DPM Auspuff


  • Der Pott hat ne EG-Betrieberlaubnis (E-Nummer) und nen DB-Killer ist vebaut also ist rechtlich gesehen ist alles in Ordnung.


    Nicht ganz Richtig. Der im Fahrzeugschein eingetragene Messwert (unter Ziff. 30) darf um höchsten 5 dB(A) überschritten werden. Is dann egal ob Killer drin ist, zu laut is zu laut ;-D .

    Unterhaltung durch Lautstärke...


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