habe eine Shadow 750 rc14
Reifen hinten 140/90-15 zugelassen, möchte aber 150/90-15 montieren. Abstand Schwinge zum Reifen ca 6mm.
Muß demnächst zum TÜV
Wer kann mir etwas dazu sagen bzgl. Unbedeklichkeitsbescheinigung
Reifengröße
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dazu kann dir eigentlich nur dein Reifenhersteller etwas sagen ob er dafür eine rausgibt oder eben nicht!
da wir nicht wissen welchen reifen du drauf haben willst oder hast und somit keiner sagen kann das er eine solche bescheinigung schon hat für deinen reifen
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z.Zt. sind Dunlop D 404 G drauf,
möchte gerne die gleiche Marke weiter verwenden -
Hi Jason,
Abstand Schwinge zum Reifen ca 6mm.
ist das der Wert mit dem 140er Reifen oder mit dem 150er? Wenn das für den 140er ist, bleibt mit dem 150er ja nur ca. 1mm - da wird's schwierig, auch mit 'ner Einzelabnahme. Wenn das für den 150er gilt, wird es bei der Maschine wahrscheinlich keine Unbedenklichkeitsbescheinigung geben, mit 'ner Einzelabnahme könntest Du Glück haben wenn der TÜVtler Deines Vertrauens das nicht so eng sieht wie der TÜV Frankfurt. Der verlangt mindestens 1cm Luft auf beiden Seiten bei Einzelabnahmen.
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unsere gute alte R65 hatte damals mit dem BT45 mit original reifengröße max. 1mm platz zur schwinge/Kardarn.
Der kommentar beim ganz normalen Tüv war nur pass auf das du immer gedug luft drin hast sonst kann er schleifen.
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Hi,
... mit original reifengröße ...
wenn das vom Fahrzeug-Hersteller so für gut befunden und zugelassen ist, bleibt dem TÜV auch nix zu beanstanden. Bei 'ner Änderungsabnahme kann der Prüfer aber andere Maßstäbe anlegen. Muss er nicht - was der TÜV hier in Frankfurt als "nicht eintragungsfähig" beurteilt hatte, hab ich dann woanders mal vorgeführt und problemlos den Stempel bekommen