rahmen kürzen RC07

  • So, kaputtes Knie macht frühen Feierabend möglich. Ob das jetzt gut oder schlecht ist, sei dahingestellt.
    Ich nehm das jetzt mal ein bisschen auseinander:

    Wenn du´s ganz genau haben willst, das sind die Voraussetzungen um Einzelabnahmen durchführen zu dürfen:
    Amtlich anerkannter Sachverständiger mit Teilbefugnissen (aaSmT) -> Abgeschlossenes Studium der Fachrichtung Maschinenbau, Fahrzeugtechnik oder Elektrotechnik sowie 18-monatige einschlägige Berufserfahrung als Ingenieur/in in einem Kfz-Betrieb oder bei einem Fahrzeug- bzw. Fahrzeugteilehersteller.

    Soweit richtig (wenn auch nicht ganz präzise), aber nicht jeder Ingenieur der prüft, ist ein Prüfingenieur. Was du beschreibst, sind ausdrücklich die amtlich anerkannten Sachverständigen (aaS) nach Kraftfahrsachverständigengesetz. Das ist eine fest definierte Tätigkeit, "Sachverständiger" kann sich ansonsten jeder nennen, der Begriff ist nicht geschützt. Eben diese aaS (auch schon ab Teilbefugnis: aaSmT) sind diejenigen, die die sog. "Einzelabnahmen" durchführen dürfen, sie arbeiten ausschließlich an der Prüfstellen der sog. Technischen Prüfstellen. Diese Technischen Prüfstellen betreibt in den alten Bundesländern der TÜV, in den neuen Bundesländern der DEKRA. Alle anderen (KÜS, GTÜ, FSP, GTS, etc.) sind amtlich anerkannte Überwachungsorganisationen (aaÜO). Gilt auch für TÜV im Osten und DEKRA im Westen, ferner auch für TÜV im Außendienst im Westen und DEKRA im Außendienst im Osten. Wer für eine aaÜO arbeitet, ist ein Prüfingenieur. Seine Ausbildung und Tätigkeit ist im Anhang zur StVZO geregelt, nicht im KfSachVG. Die Befugnisse sind nicht so umfangreich wie die der aaS(mT), hier ist man an ABEs und Teilegutachten gebunden, wie ich weiter oben schon ausgeführt habe.


    Zitat

    Zeig mir einen Prüfingenieur der keine Teilbefugnis hat.

    Siehe oben: Es gibt einfach keinen "Prüfingenieur mit Teilbefugnis".


    Zitat

    Sachverständiger darf in D jeder werden.


    Viel schlimmer noch: Jeder darf sich so nennen. Ist nicht verboten.


    Zitat

    Bei der KÜS, DEKRA usw. laufen genug ehemalige Autoverkäufer und weitergebildete Berufskraftfahrer rum.

    Nicht als Prüfer, das geht formalrechtlich gar nicht. Und auch sonst ist mir keiner bekannt, der als Verkäufer oder Berufskraftfahrer im Sachverständigenbereich unterwegs ist. Alle, die ich kenne und die da rumwerkeln (im Bereich Schadengutachten, Bewertung, Gebrauchtwagenmanagement, Arbeitssicherheit, etc.), sind von der Berufsausbildung her mindestens Kfz-Meister oder -Techniker.

    Zitat

    Bin selber nur interessierter Laie, aber wenn du das als abwertend betrachtest :nixweiss:


    Eigentlich nicht, den Begriff hattest du ja ins Spiel gebracht. Wahrscheinlich hab ich ihn im falschen Kontext aufgeschnappt, sorry.


    wir wolln hier doch nicht streiten?


    Nein, auf keinen Fall. Wollte nur ein paar Begrifflichkeiten zurechtrücken.

    Was ist, wenn das Ende nichts als ein böser Anfang ist....?

    2 Mal editiert, zuletzt von Alrik ()