Welcher Reifen?

  • eben.deswegen probieren.ich gebe zu ich habe noch nie nen michelin gefahren.


    Früher hasste ich Hochzeiten.
    Jeder stupste mich mit dem Finger in die Seite und flüsterte: Du bist der nächste.
    Sie haben damit aufgehört, als ich anfing auf Beerdigungen dasselbe zu tun!

  • ich kann dir den s20 wärmstens empfehlen! extrem guter reifen imho.
    bin jetzt schon einige km mit dem unterwegs: haftung, handling, rückmeldung, aufstellmoment,... alles TOPSTENS. ;)


    hatte vorher den M3 drauf und auch nie probleme.
    -> hat sich schön gleichmäßig abgefahren...nix mit VR "spitz" fahren.

  • die Freigabe ist von 2009
    den s20 gibt es erst seit 2012 ;)

  • Genau, gut auf die Freigabeliste schaun, sonst könnte Mann ein Problem haben, wenns zum TÜV geht, oder Mann von der Rennleitung geprüft wird, bzw. das bike.
    Bei unsicherheit lieber anschreiben oder nachfragen und bestätigen lassen.

    haisasig.png

  • aber das Thema hatten wir schon


    in meinem fahrzeugschein steht keine markenbindung von daher brauch ich keine Freigabe ;)

  • aber das Thema hatten wir schon


    in meinem fahrzeugschein steht keine markenbindung von daher brauch ich keine Freigabe ;)



    Stimmt es steht keine Markenbindung mehr dirn, deswegen darfst aber nicht fahren was Du willst!!!

    haisasig.png

  • Stimmt es steht keine Markenbindung mehr dirn, deswegen darfst aber nicht fahren was Du willst!!!


    einen rennreifen natürlich nicht :D
    wenn die größe bei den strassenreifen past darf man draufmachen was man will

  • einen rennreifen natürlich nicht :D
    wenn die größe bei den strassenreifen past darf man draufmachen was man will


    nein, darfst du nicht :wink1:
    es muss dann eine freigabe vom reifenhersteller mitgführt werden !
    sollte es keine freigabe für dein motorrad geben ( auch wenn der reifen in deiner größe erhältlich ist ), darfst du ihn nicht fahren :wink1:

  • hab letztes Jahr die Rennleitung und vor 3 Wochen den tüv gefragt!
    die meinten nur in meinem schein steht keine markenbindung und deswegen muss ich keine Freigabe mitführen! :confusedx:

  • Zitat

    Wenn unter Feld 15.1. und 15.2. im neuen Zulassungsdokument Pneugröße, Geschwindigkeits- und Tragfähigkeitsindex angegeben sind und unter Feld 22 nichts steht, können alle Schlappen mit der gleichen Spezifikation – unabhängig von der Marke – gefahren werden.


    http://www.motorradonline.de/m…eifenmarkenbindung/157300


    Zitat

    Bei Fahrzeugen ohne eine Reifenfabrikatsbindung bestehen keine Einschränkungen.


    http://www.ifz.de/tippsundtric…ifen-fabrikatsbindung.htm


    Darf er wohl. :wink:




    Bei meiner FZR, wo noch ne Markenbindung besteht und auch gültig ist, aber aufgrund des BJ. Reifen eingetragen sind die schon lange nicht mehr produziert
    werden, habe ich vom TÜV die Aussage bekommen, das sie alle gängigen Reifen akzeptieren würden, auch wenn es keine Freigabe für meine Maschine gibt.


    Konkret hätten sie weder was gegen die Pilot Road 2 + 3 (gibt es keine Freigabe für) noch was gegen Mischbereifung PIPO vorn + PIPO 2CT hinten (ist so in der Freigabe
    für die FZR auch nicht vorgesehen) Einwände gehabt.

  • @ moerser,
    ich habe auch keine markenbindung bei mir im schein stehen.
    aber der tüv wollte im februar diesen jahres die freigabe von dem pipo haben ( hat er sich noch online angesehen ), sonst hätte ich keine plakette bekommen !?
    heist das auch, das ich zb. vorne michelin und hinten bridgestone fahren darf ( ist ja keine markenbindung eingetragen ) solange die größe, geschwindigkeits- und tragfähigkeitsindex stimmt ?


    bei dem 2. link, bekomme ich dieses schöne bild zu sehen ... habe dann nicht weiter geschaut :wink1:

  • @ moerser,
    ich habe auch keine markenbindung bei mir im schein stehen.
    aber der tüv wollte im februar diesen jahres die freigabe von dem pipo haben ( hat er sich noch online angesehen ), sonst hätte ich keine plakette bekommen !?
    heist das auch, das ich zb. vorne michelin und hinten bridgestone fahren darf ( ist ja keine markenbindung eingetragen ) solange die größe, geschwindigkeits- und tragfähigkeitsindex stimmt ?


    bei dem 2. link, bekomme ich dieses schöne bild zu sehen ... habe dann nicht weiter geschaut :wink1:



    die frage ist jetzt nicht wirklich erst gemeint oder :D
    man man man
    und zu mir sagen Kindergarten

  • die frage ist jetzt nicht wirklich erst gemeint oder :D
    man man man
    und zu mir sagen Kindergarten


    du bist zwar nicht moerser, aber vielleicht kannst du mir auch sagen, ist es erlaubt oder nicht ... bitte mit dem dazugehörigen link oder gesetzestext :wink1:


  • bei dem 2. link, bekomme ich dieses schöne bild zu sehen ... habe dann nicht weiter geschaut :wink1:


    Ich glaube nicht das die seite vom "IFZ Institut für Zweiradsicherheit" ein Sicherheitsproblem darstellt.


    Aber wenn du dir von Google vorschreiben lässt welche Seiten du sehen darfst. :gruebelx:


    Zitat

    Es existiert in der StVZO kein Verbot, vorn und hinten Reifen von zwei verschiedenen Herstellern aufzuziehen. Voraussetzung ist allerdings, dass die aufgezogenen Dimensionen und Geschwindigkeits-Indizes mit denen aus der Zulassungsbescheinigung übereinstimmen. Technisch ist von Mischbereifung allerdings unbedingt abzuraten: Meistens harmoniert ein solcher Mix nicht untereinander und mit dem Motorrad.


    http://www.motorradonline.de/r…fragen-thema-recht/288056


    Nen Gesetz welches Mischbereifung ausdrücklich erlaubt gibt es nicht.




    Auch wenn in den Papieren keine Reifenbezeichnungen stehen,


    aber irgendwas von Herstellerbescheinigung, hast du eben doch ne Reifenbindung und darfst nur Reifen mit ausdrücklicher Freigabe, entweder von Fahrzeugherrsteller oder vom Reifenhersteller fahren.



    Bezüglich deiner Frage nach der Mischbereifung, nur weil es nicht verboten ist, ist es noch lange nicht ratsam. :D