Abgasuntersuchung Motorrad

  • ach das geht alles noch. dein moped ist immerhin schon ein einspritzer usw.


    denk mal an die richtigen umwelt-säue. bei einer RD350 oder ähnlichem gibt die ganze anlage wahrscheinlich den geist auf.
    das ist der grund warum die nicht dahin müssen :D

  • @ hinterherfahrer: Und wo bekomm ich eine rote Nummer her???

  • Zitat

    Original von Hinterherfahrer
    Fahr doch entspannt im April mit dem Original-ESD zum TÜV (falls Du den noch da hast). Hinterher halt wieder den Zubehör-ESD dranbauen.


    Oder eben noch im März mit einem roten Nummernschild.


    Also mein Vater hat Saisonkennzeichen 04-10.
    Aber ihm wurde gesagt, er dürfe auch mit dem Kennzeichen auf direktem Weg zum TÜV und wieder zurück, wenn der TÜV z.B. im März abläuft.
    Gebe da aber keine Garantie drauf :wink:

  • :gruebelx: Hab ich noch nicht gehört! Da werd ich mich mal schlau machen! :lol:

  • Okay, hab was gefunden:


    Zitat

    2.7 Ist eine Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung bei Fahrzeugen, für die ein Saisonkennzeichen zugeteilt ist, außerhalb des Betriebszeitraums fällig, so ist die Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung im ersten Monat des nächsten Betriebszeitraums durchführen zu lassen. Waren außerhalb des Betriebszeitraums sowohl eine Hauptuntersuchung als auch eine Sicherheitsprüfung fällig, so ist eine Hauptuntersuchung verbunden mit einer Sicherheitsprüfung im Umfang von Nummer 2.3 der Anlage VIIIa durchführen zu lassen. Die Frist für die nächste Hauptuntersuchung beginnt, abweichend von Nummer 2.3 Satz 1, zweiter Teilsatz, mit dem Monat der Duchführung der Hauptuntersuchung.


    Kannst also dann nur im April machen und rückdatieren lassen.
    Aber das hilft in diesem Falle ja auch nicht :D

  • War Montag mit meiner CBR beim TÜV in Wolfenbüttel. AU soll dort ca. 18€ kosten plus die 33€ für die HU. Die Gerüchte das man nach Anzahl der Auspuffe bezahlen soll stimmen nicht. Die 4,5 Vol% (oder Promille??) für Mopeds ohne Kat soll man wohl auch mit einem richtig schlecht eingestellten Motor schaffen, ca.0,7 sollen wohl normal sein. Die Prüfer sollen bei Überschreitung des Höchstwertes den Vergaser einstellen, beim Blick auf meine vollverkleidete CBR fragte er sich bloß wie? Meinen Einwand, er könne dann ja auch gleich noch die Ventile einstellen, fand er wohl nicht so lustig. Für Mopeds mit KAT gelten natürlich strengere Grenzwerte, die wird man wohl mit einem Zubehör-ESD ohne KAT nicht schaffen.
    Weiterhin wird das Geräuschverhalten subjektiv beurteilt. Auf dem Typenschild steht hierzu das zulässige Geräusch bei entsprechender Drehzahl, bei der CBR wären das 90dB bei 6553/min. Erscheint dem Prüfer der Auspuff zu laut, wird gemessen. Ob das dann noch mal extra kostet weiß ich nicht, vermute es aber mal.
    Und der Wolfenbüttler TÜV hat bis jetzt noch kein AU-Meßgerät und sie wissen auch nicht, ob sie bis April überhaupt eins bekommen. Einige TÜVs sollen aber schon welche haben.


    Gruß


    Sandra

  • Manfred erstmal :danke: für die Antwort und mein folgendes Posting richtet sich mit seinem Unverständnis gegen die Verantwortlichen der Nachricht, nicht gegen Dich als Überbringer der Nachricht. Nix für ungut, Manfred! :wink:


    Zitat

    Original von ManfredK


    Tja das ist das etwas vertrackte....


    Nach EG-Recht ist die ABE des Auspuffs gültig....
    Nach EG und deutschem Recht sind die Abgasgrenzwerte gültig...


    Mhhh, allgemein wird ja immer wieder gerne über unsere Gesetze gelästert als zu starr und zu überregelmentiert.
    Ich denke, der Paragraph §19 StVZO ist unser Mann. Schauen wir doch einfach mal rein: Erteilung und Wirksamkeit der Betriebserlaubnis.


    Da heißt es:


    ...Sie (die BE) erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die...3. Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird...


    Das würde bedeuten, daß ESDs ohne KAT trotz EG-ABE in D die BE eines Moppeds beendet. Die EG-ABE wäre damit nicht das Papier wert, auf das sie steht und die Anbieter solcher ESDs ihre Kunden offensichtlich belügen ansichtlich der Zulässigkeit ihrer ESDs.
    Auf gut deutsch, ob man nun eine ESD mit EG-ABE oder einen Racing-ESD kauft, wäre völlig egal. Illegal wäre beides.


