Abgasuntersuchung Motorrad

  • Wer lesen kann...


    HALLO, Manfred hat gerade geschrieben, daß das Ganze im Bundesrat hängen geblieben ist. Das heißt, es gibt noch keine verabschiedete Regelung. Dann kann Dir auch kein Blaukittel sagen, wie die AU aussehen wird. :roll:

  • aber das eine "eventuell" eingeführt wird,müssten die doch wissen. :D

  • Die Mito kommt durch den TÜV, bzw die Au. Genau das ist ja der Grund warum ab dem 1.01.2006 keine NEUEN !!!!!! 2 Takter mehr zugelassen werden dürfen hier in deutschland (Manche behaupten erst gegen ende 2006). Mit den alten Pestbeulen dürft ihr natürlioch weiter fahren. :D


    Ich bin schon am Überlegen ob ich mir nicht noch ne Werksneue Mito rauslassen soll. Finde das ding nur noch geil. Allerdings würde dann meine Geldresvre iN Form vom Sparbuch draufgehen, also werd ich zu 90% bleiben lassen

  • Also ich hab die Erfahrung gemacht das die nix wissen was sie schwarz auf weiss ablesen können und z.T. noch nicht mal das.
    Bei meiner Dose haben die behauptet das meine Felgen trotz ABE eingetragen werden müssen und ich sonst ohne Versicherungsschutz fahre.
    Hab keine Plakette bekommen. :evil:


    Warum werden eigentlich die Roller wieder rausgenommen die Wecken doch zum Teil ganze Strassenzüge und stinken wie die Pest.
    Versteh ich nich.

  • Das mit den Felgen stimmt so nicht ganz. Zum Beispiel haste bei diversen BMW Modellen die Auflage (für Originale Felgen!!!!!) einen Lenkungswegbegränzer zu verbauen, und vorne den Dämpferweg zu verkürzen, sonst kannste dir die ABE als Toilettenpapier benutzten. In diesen Fällen müssen die Begränzer beide ingteragen werden, also ist die ABE alleine fürn Arsch, da das in dem Fall eh in den Schein eingetragen wird, wenn man schon mal dabei ist. Wenn du wissen willst wie dasd ann eingetragen aussiet, kann ich dir dank BMW club an zig Beispielen zeigen :D

  • :gruebelx:


    Ja warum hab ich denn dann ne ABE *nixmehrversteh* wo die Felge für den Fahrzeugtyp ohne änderungen vorzunehmen eingetragen ist. :!:


    Der nächste TUV hats nämlich ohne weiteres gemacht.. :wink:

  • Ich wollte damit nur sagen das ABE nicht gleich heißt das das genehmigt ist. Dein Fall ist etwas krass, aber selber Schuld wenn man zum TÜV fährt. Bei der Dekra passiert sowas nicht :D

  • :lol: Ich war erst bei der DEKRA (ist halt alles TÜV für mich) und das war bestimmt auch das letzte mal. (Die waren bestimmt sauer weil ich sagte der TÜV hats aber vor 2Jahren gesegnet, mit dem Verweis
    "Da hätte der Mann ja wohl keine Ahnung gehabt"


    Nem Kumpel wolten sie seine eingetrage Laser nicht mehr abnehmen beim TÜV ohne Probleme :D

  • Auch bei der Dekra kann es passieren das ein Prüfer die ABE liest.Und eine ABE ist nicht automatisch ein Freibrief für Plug and Play.
    Es können zum Beispiel in der ABE Reifengrößen stehen die nicht in der Fahrzeug Betriebserlaubnis freigegeben sind.Dann muss man auch bei einer ABE eine Anbauabnahme machen lassen.Das steht da aber genau drin,bei welchen Rad-Reifen Kombinationen das gemacht werden muss.


    Gruss
    Ralf

  • :nixweiss: Nu weiss ich gar nix mehr. Also ABE generell inne Tonne und alles Eintragen lassen ?


    Bei mir im Brief stehen andere Reifengrössen und in der ABE steht drin das es nicht eingetragen werden muss. Wass denn nun ?

  • Hinter den Reifengrößen steht in der ABE eine Spalte mit Zahlen.Das sind die Auflagen.Ob das eingetragen werden muss steht dann meistens mit der Nummer A1 oder A2.
    Ein Beispiel:Eine Felge 7x16 hat eine ABE.
    Mögliche Bereifungen:
    205/55R16 braucht nicht Eingetragen werden,da bereits Seriengröße und vom Platz in den Radkästen unkritisch.
    Auf der Felge kann man aber auch einen 225/50R16 montieren.Dummerweise ist diese Reifengröße nich ab Werk freigegeben und es könnte an den Radläufen eng werden.Also eintragen.


    Als Faustregel kannst du nehmen:
    Baust du eine andere Reifengröße aufs Auto die nicht ab Werk freigegeben ist müssen die eingetragen werden.Auch wenn die Felge eine ABE hat.Aber die Reifengröße hat es halt nicht auf dem Auto.


    Eintragen ist eigentlich ein überhloter Begriff.Im Brief wird ja nichts mehr eingetragen sondern der Tüv macht eine Anbauabnahme.Der Zettel muss dann mitgeführt werden.


    Gruss
    Ralf

  • Ich weiss das hat nu mit dem Urspünglichen Thema gar nix mehr zu tun aber um meiner Verwirrung herr zu werden nun folgendes Zitat aus der ABE...



    "Abweichend von der Bestimmung des §27 STVZO (Berichtigung der Fahrzeugpapiere) ist bei verwendung einer im Gutachten aufgeführten Reifen- oder Felgengrösse, sofern diese nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt sind, nicht erforderlich, eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die Verwaltungsbehörde (ZUlassungsstelle) zu veranlassen."


    So, und nun du.... :D

  • Teile BE mit oder ohne Anbaubegutachtung???


    Wenn mit dann Abnahme durch TÜV/DEKRA aber kein Eintrag in die Fahrzeugpapiere erforderlich.


    Genau das was Ralf geschrieben hat... Anbaubegutachtung mit TÜV/DEKRA Stempel mitführen.


    Aber Anbau begutachten lassen...

  • Es gibt keine Smilie für zusammenbrechen :(


    Nu weiss ich gar nix mehr.


    Für mich steht da drin das ich nix eintragen muss. :nixweiss: :nixweiss: :nixweiss: :nixweiss: :nixweiss:



    Ah es hat PLING gemacht. Nix Eintragen aber Zettel mitnehmen vonne Prüfers nu hab ich auch kapiert. :boese:


    Aber ein paar Seiten vorher steht drin das alles geprüft ist und so ohneweiters gefahren werden darf. Ist das jetzt das Gutachten oder wie ??
    Weil der TÜV sagte ja , iss OK so der DEKRA sacht aber was anderes :roll: