Frage bezüglich DB-Killer

  • nen kumpel hatte an seiner zx9r nen dämpfer wo nen typschild angenietet war wo der polizist meinte sieht selbst gelasert aus. daraufhin wurde der schalldämpfer beschlagnahmt an ort und stelle.
    gutachten,gericht blablabla .
    der topf war so wie er war original also unbefummelt leider hat er einen DB über der toleranz gelegen was ca 850,-DM und 3 punkte gekostet hat.
    herzlichen glückwusch

  • wow!
    Da habe ich ja eine wahre Welle des Protestes losgetreten:D
    Also zuerst einmal wollte ich mit meinem Post nie auf den Sinn oder Unsinn eines Db-Eaters abzielen, es bleibt jedem selbst überlassen, mit oder ohne zu fahren. Das extrem laute Bikes mit Sicherheit eine Lärmbelästigung darstellen will ich hierbei sicher nicht in Abrede stellen.
    Genauso wenig, dass es ländlichen Bereichen, wo jedes WE Unmengen von Bikern unterwegs sind zu verstärkten und zielgerichteten Kontrollen kommt.


    Allerdings sind die StVO, Zulassungsrecht, StPO und TBK Bundesrecht. Lediglich das Polizeigesetz ist ein Landesrecht und nach diesem richtet sich die Untersagung der Weiterfahrt. Ich weiß nicht, wie das in anderen Bundesländern aussieht, aber in NRW ist eine Untersagung der Weiterfahrt nur wegen einem fehlenden Eater nicht möglich, da diese schlicht unverhältnismäßig wäre. Es werden nur einzelne Verkehrsteilnehmer, diese auch nur kurzfristig lärmbelästigt. Es besteht keine Gefahr für Leib oder Leben. Deswegen der Vergleich mit dem Loch im Auspuff. Hier stellen Vorsatz und Fahrlässigkeit sicher den Unterschied dar, die Untersagung der Weiterfahrt richtet sich aber nach einem anderen Gesetz und hat mit dem Zulassungsrecht nix zu tun!


    Was das Erlöschen der BE angeht gab, bzw. gibt es eine Gesetzeslücke nach Änderung der StVZO, bzw. FZV. Diese wurde in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich ausgelegt, was zu unterschiedlichen Maßnahmen der Beamten vor Ort führen kann. Diesbezüglich werd ich, mittlerweile vom Ehrgeiz gepackt:wink: noch mal einlesen.


    Bis dahin gute Fahrt

  • aber in NRW ist eine Untersagung der Weiterfahrt nur wegen einem fehlenden Eater nicht möglich, da diese schlicht unverhältnismäßig wäre. Es werden nur einzelne Verkehrsteilnehmer, diese auch nur kurzfristig lärmbelästigt.


    ...und genau deswegen darf die Weiterfahrt auch in NRW untersagt werden. Es kommt zum einen nicht darauf an, ob 1 Person wegen eines Verstosses gegen die StVzo belästigt wird oder 1000 - Verstoß ist Verstoß.


    Außerdem reicht es, wenn 1 Person sich wegen des Lärms so erschreckt, dass daraus ein Unfall resultiert. Die Verhältnismäßigkeit ist somit durchaus gegeben.


    Wer meint, ohne DB Eater fahren zu müssen, weil seine Möhre "sonst so mies klingt" verhält sich extrem egoistisch und wenig sozial... und trägt wundervoll zum Klischeebild der "bösen Motorradfahrer bei". Vielen Dank auch... :chair:

  • Nochmal: ich persönlich will hier nicht über das Für und Wieder des Fahrens ohne Eater diskutieren, sondern über den rechtlichen Aspekt!


    Zur Untersagung der Weiterfahrt gemäß §8 PolGNRW muss die Maßnahme geeignet, erforderlich und angemessen sein.
    Geeignet ist die Maßnahme, weil durch die Untersagung der Weiterfahrt die Lärmbelästigung unterbunden wird.
    Erforderlich ebenfalls, weil es kein milderes Mittel gibt, um die Lärmbelästigung zu unterbinden. Milder wäre bspw. vor Ort den Einbau eines eventuell mitgeführten Eaters anzuordnen.
    Angemessen ist die Maßnahme jedoch nicht, da der Grundrechtseingriff für den Biker in keinem Verhältnis zum zu erwartenden Sinn der Maßnahme steht.
    Die Gefahr eines Unfalls besteht wohl in erster Linie in der Fahrweise mancher Biker und nicht in der Lautstärke des ESD. Ein bloß defekter ESD, egal ob Pkw oder Krad, ist genauso laut.
    Ich will nicht abstreiten, dass es Polizeibeamte gibt, die wegen eines fehlenden Eaters die Weiterfahrt untersagen, ob diese Maßnahme rechtmäßig ist, ist eine andere Frage...

  • also hör doch bitte auf so nen unsinn zu schreiben .. natürlich kann dir im schlimmsten fall das bike abgenommen werden ...


    fakt ist, dass nur ein legales bewegen möglich ist wenn eine e-nummer und ein db eater drin ist ... außnahme bilden oldtimer, die brauchen keinen dbeater solange sie vor 198? zugelassen sind ...


    fahr du ruhig weiter ohne esd und ich hoff dass dich die kollegen mal aufgreifen ;) mal sehn was die von deinem gelaber halten




    sorry mal ehrlich .. so nen verbalen dünnschiss hab ich noch nie zum thema auspuff gehört

    Lieber Biker merk dir das,
    Fahr auf dem Weg und nicht im Gras!
    Damit man leicht und ohne Müh'
    Dich unterscheiden kann vom Vieh.