    Aber so einfach kann's natürlich nicht sein, denn im Absatz 3 steht:


    ... Abweichend von Absatz 2 Satz 2 erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs jedoch nicht, wenn bei Änderungen durch Ein- oder Anbau von Teilen...eine EWG-Betriebserlaubnis, eine EWG-Bauartgenehmigung oder eine EG-Typgenehmigung nach Europäischem Gemeinschaftsrecht...erteilt worden ist und eventuelle Einschränkungen oder Einbauanweisungen beachtet sind


    Das hieße ja auf den ersten Blick, daß alles in Butter wäre, wenn die ESD nur eine EG-ABE hätte und sie richtig angebaut worden wäre. Aber auf den 2. Blick stolpere ich über '...Absatz 2 Satz 2...'. Wenn ich das richtig deute (Jurist TROTZDEM, bitte helfen! :helpx: ), bezieht sich der Satz 2 nicht auf das Abgasverhalten, sondern nur auf:


    ...2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist


    Das heißt jetzt im Endeffekt für mich, daß die EG-ABE in dem Falle uninteressant für die BE ist, wenn der ESD mangels KAT das Abgasverhalten des Moppeds verschlechtert. Und dann würde aus meinem Konjunktiv 'ESDs ohne KAT mit EG-ABE wären illegal.' der Indikativ 'ESDs ohne KAT mit EG-ABE sind illegal.' und die Anbieter solcher ESDs mit dem Versprechen 'alles legal' sollten von ihren Kunden wegen arglisitger Täuschung verklagt werden. :mad:


    Weiterhin sollten wir hier alle Members deutlich darauf hinweisen, daß ESDs mit EG-ABE grundsätzlich auch nicht legaler sind als Racingtöpfe ohne ABEs. :shock:


    Zitat

    Original von ManfredK
    Ab November 2006 wirds eindeutig.... ein Auspuff mit EG Prüfung darf die Abgasreinigung zukünftig nicht mehr beeinflussen....


    Ja was zum Teufel haben die Gutachter in ihrer EG-Prüfung überhaupt dann geprüft??? :roll: Ob die Maschine durch den ESD eine scharfe Kante (StVZO §19 (2) Satz 2) zusätzlich bekommen hat oder nicht? Ich habe als Laie zwar keine Ahnung, was eine solche Prüfung kostet. Aber ich gehe einfach mal davon aus, daß sie wesentlich mehr kostet als eine normale HU. 8) Wofür haben die Gutachter denn dann die ganze Kohle bekommen? Für Abnicken und Kaffeetrinken oder für die Übernahme der Verantwortung, daß die von ihnen gegutachteten ESDs legal sind? :evil:

  • Grundsätzlich hast du mit deinen juristischen Anmerkungen recht, ABER....


    es muss geklärt sein was eine Verschlechterung des Abgasverhaltens ist.... und nach einem klarstellenden Brief des Verkehrsministers ist eine Verschlechterung des Abgasverhaltens immer dann gegeben, wenn das Fahrzeug die notwenige Einhaltung der jeweils gültigen Abgasgrenzwerte (Euro1,2 oder 3) nicht mehr gewährleistet.


    Sprich wenn ein ESD mit ABE aber ohne KAT montiert wird, verschlechtern sich absolut die Abgaswerte. Weil das Fahrzeug aber immer noch die EU-Grenzwerte (Euro 1,2 bzw. 3) einhält, kann eine Zulassung nicht verweigert werden.


    Deswegen sind die Fahrzeuge mit ESD und ABE aber ohne KAT legal.


    Die Fahrzeughersteller bemessen jetzt allerdings die Herstellervorgaben nach den nationalen absoluten Abgaswerten und sortieren die deutsche Variante als G-KAT Fahrzeug ein --> Herstellergrenzwerte sind gültig, wenn nicht vorhanden 0,3% bei erhöhter Leerlaufdrehzahl.


    DAs Fahrzeug erfüllt jetzt möglicherweise die Grenzwerte nicht und fällt durch die HU.


    Deswegen der Auspuff ist legal, die Abgaswerte wegen der Herstgellervorgabe G-KAT aber möglichweise illegal....


    Und da wären wir wieder beim vertrackten...


    Manfred

  • Wie ist das ganze eigentlich bei Import-Modellen?


    Wenn ich zB eine CB400SS aus Japan importiere und diese hier zulassen will.


    Wagner-Motorrad sagt, es gäbe Probleme mit der Zulassung, da dieser Vergasermotor die Werte vermutlich nicht einhält.
    Verstehe ich zwar nicht, die FMX den gleichen Motor hat... oder haben die in Japan keine Kats?


    Naja angenommen das Motorrad schafft die AU nicht - hat man dann ein neues Motorrad, das man nicht zulassen kann?
    Es muss doch irgendeine Möglichkeit geben...

  • hi


    bei mir soll das 52euro nochwas kosten
    ist TÜV RW


    also die regionalen unterscheide sind schon klar zu sehen


    mfg
    heiner