Freiwillige Feuerwehr Alarmfahrten

  • Zitat

    Original von Firefighter
    das du gerne ne halbe stunde wartest wenn dein haus brennd, da alle feuerwehrleute sich auf dem weg zur wache an die 30 zonen halten müssen....


    Es darf gelacht werden.... Ich zitiere bei solchen Argumentationen gerne den Spruch eines Leitstellendisponenten an eine Sankabesatzung (war bescheidenes Wetter an dem Tag): "Leute fahrt´s langsam, es pressiert!!"

  • Zitat

    Original von Welpi
    Ich zitiere bei solchen Argumentationen gerne den Spruch eines Leitstellendisponenten an eine Sankabesatzung (war bescheidenes Wetter an dem Tag): "Leute fahrt´s langsam, es pressiert!!"


    :nixweiss: :oops:

  • Ok,ok zu bayrisch...ich Übersetze: Der Spruch war an die Besatzung eines Rettungswagens gerichtet der zu einem Verkehrsunfall sollte, und lautet etwa: "Leute fahrt langsam, es ist eilig"

  • moin,


    da ich am vergangenen mittwoch in hannover bei der interschutz 2005 war und mir dort etwas gekauft habe und mich auch mit dem hier angesprochenen thema befasst habe, wollte ich hier nun mal eine bildliche antwort rein bringen.
    es gibt viele dinge, wie man sich für die anderen kenntlich machen kann, ob mit lampen e.t.c., was regulär nicht erlaubt ist, oder durch schilder. da dies offiziell erlaubt ist, habe ich diese methode gewählt...



  • Wäre in dem Falle wohl aber als Spiegelschrift besser gewesen :wink:


    BTW, hast du uns denn noch was Rechtliches mitgebracht?

  • was meinst du mit rechtliches?? :nixweiss:


    spiegelschrift gab es komischer weise nicht. und was das angeht reicht es so eigentlich auch...

  • Na weil wir Anderen (die meisten zumindest, denke ich) zwar wissen, dass uns Sonderrechte zustehen, wir die aber nicht nutzen, weil wir im Fall der Fälle doch am Arsch wären.


    Du hingegen scheinst ja die Sonderrechte auch im Privat-Kfz zu nutzen :nixweiss:


    Könnte ja sein, dass du dich darüber auch auf der Messe informiert hast.

  • mit sicherheit ist existenz und einsatz der FFWs sehr löblich.


    mit sicherheit ist der deutsche michel aber auch potentiell unzurechnungsfähig sobald er ein käppi auf dem kopf hat.
    ich kann mich des eindrucks nicht erwehren dass hier einige leute gern ein privates blaulicht am mopped hätten dass ihrer wichtigkeit gerecht wird.



    gibt es eigentlich ein schild "vater im einsatz" für das fahren in wehen liegender frauen zur entbindung?
    ein verkaufsschlager wäre mit sicherheit "volle blase-notfall". sollte zum führen eines gelben rundumlichtes berechtigen und zur mißachtung von geschwindigkeitsbegrenzungen und halteverboten.



    ciao
    mart!n

  • wie unqualifiziert
    das schild hat nur eine warnfunktion und mehr nicht, vielleicht sehn das ja die fußgänger und lassen dich dann übern zebrastreifen fahren ;)
    wäre zum Beispiel eine Möglichkeit!

  • @varapower
    auf wen beziehst du dich mit "wie unqualifiziert"??


    nun mal dazu...


    rechtlich gesehen dürfen wir auf der fahrt zur wache sonderrechte in anspruch nehmen, solange wir niemand anderes gefährden. wenn was passiert, sind wir am arsch. ich persönlich habe, abgesehen von etwas höherer geschwindigkeit (ich glaube 20% mehr sind in diesem fall im grünen bereich) noch keine sonderrechte in anspruch genommen, wenn ich auf dem weg zur wache bin. das überfahren von roten ampeln, was wir unter größter vorsicht in solch einem fall dürfen, ist bei uns in der regel garnicht möglich, da die kreuzungen einfach zu voll sind. das geht dann nur mit den richtigen fahrzeugen (rot mit blauen lampen).


    ich habe mir dieses schild gekauft in der hoffnung, das der jenige, welcher in solch einem fall vor mir fährt mal in den spiegel schaut und mein anliegen erkennt und ein bisschen platz macht. aus erfahrungen bei der mitfahrt bei kameraden bei einem einsatzfall, welche zum beispiel ein dachaufsetzer haben, ist erkenntlich geworden, dass dies bei uns im kreis ganz gut klappt.


    mir ist bewusst das mir solche ein schild keine mehr rechte einräumt, als wie wir sie in diesem fall bereits haben. es ist kein freifahrtschein oder sonstiges. im gegenteil, meiner meinung nach verpflichtet es mich zu einer größeren vorsicht und verantwortlichkeit, da ich mich als eine "dienstliche" person mit anliegen ausweise.



    dieses thema wird immer ein streit thema bleiben...!!



    mart!n
    du versuchst wieder alle deutschen michels, welche mitglied einer entsprechenden organisation sind über einen kamm zu schären. das empfinde ich als falsch. will mich nicht als perfekte person bezeichnen, denn das bin ich gewiss nicht, aber ich denke, dass ich mir sehr bewusst bin, was für eine verantwortung ich in einem entsprechenden fall trage.


    und das schild müsste der richtigkeit halber "werdender vater im einsatz" heißen....

