SH 300 die Zweite

  • Da ja der originale Thread wieder geschlossen wurde, mach ich hier einen Ersatz dafür auf um eine Frage zu beantworten.


    "Ich hoffe, dass das Schließen von bestehenden Threads bald aufhört, sonst macht das Ganze hier keinen Spaß mehr
    und ziehe meine Konsequenzen daraus" !





    Conan


    nur mal so nebenbei:
    zählt das schon als 'tuning' oder verlust der garantie, wenn man bei nem neuen rollerle so ne scheibe anbaut?
    is ja dann nicht mehr original...



    Antwort:


    Du musst darauf achten, dass die Scheibe eine ABE hat, dann erlischt auch nichts.
    Ohne ABE, kann es natürlich Ärger geben.

    Alles OK soweit.

  • Oliver
    Jetzt werden nicht nur 'Diskussionen' unterbunden und Themen geschlossen, sondern auch noch Beiträge von anderen Nutzern gelöscht...
    Sehr bedenklich...


    Roman
    Klingt plausibel, aber bei nem Endpott der zB. zu laut ist nützt dir die ABE ja auch nix, oder?

  • Hallo,


    wie bereits gesagt, sollte die Scheibe eine ABE (oder einen Eintrag in die Papiere) haben. Da geht es aber nur um die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs. Die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche sollten durch eine Scheibe mit ABE nicht beeinträchtigt sein. Da kommt der Händler nicht so einfach raus. Mit den freiwilligen erweiterten Garantieleistungen nach der gesetzliche Gewährleistung könnte es schon wieder anders aussehen. Da kann natürlich im Kleingedruckten alles mögliche geregelt werden. Im Zweifelsfall auch so ein unsinniger Ausschluss. Bei der Garantie kann letztlich so ziemlich alles frei geregelt werden.


    Tschau,
    Oli


    Oliver
    Ich find's sehr gut, dass das gleich im Ansatz wieder unterbunden wird und habe gar nichts dagegen, dass mein Beitrag auch gelöscht wurde.