  • @calzone
    sehr sachlicher kommentar! fahre übringens mit ESD aber ohne eater.
    Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung :D

  • ouh mann ... verzeih einem alten mann dass er sich verschrieben hat .. ich meinte natürlich DB Eater und nicht esd ... aber bei deiner argumentation kannste den genau so weglassen!!!


    gute nacht

    Lieber Biker merk dir das,
    Fahr auf dem Weg und nicht im Gras!
    Damit man leicht und ohne Müh'
    Dich unterscheiden kann vom Vieh.


  • Ich will nicht abstreiten, dass es Polizeibeamte gibt, die wegen eines fehlenden Eaters die Weiterfahrt untersagen, ob diese Maßnahme rechtmäßig ist, ist eine andere Frage...


    Und wenn das dann soweit gekommen, diskutierst du das vor Ort mit der Streckenkontrolle aus?
    Dein Blick ins Gesetz zwecks der Rechtsfindung ist gut und schön, aber dem zuständigen Polizisten vor Ort furzegal.
    Wenn er dein Bike wegen einem fehlenden db-eater stilllegen/beschlagnahmen will dann macht er das.
    Die gesetzliche Handhabe dafür wird er schon haben bzw finden.


    Kann natürlich auch sein das er einem wegen geistiger Umnachtung die weiterfahrt untersagt. :D


    :wink:

  • wenn er den eater mitführt und ihn montieren kann ist in diesem falle 110%ig vorsatz vom fahrer und wird dann dementsprechend geahndet. teuer teuer oder man hat glück nen biker anzutreffen.


    ansonsten meine ich mich errinnern zu können was mir bei div. kontrollen immer zu ohren gekommen ist. und das nicht nur in berlin.


    jegiche art von veränderung im ansaug,abgastrakt sowie änderung vergaser/mapping eine sofortige stillegung und/oder beschlagnahme rechtfertigt. wegen der abgas und lärmemissionen sowie SEHR wichtig der beweissicherung . ist aber gefährliches halbwissen bzw. wurde mir so gesagt von beamten

  • Oh man... ich fühle mich gerade wieder so, als ob ich 18 Jahre alt wäre und die ganzen tiefergelegten Polo und Golf Fahrer mit ausgebautem KAT und leergeräumten Auspuff darüber diskutieren, wie geil es ist, wenn man schon 10Straßen weiter weg gehört wird.... :D


    Pete: Du willst über rechtliche Aspekte diskutieren? Dann informiere Dich entsprechend und zitiere hier nicht wild irgendwelche Gesetze, die Du im Zusammenhang überhaupt nicht kennst und interpretieren kannst. (wenn Du Jurist bist, dann nehme ich dieses Argument gerne zurück). Damit verbreitest Du ein gefährliches Halbwissen, dass vielleicht irgendjemand der dies liest für bare Münze nimmt und damit gehörig auf den A**** fällt.
    Es gibt ja nun wahrlich mehr als genug LEGALE Auspuffanlagen, die geil klingen und laut genug sind! Muss ich nun noch den dbEater rausschrauben, um der ganzen Welt zu zeigen, was für ein Kerl ich bin??? :gruebelx:
    Ich meine, worum geht es hier eigentlich? Letztendlich doch ums FAHREN, darum,Spaß zu haben und ein Stück Freiheit und Individualität zu genießen!!! :0018:
    Oder doch nur darum, vor der Eisdiele aufzufallen und mit anderen ganzen Kerlen im Kreis zu stehen, um zu sehen, wer DEN Lautesten hat ? :oops:


    Sorry, aber das ist jetzt mal bewußt provokativ geschrieben, aber solche Themen gehen mir echt auf die Nerven, ähnlich wie diese Diskussionen, warum man nicht auch mit 120 Sachen durch ne 50er Zone rasen kann, wenn keiner gefährdet wird...

  • Auch mit der geänderten StVZO bleibt es nach §19 ein Erlöschen der Betriebserlaubnis. Da gibts kein Schlupfloch. Wenn du den Eater vor Ort einbaust ist es Vorsatz. Es reicht dem Beamten, zumindest hier in Bayern, ein Anfangsverdacht auf eine Manipualtion aus, um das Teil nach dem PAG sicherzustellen. In München gehts dann ab damit zum TÜV für ein Gutachten, dass natürlich du bezahlen darfst, wenn dein Eater nicht drinn war.


    Früher hast du noch gegen §18 StVZO verstoßen. Den gibts nicht mehr.

  • gesetz hin oder her... wenn man so wie ich bereits die erfahrung gemacht hat, dass einem wegen nichtigkeiten und schlechter laune des polizisten das fahrzeug weggenommen wird, dann weiß man dass man da eh keine chance hat. wenn der polizist keine ahnung hat (vom fahrzeug u.a.) und dann noch miese laune hat, dann nimmt er es mit ob du willst oder nicht. und wenn es mitgenommen wird, dann ist es doch zu, ich sag mal, 80% so, dass die dann auch irgendwas finden, was sie dir vorwerfen können. und dann versuch mal da wieder rauszukommen ohne, dass du ne strafe bekommst oder die enorm hohen kosten fürs abschleppen, gutachten und standgebühren bezahlen musst.
    bei mir wars zwar nicht das bike. aber ich achte mittlerweile wirklich genau darauf, dass man mir aus nichts nen strick drehen kann. habe damals um die 900 euro bezahlt für alles zusammen. und zudem gehen die da nicht grade sorgsam mit den fahrzeugen um. hatte einige schäden am auto. konnte es aber nicht beweisen, dass es vorher nicht war. also pech gehabt....


    zudem, ist es erfahrungsgemäß in einigen städten eh schlimmer als in anderen. man kann das nie so pauschal sagen. in berlin wird man sofort angehalten und die karre einkassiert und in anderen städten winken sie nur freundlich zu, wenn man mit seiner brülltüte vorbeikommt.