Ein wenig offtopic: ...
Nix offtopic - wenn Deine Maschine nicht im Originalzustand ist, nützt Dir die Freigabe garnix, da bleibt nur 'ne Einzelabnahme nach § 19.2
Ein sachverständiger Sachverständiger schaut dabei auf die Änderungen, die das Fahrverhalten und Handling betreffen (Lenker, Stoßdämpfer, Gabelfedern oder andere Umbauten an der Gabel, eventuell auch Sitzbank), ein Erbsenzähler bringt das mit anderen Blinkern und gekürztem Schutzblech oder - Gott bewahre - Stahlflex-Bremsleitungen schon nicht mehr zusammen.
Was ist denn nicht original an dem Mopped? Wenn Du schon zwei Seiten Eintragungen hast, geht wahrscheinlich garnichts mehr mit Freigabe oder Teilegutachten
Und wo steckst Du? Vielleicht weiss hier ja einer nach guten aaS in Deiner Region
Nachtrag: Bei 'ner Abnahme nach 19.2 muss der Prüfer sehr genau überlegen und dokumentieren, was er warum als zulässig einstuft - da hast Du mit schmaleren Reifen wohl keine Chance. Das wird dann noch von der Zulassungsstelle gegengecheckt, weil dann eine neue Betriebserlaubnis erteilt werden muss - und jede Betriebserlaubnis, die heute erteilt wird, muss den EU-Betriebserlaubnis-Regelungen entsprechen. Hat mich und "meinen" aaS letztes Jahr einiges an Nerven gekostet bei der Eintragung der langen Gabel