  • Zitat

    das überfahren von roten ampeln, was wir unter größter vorsicht in solch einem fall dürfen


    Das wären für meine Begrifflichkeiten Wegerechte und keine Sonderrechte und wären somit nicht erlaubt, da diese ausschließlich durch Signalhorn und Blaulicht in Anspruch genommen werden dürfen.


    EDIT2
    Lt. wikipedia schließen die Sonderrechte eine Rotlichtfahrt mit ein
    http://lexikon.freenet.de/Sonderrechte
    Man lernt ja nie aus :wink:



    EDIT
    Hier noch ein vielleicht interessanter Link (hab noch nicht durchgelesen):
    http://www.lfv-bayern.de/sonderrecht-wegerecht.htm

  • und mit nem schild "übender werdender vater im einsatz" darf man dann nachts im wald parken?



    den einsatz ehrenamtlicher elfer will ich nicht schmälern wenn mir der uniformenwahn der deutschen sauer aufstößt.


    aber es ist immer das gleiche.
    der größte einsatz und die effektivste hilfe wird im stillen ohne grosses tam-tam-erbracht.

  • auszug aus "ausbildung der freiwilligen feuerwehr - maschinisten für löschfahrzeuge" des kreisfeuerwegrverbande pinneberg


    "sonderrechte nach §35 stvo


    die feuerwehr ist von der vorschrift der straßenverkehrsordnung (stvo) befreit, soweit das zur erfüllung hoheitlicher aufgaben dringend geboten ist.


    sie genießt also sonderrechte, wie z.b.:
    überqueren von straßenkreuzungen bei rotlicht
    kreuzen von vorfahrtsstraßen
    befahren von einbahnstraße entgegen der vorgschr. fahrtrichtung
    fahren mit überhöhter geschwindigkeit u.s.w.


    der fahrer (maschinist) des einsatzfahrzeuges ist zu erhöhter aufmerksamkeit verpflichtet, wenn gegen den bestimmungen der stvo gefahren werden muss!"


    und hier noch ein text von der page des dfv, man beachte den letzten absatz:
    "Sonderrechte nach § 35 Straßenverkehrsordnung (StVO)


    Unstrittig ist sicherlich, dass bei Feuerwehreinsätzen der Faktor Zeit eine wesentliche Rolle spielt. Deshalb ist es wichtig, dass die Einsatzstelle möglichst rasch und ohne verkehrsbedingte Verzögerungen erreicht wird. Der Gesetzgeber hat diese Notwendigkeit erkannt und der Feuerwehr im Einsatz Vorrechte im Straßenverkehr eingeräumt.


    Hierbei handelt es sich einmal um die Befreiung der Feuerwehr von den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (Sonderrecht nach § 35 StVO) zum anderen um das Verhalten der übrigen Verkehrsteilnehmer, wenn von Fahrzeugen der Feuerwehr blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn verwendet wird (Verhalten nach § 38 Absatz 1 Satz 2 StVO).


    Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Sonderrechts ist die Erfüllung einer hoheitlichen Aufgabe, die dringend geboten sein muss. Das Sonderrecht darf nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Anspruch genommen werden. Das Sonderrecht befreit nur von den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung. Die Inanspruchnahme des Sonderrechts nach § 35 StVO beinhaltet nicht, dass man die Vorschriften des Straßenverkehrsgesetzes oder des Strafgesetzbuchs außer Acht lassen kann. Beispiele für dringende lebenswichtige und / oder Schäden abwehrende Einsätze im hoheitlichen Auftrag können u. a. sein: Schadenfeuer, schwere Verkehrsunfälle, Eisenbahnunglücke, Flugzeugabstürze, Explosionen, Chemieunfälle, Überschwemmungen oder Unwetter. Die Feuerwehr darf das Sonderrecht nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Anspruch nehmen. Das bedeutet, dass keine schuldhafte Gefährdung und / oder Schädigung Dritter herbeigeführt werden darf und die Beeinträchtigung des übrigen Straßenverkehrs so gering wie möglich gehalten werden muss. Das besagt, dass die Feuerwehr die Verkehrsregeln - soweit dies nach dem Einsatzauftrag möglich ist - zu befolgen hat. Sie darf davon nur abweichen, wenn dies dringend geboten ist. Dabei ist die jeweilige Verkehrslage natürlich zu berücksichtigen.


    Die Fahrzeuge der Feuerwehr dürfen nach § 38 StVO blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn verwenden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwenden oder bedeutende Sachwerte zu erhalten sind.


    Aus dem Wortlaut des § 35 Absatz 1 StVO und nach der neuesten Rechtsprechung und Literatur dürfen Feuerwehrangehörige mit ihren Privatfahrzeugen auf dem Weg von der Wohnung zum Feuerwehrstützpunkt auch das Sonderrecht in Anspruch nehmen, soweit dies zur Erfüllung ihres Einsatzauftrags dringend erforderlich ist. Dabei muss erhöhte Aufmerksamkeit aufgewandt werden, weil die anderen Verkehrsteilnehmer nicht erkennen können, dass hier ein Vorrecht in Anspruch genommen wird."

  • Deshalb wird trotzdem nachts das Martinshorn angemacht.
    Die Leute wissen doch sonst gar nicht, dass wir für die uns auch nachts aus dem Bett bewegen - und sei es nur für einen Fehlalarm :roll:


    firefighter
    Hatte ich oben bereits ge-editet, dass rotlichtverstoß doch erlaubt ist (was ich bisher verneinte)