blechkiste...
zeig mir mal bitte wo in einem kfz versicherungsvertrag eine unterscheidung zwischen öffentlichen verkahrsraum und privatgelände stattfindet?
weder in meinem aktuellen huk24 vertrag noch im mustervertrag der gdv (nach dem sich ja doch so einige richten) finde ich was in diese richtung.
vielleicht bist du so frei und kannst mir die stelle mal raus suchen?
ich habe jetzt mit der stichwortsuche jedenfalls nix gefunden und auch vom durchlesen damals nix im davon in erinnerung
https://www.huk24.de/-snm-0177…0-enm-pdf/kfz/HUK649P.pdf
als ich bei der lvm war wurde mir auch gesagt das es egal ist solange es nicht darum geht die höhstgeschwindigkeit zu erreichen oder sonst irgendwie grob fahrlässig oder rechtswidrig ist.
hier übrigens nochmal ein urteil welches noch kein jahr alt ist
ZitatAlles anzeigenWährend eines Fahrsicherheitstrainings sind die Fahrzeuge der Teilnehmer durch die bestehende Haftpflichtversicherung geschützt. Dieser Schutz besteht auch bei anlässlich des Sicherheitstrainings durchgeführten Autorennen, bei denen es weniger um eine gute Platzierung, sondern in erster Linie darum geht, das eigene Auto auch unter extremen Bedingungen - nasse oder vereiste Fahrbahn, Bremsen bei hohen Geschwindigkeiten - beherrschen zu lernen. Stoßen anlässlich eines solchen Rennens zwei teilnehmende Fahrzeuge zusammen, hat die Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs für den Schaden einzustehen, dessen Fahrer den hierfür ursächlichen Fahrfehler begangen hat.
Hinweis: Bei reinen Autorennen besteht nach den Vertragsbedingungen hingegen kein Versicherungsschutz.
Urteil des OLG Karlsruhe vom 21.10.2008
10 U 36/08
Pressemitteilung des OLG Karlsruhe
bei einem fahrsicherheitstraining geht es nicht um das erreichen der höhstgeschwindigkeit als ist die kfz-versicherung dran. das die sich gern mal quer stellen und nicht zahlen wollen ist auch auf anderen gebieten nix neues. das bedeutet aber nicht das die damit im recht sind.
und wenn es angeblich soviele urteile dagegen gibt dann zeig mir bitte welche. ich habe jedenfalls nix dagegen gefunden...
zu denn parkplätzen nochmal. sie mögen zwar öffentlicher verkahrsraum sein sind in der regel aber trotzdem privatgrundstücke die den läden/kaufhäusern gehören. hier sind welche sogar beschrankt und nur zu denn öffnungszeiten befahrbar. egal... das tut eh nix zur sache.