CB 550 Four: EG-Übereinstimmungsbescheinigung für Schweiz gesucht

  • Hallo zusammen!


    Bin neu hier auf dem Board und bitte um Info zu folgendem bürokratischen Gedöns:


    Ich lebe seit kurzem in der Schweiz und hab mir letzte Woche mein Traum-Töff in Deutschland gekauft - eine CB550 von 1977.
    Die ist mittlerweile importiert, für die Schweiz verzollt und wartet auf die Zulassung.


    Jetzt kommts: laut Infoblatt des Zolls für die Zulassung von importierten Fahrzeugen brauche ich eine EU- /EG-Übereinstimmungserklärung (CoC).
    Damit soll die Typengenehmigung wegfallen.


    Meine Frage hier nun ist: hat jemand von Euch sowas rumliegen?
    Und: ja, ich hab die Boardsuche benutzt und das Internet bemüht - leider ohne Erfolg.


    Danke schon jetzt für jede verwertbare Antwort


    Joe

  • Glückwunsch zu diesem tollen Motorrad!!!
    Ich bin auch ganz stolz auf meine :-)
    Über diese Erklärung kann ich dir leider nix sagen!
    Hast du mal Honda Deutschland angeschrieben???
    Die können dir evtl. weiter helfen!!


    Gruß vom Kampfzwerg :bb:

    Frauen über 30 - Power ohne Ende :-)

  • Hallo Joe,


    Ist ein leidiges Thema hier in CH.
    Falls definitiv keine Papiere beschafft werden können, müssen sich viele hier damit behelfen, dass sie in CH ein Abbruch-Töff mit Papier kaufen und in dessen Rahmen alles umpflanzen.


    Gruss Hippo

    Schützt die Wälder - Esst mehr Biber!

  • Danke für den Tipp mit Honda Deutschland. Das ist sicher der fundierteste Weg - ich bin mir nur nicht sicher, ob die Interesse haben etwas zu bedienen, das sie schon vor 40 Jahren verkauft haben. Trotzdem, ich werds versuchen.
    Hippo
    Abbruch-Töff hört sich pragmatisch an. Wollte meine "Neue" eigentlich möglichst bald fahren und nicht erst beginnen zu zerpflücken. Dabei sind die 550ers damals auch in der Schweiz gefahren, da muss es doch ein allgemeines Freigabe-Papier geben?!


    Tja, da denkt man dann doch wieder zurück an die gewisse Unkompliziertheit der "geschätzten" EU.


    Wo und mit was töffst Du denn so rum in CH? Ich bin in ZH...


    Gruss
    Joe

  • Hallo Joe,


    Bei uns in CH gibt es noch den Passus mit dem sogenannten "Umzugsgut" wobei Fahrzeuge erleichtert "eingebürgert" werden können. Vielleicht lässt sich da was machen!?


    Gruss Hippo


    Ps. Hast ne PN

    Schützt die Wälder - Esst mehr Biber!

  • Habe grad gesehen, dass der Bock schon verzollt ist, sorry. Dann ist es eh nichts mit Umzugsgut und habe noch erfahren, dass er dafür schon eine Zeit auf Deinem Namen eingelöst sein muss.
    Nix für Ungut


    Gruss Hippo

    Schützt die Wälder - Esst mehr Biber!

  • Ist richtig Hippo, das Fahrzeug muss mindestens 6 Monate "in Benutzung" des Um-"Züglers" gewesen sein.
    Gestern habe ich Info von Honda-Deutschland bekommen, dass das CoC-Papier für ältere Baujahre (bis 1995 wurden die Fahrzeuge national geprüft und haben eine ABE) nicht vorliegt. Sie bieten aber ein Technisches Datenblatt an, das für 120,- Euro zzgl. Versand bestellt werden kann :-(
    Ob das für die Zulassung denn ausreichen würde, habe ich gestern beim CH-Strassenverkehrsamt angefragt. Ja, hiess es, entscheidend wären die Angaben zu Lärm- und Abgasentwicklung. Aber: Fahrzeuge mit BJ vor ca. 1983 bräuchten das evtl. nicht nachweisen - da war er sich nicht ganz sicher. Genaueres erfahre ich heute im Lauf des Tages nach Rückruf...


    Damit wär ich nochmal davongekommen :-)
    Grüsse
    Joe

  • Hallo zusammen. Kurze Zusammenfassung zum Stand: Heute habe ich die Zulassung bekommen, d.h. das "Kontrollschild übercho". War nicht ganz leicht, die Rechnung erhalte ich in den nächsten Tagen...
    Prinzipiell brauchts für Motorräder, die vor dem 01.10.1977 zugelassen wurden keine der o.g. Bescheinigungen. Meine 550 war "zum Glück" am 04.10.1977 zugelassen :-(
    Dennoch, nach persönlichem Erscheinen und Vorlage aller Dokumente beim Strassenverkehrsamt Zürich sollte das auch ohne gehen.
    Bis ich einen Termin zur MFK (entspricht dem TÜV, jedoch offensichtlich eine staatliche Instituion) bekommen sollte habe ich noch 2 1/2 Wochen warten müssen.
    (Ich kann mich nicht erinnern in D jemals so lange auf eine Untersuchung warten haben zu müssen...)
    Nach über 1 Stunde intensiver Überprüfung war ich dann durch - bis auf den Hinterreifen, der dem Prüfer mit Breite 4.00 auf der Felge 1.75 nicht gefallen hat. Auch eine nachgereichte deutsche (!) Freigabebescheinigung vom Reifenhersteller für die 550 hat sie lange nicht wirklich überzeugt.
    Jetzt ist alles mit schweizer Papieren versehen, sogar die Doppelscheibe vorne haben sie mit eingetragen. Wer für die CB 550K eine Dokumentenvorlage benötigen sollte darf sich gerne an mich wenden.


    Grüsse
    Joe