Leovince Evo factory....krümmer und kat ersatz?

  • Na dann... :D


    Aber sonst bringts halt nix. Ausser das du illegal unterwegs bist. :wink:
    Zum Glück hab ich ne PC37. :D Ich darf ganz legal ohne Kat fahrn.:D


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  • Zum Glück hab ich ne PC37. :D Ich darf ganz legal ohne Kat fahrn.:D



    Das ist so nicht ganz richtig. Bloß weil bei der Euro 2 Norm noch kein Kat vorgeschrieben war, darfst du den vorhandenen nicht einfach entfernen.

  • Zitat

    Das ist so nicht ganz richtig. Bloß weil bei der Euro 2 Norm noch kein Kat vorgeschrieben war, darfst du den vorhandenen nicht einfach entfernen.


    Jepp! ich wollts auch grad schreiben - aber Steve war schneller :D

    CBR Team Konica Minolta :D
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  • Das Bestehen der AU sagt aber noch lange nichts über den Erhalt der Betriebserlaubnis aus. Fast alle Euro 2 Moppeds mit Kat schaffen die AU auch ohne Kat.


    Zusammenfassend: Euro 2 Mopped von Werk aus mit Kat ausgerüstet, verliert beim Ausbau des Kats die Betrieberlaubnis, unabhänbgig ob die AU bestanden wird oder nicht. Die Be kann durch Einzelabnahme und Katersatzrohr aber wieder erlangt werden (z.B. Akra komplett mit Katersatz).


    Ausnahme wäre, wenn dein geräusch und Abgasverhalten exakt das gleiche ist wie mit Kat. Das wage ich aber mal zu bezweifeln.

  • Laut meinem Tüv-Prüfer:


    dürfen Moppeds die nach Euro 3 zugelassen sind maximal 0.3% haben, Euro 2 dürfen 3,5%.


    Da ich meine RR noch nach Euro 2 zugelassen ist, darf ich maximal 3,5% haben, wenn ich einen KAT drinhabe
    muss der allerdings funktionieren und ich darf maximal 0,3%.
    Wenn ich aber eine Auspuffanlage mit ABE/ e-Prüfzeichen dranhabe bei der der KAT entfällt, muss
    ich den nicht dranhaben, weil die ABE für die Anlage den entfall des KATs mit einschließt.


    Das ist aber nur legal, wenn das Mopped nach Euro 2 zugelassen ist. :wink:


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  • Das E-Zeichen auf dem Pott gilt nur in Verbindung mit dem Kat. Auf der Grundlage ist die ABE für den Pott erteilt. Wenn du eine Anlage mit Katersatzrohr drauf hast, ist die per Einzelabnahme eingetragen und der Kat entfällt, außer es steht was anderes in der ABE. Mir ist keine Anlage bekannt, bei der der Katersatz Teil der ABE ist.


    Ein Euro 3 Mopped schafft die AU ohne Kat erst gar nicht.


    Wenn deine Anlage mit Katersatz eingetragen ist, brauchst du natürlich auch keinen.


    Was ich eher gemeint habe: Bei nem Slip-on oder Seriendämpfer einfach den Kat gegen katersatz austauschen oder ausbauen ist nicht drin.


    http://shop.akrapovic.de/shop/YAMAHA,YZF_R1,04-06.htm


    Oben einmal Dämpfer mit ABE bis Kat, darunter der gleiche Dämfer mit Katersatzrohr. Einzelabnahme nötig. Euro 2 Mopped.

    4 Mal editiert, zuletzt von stevek ()

  • Wenn deine Anlage mit Katersatz eingetragen ist, brauchst du natürlich auch keinen.



    Dann haben wir aneinander vorbei geredet. :D
    Ich hab ne eingetragene Komplettanlage. :wink1:


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