens nur minimal, um den grenzbereich besser zu erkennen...
    ich schleif auch, aber würde mal behaupten vom guten fahren bin ich noch weit entfernt :oops:


    wenn du allerdings schon mit der raste schleifst und versuchts, knie hängen zu lassen und trotzdem nich am boden bist, dann hängst du dich einfach nich genug oder falsch raus. frag einfach ma leute, die hinter dir her fahren oder nen instruktor beim training.




    Ich seh extra zu - nicht meine Klamotten rauszuhängen :o .