Scheinwerfer umrüsten

  • Ich glaube du meinst eher minimaler Abstand, weil max. kann es ja so breit sein wie geht ;) Weil sonst könnte man ja bis Leuchtenabstand von 20cm doppelte haben und drüber nicht mehr. Autos sind ja auch breiter. :) Jetzt bin ich pingelig ich weiss, aber du als angehende Juristin wirst das wohl auch bald ;)

  • Da steht maximal für Abblendlicht zu Fernlicht. Das ist ne ganz andere Baustelle meine Liebe :) Weil bei uns zählt die StVO und nicht EG ;) Und ich denke das hat eher damit was zu tun, das bei Autoscheinwerfern alles in einem Scheinwerfer ist und bei Motorrädern das eben auch recht nah beieinander liegen sollte. Somit ist Abstand minimal zwischen zwei Abblendleuchten noch immer nicht geklärt. Musste weitersuchen. Weil wenn das maximal zw. zwei Abblendlichtern gelten würde, dann könnte ja jeder diese doppelt einbauen und dürfte bei Überschreitung des Abstandes erst Probleme kriegen. Was irgendwie ja komisch wäre, da bei Autos die Scheinwerfer auch weiter als 20cm auseinander liegen ;)


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  • Kann aber auch sein, dass es 2 Regelungen gibt. Bis 20cm und dann weiter drüber wieder was. Weil wie oben beschrieben hat die CBR125 ja 2 Abblendleuchten, was dann wohl in diese Regel wieder reinfallen könnte, da die so extrem schmal gebaut ist. Und bei der R1 greift vielleicht die PKW Regel wieder, wie groß ein Mindestabstand sein muss, wenn die 20cm überschritten werden? :gruebelx:

  • okay, anders:
    Vorschrift für ein Motorrad ist 1x Abblendlicht und 1x Fernlicht aaaber es ist auch 2x Abblendlicht erlaubt WENN der maximale Abstand die 200mm nicht überschreitet, das selbe bei Fernlicht. Doppelt einbauen geht nicht, weil das dann 4x Abblendlicht wäre bzw. 4x Fernlicht.
    Nun erstanden?


    Achso und die Regeln für ein KRAD weichen von denen für ein KFZ ab. Die greifen bei dem jeweilig anderem nicht.

  • Gibt aber kein Sinn, da ich weiss, dass man auch einen Mindestabstand braucht zw. beiden Leuchteinheiten, welcher bei der R1 gegeben ist, aber bei den CBR's ab 600 aufwärts scheinbar nicht um das doppeltbeleuchtet einzubauen. Hat Cornholio im 2. Antwortpost ja auch bestätigt. Da muss es also noch eine weiterführende Regelung geben.

  • Naja, die Fernlichter der RN12 sind aber deutlich mehr als 20cm auseinander. :roll:

  • Von daher glaub ich auch, dass die Angaben sich immer auf Fernlicht zu Abblendlicht berufen. Und das in der ersten Zeile des Textes einfach vergessen wurde, aber bei der StVO Zeile wieder stimmt.


  • Ok das is beknackt formuliert. Weil die leuchtenden Flächen sind beim Fernlicht dann ja wohl der gesamte Scheinwerferspiegelbereich, ergo könnte es daher wieder passen und obiges ist wiederum anders...
    Typisches Beamten-Regulierungsdeutsch: schwammig formuliert, so dass es mal wieder Auslegungssache ist, bei der man sicher in falschen Topf greift.

  • So, also nochmal ein paar Beispiele:
    ZX6R 01 2x fern 2x abblend (h4)
    zx6r 03 1x fern 1 x abbland
    cbr600fs 01 1 x fern 1 x abblend
    cbr600rr 03 1 x fern 1 x abblend
    yzfr1 04 2 x fern 2 x abblend
    zx10r 04 1 x fern 1 x abblend


    Also offensichtlich auch nach 2003 (Einführung dauer abblendlicht) je nach zulassungsverfahren möglich doppelscheinwerfer auf doppel brand zuzulassen.

  • die Regelungen ab Werk sind wieder anders. Da kann man ja auch einen deutlich lauteren Auspuff reinbauen als ein privatmann; siehe GSX-R 750 K6
    Das darfste dann nur nicht nachrüsten


    Und dafür braucht man dann Anwälte ;)

  • Ach, Regulierungen so weit das Auge reicht... :D Sehn wir es so. Doppelte Beleuchtung erfordert eine größere und schwerere Lichtorgel die mehr Saft zieht und Honda ist eben ökologisch und wirtschaftlich :D Wer braucht schon 2 Abblendleuchten? Fahr doch kein LKW wo ich die gesamte Strassenbreite brauch und ausleuchten will/muss damit ich jeden Kiesel sehe ;)