Bremsleitung ohne ABE

  • Hallo,
    nach langer Abwesenheit endlich wieder da. Und schon wieder ein Problem. Folgendes: Muss bis ende des Monats zur TÜV nach Untersuchung. Eigentlich nur Kleinigkeiten,
    aber eines bereitet mir Kopfschmerzen. Habe mir vor ca: 4 Jahren eine Stahlflex Bremsleitung anfertigen lassen. Beim letzten TÜV hat man die neue Leitung gar nicht bemerkt.
    Dafür aber jetzt. Darüber fehlt mir leider die ABE. Der Hersteller kann mir keine ABE ausstellen, weil diese CMX 450 ein Grau Import ist. Und deshalb kann er dieses Model nicht nachtragen lassen. Der Hersteller schickte mir ein Teile Gutachten über diese Leitung. Er wünschte mir viel Erfolg bei der Eintragung. Nun meine Frage an euch.
    Nützt mir dieses Teile gutachten überhabt etwas beim TÜV Nord, nachschauen und Prüfen und dann?
    Mario

  • :wink1:


    Mit diesem Teilegutachten solltest Du bei jeder Prüfstelle eine "Änderungsabnahme" durchführen können - kriegst dann eine Bescheinigung, da steht wahrscheinlich drin, dass eine Eintragung erforderlich ist, aber zurückgestellt werden kann, bis die Zulassungsstelle wegen was anderem die Papiere ändern muss, und dass Du die Bescheinigung mitführen musst, solange die Änderung nicht eingetragen ist.
    Diese Änderungsabnahme sollte die Prüfstelle Deiner Wahl zusammen mit der Hauptuntersuchung stressfrei durchführen können - Du musst nur gleich bei der Anmeldung sagen "Änderungsabnahme und HU" oder ggfs. "Änderungsabnahme und Nachprüfung".






    :wavey:

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    Meine Maschinen sind alt genug, um selbst zu entscheiden, das macht es manchmal etwas anstrengend, mit ihnen unterwegs zu sein.
    Wenn meine Fähigkeiten nachlassen und ich meine CM 400T nicht mehr fahren kann, dann hole ich mir 'n Motorrad - und wenn's damit nicht mehr geht, 'n Lanz Bulldog.

  • Hallo olaf-frankfurt,
    es ist ein bisschen später geworden als ich angenommen habe, aber nun habe ich die TÜV Bescheinigung. Die führe ich entweder ständig mit,ode

  • Das kommt drauf an was auf der TÜV Bescheinigung steht...;)


    Entweder steht das irgendwas mit "ist der zuständigen Behörde bei deren nächster Befassung mit den Papieren vorzulegen", dann musst du das Ding mitführen,
    oder es steht irgendwas mit "zur Erlangung der Betriebserlaubniss..." dann musst du das eintragen lassen.


    KTM Adventure 1190 R 658153_5.png

  • :o


    Wenn er ein Teilegutachten hat, sollte da und auch in der Prüfbescheinigung klar und deutlich drinstehen, was zu tun ist ...
    Auch der TÜVtler sollte ihm klar und deutlich gesagt haben, ob er das unverzüglich eintragen lassen muss oder das später gemacht werden kann.
    Lesen kann er ja, und ihm sollte auch klar sein, dass es ihm bei Problemen nix hilft zu sagen "aber Olaf hat doch geschrieben ..." :wink1:


    Ich hab aber noch kein Teilegutachten gesehen, in dem nicht drinstand "Eintragung erforderlich, kann aber zurückgestellt werden bis ...".






    :wavey:

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  • Ich hab nochmal nachgeschaut, bei mir steht das mit dem " bei deren nächster Befassung mit den Papieren" auf dem Gutachten zur Änderung der Reifengrößen. :D


    KTM Adventure 1190 R 658153_5.png