na da hab ich ja wieder was angerichtet
stop stop stop
na da hab ich ja wieder was angerichtet
stop stop stop
wir wolln hier doch nicht streiten?
wir wolln doch nur einspurigemotorbetriebenevielzulauteundzuschnellewagen reiten!
So, kaputtes Knie macht frühen Feierabend möglich. Ob das jetzt gut oder schlecht ist, sei dahingestellt.
Ich nehm das jetzt mal ein bisschen auseinander:
Wenn du´s ganz genau haben willst, das sind die Voraussetzungen um Einzelabnahmen durchführen zu dürfen:
Amtlich anerkannter Sachverständiger mit Teilbefugnissen (aaSmT) -> Abgeschlossenes Studium der Fachrichtung Maschinenbau, Fahrzeugtechnik oder Elektrotechnik sowie 18-monatige einschlägige Berufserfahrung als Ingenieur/in in einem Kfz-Betrieb oder bei einem Fahrzeug- bzw. Fahrzeugteilehersteller.
Soweit richtig (wenn auch nicht ganz präzise), aber nicht jeder Ingenieur der prüft, ist ein Prüfingenieur. Was du beschreibst, sind ausdrücklich die amtlich anerkannten Sachverständigen (aaS) nach Kraftfahrsachverständigengesetz. Das ist eine fest definierte Tätigkeit, "Sachverständiger" kann sich ansonsten jeder nennen, der Begriff ist nicht geschützt. Eben diese aaS (auch schon ab Teilbefugnis: aaSmT) sind diejenigen, die die sog. "Einzelabnahmen" durchführen dürfen, sie arbeiten ausschließlich an der Prüfstellen der sog. Technischen Prüfstellen. Diese Technischen Prüfstellen betreibt in den alten Bundesländern der TÜV, in den neuen Bundesländern der DEKRA. Alle anderen (KÜS, GTÜ, FSP, GTS, etc.) sind amtlich anerkannte Überwachungsorganisationen (aaÜO). Gilt auch für TÜV im Osten und DEKRA im Westen, ferner auch für TÜV im Außendienst im Westen und DEKRA im Außendienst im Osten. Wer für eine aaÜO arbeitet, ist ein Prüfingenieur. Seine Ausbildung und Tätigkeit ist im Anhang zur StVZO geregelt, nicht im KfSachVG. Die Befugnisse sind nicht so umfangreich wie die der aaS(mT), hier ist man an ABEs und Teilegutachten gebunden, wie ich weiter oben schon ausgeführt habe.
ZitatZeig mir einen Prüfingenieur der keine Teilbefugnis hat.
Siehe oben: Es gibt einfach keinen "Prüfingenieur mit Teilbefugnis".
ZitatSachverständiger darf in D jeder werden.
Viel schlimmer noch: Jeder darf sich so nennen. Ist nicht verboten.
ZitatBei der KÜS, DEKRA usw. laufen genug ehemalige Autoverkäufer und weitergebildete Berufskraftfahrer rum.
Nicht als Prüfer, das geht formalrechtlich gar nicht. Und auch sonst ist mir keiner bekannt, der als Verkäufer oder Berufskraftfahrer im Sachverständigenbereich unterwegs ist. Alle, die ich kenne und die da rumwerkeln (im Bereich Schadengutachten, Bewertung, Gebrauchtwagenmanagement, Arbeitssicherheit, etc.), sind von der Berufsausbildung her mindestens Kfz-Meister oder -Techniker.
ZitatBin selber nur interessierter Laie, aber wenn du das als abwertend betrachtest
Eigentlich nicht, den Begriff hattest du ja ins Spiel gebracht. Wahrscheinlich hab ich ihn im falschen Kontext aufgeschnappt, sorry.
wir wolln hier doch nicht streiten?
Nein, auf keinen Fall. Wollte nur ein paar Begrifflichkeiten zurechtrücken.