Soziussitzbank tauschen gegen Gepäckrack

  • Ich will meinen Soziussitz gegen das Hepco&Becker Sportrack tauschen. Kann oder darf oder muss ich dann die Soziusrasten abbauen?

    Dunkel meine ich mich zu erinnern, dass beim Abbau des Soziussitzes auch die Fußrasten abgebaut werden müssen + Eintragung im Schein?

    Anruf beim Verkäufer ergab, dass die Rasten abgebaut werden dürfen und keine Änderung der Papiere notwendig ist. Das scheint mir fast zu einfach...... :frage:

    Bei einer einfachen Abdeckung natürlich nicht - nur um die Diskussion gleich etwas einzuschränken.

    Ein Leben, zwei Räder, drei bis fünf Whiskys

  • Hi Michi2023 ,

    bei meiner Magna hatte ich da nie Probleme.


    Als ich meine Maschine damals geholt habe, ist meine Freundin öfters mal mitgefahren, habe dann öfter mal hin und her gewechselt zwischen Sozius und Gepäckträger,

    der TÜV hat die Kombi mit dem Gepäckträger und S.-Fußrasten nichts bemängelt.


    Was einmal angesprochen wurde, als ich mit Sozius vorgefahren bin, war der fehlende Halteriemen für den Sozius auf dem Sitz,

    der TÜVler meinte Halteriemen oder Sissybar ran.

  • Das ist eine Grauzone.
    Streng genommen müssen die Rasten abgenommen werden, wenn kein geeigneter Sitzplatz vorhanden ist.
    Es könnte ja jemand auf die Idee kommen sich auf das Rack zu setzen...Rasten sind ja da.

    Aber: wenn die Soziusrasten nicht mehr da sind, ist das Fahrzeug kein Zweisitzer mehr.
    Streng genommen müsste dann also der zweite Sitzplatz ausgetragen werden.

    Im besten Fall bekommt man eine WW (Wahlweise) -eintragung um eben wahlweise zwischen

    Ein- und Zweisitzer umbauen zu können.

    Es kommt immer auf den kontrollierenden Beamten an.

    Mir wurde wegen einer montierten Soziusabdeckung schon die TÜV-Plakette verweigert. :nixweiss:


    KTM Adventure 1190 R 658153_5.png

  • Seitens der rechtlichen Situation gibt es da keine Grauzone, sondern es ist so geregelt:


    wenn 2 Personen (alleinig ohne Zusatz) vermerkt.ist,

    dann muß ein zweiter Sitzplatz inkl Fussrasten und Haltemöglichkeit (Riemen oder Haltegriff) vorhanden sein.

    (deshalb daf auch, ein serienmäßiger Haltegriff aus optischen Gründen nicht abgebaut werden ohne das man ihn durch eine andere Haltemöglichkeit ersetzt.)


    wenn 1 Person (alleinig ohne Zusatz) vermerkt.ist,

    dann dürfen weder ein zweiter Sitzplatz, noch, Fussrasten vorhanden sein. Lediglich bei Riemen bzw Haltegriff, der meinetwegen zur Gepäckbefestigung genutzt wird, ist es nicht ganz eindeutig.

    .

    wenn 2 Personen und unten im "Schein" eine Sitzbankabdeckung oder ein 1 Mannhöcker wahlweise eingetragen ist,

    -dann dürfen entweder bei Verwendung der Einmannsitzbank (oder auch einer Sitzbankabdeckung) keine Fußrasten angebaut sein

    -oder bei Verwendung einer Bank mit 2 Sitzplätzen müssen, (auch wenn man solo fährt), Fußrasten und Haltemöglichkeit montiert sein



    Es wird normalerweise die Suppe aber nicht so heiß gegessen wie sie gekocht wird und so interessiert es meistens auch kaum jemand.

    Wenn jemand aber wegen eines anderen Anlasses angehalten wird oder dumme Sprüche macht kann er problemlos für einen anderen Zustand als oben beschrieben ein Ticket bekommen und das ist dann vollkommen korrekt..

    Wer da bei der Polizei oder beim TüV Probleme bekommt hat praktisch immer vorher darum gebettelt.

  • Danke, das sind doch mal verwertbare Infos. Werde also die Fussrasten abnehmen. Falls dann Probleme auftauchen bleibe ich ruhig, stelle mich unwissend ( nicht so schwer) und gelobe den bemängelten Zustand zu beheben. So kommt man meiner Erfahrung nach immer mit den Leuten klar.

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  • Hi,

    ich war eben beim TÜV um ein paar Dinge zum meinem VT500c Umbau zu besprechen, habe dann auch das Thema hier angesprochen...


    Der TÜVler sagt die Fußrasten müssen nicht ab!

    Begründung war, dass es ja kein Umbau im eigentlichen Sinn ist und das mit 3 Schrauben und 5 min wieder rückgängig gemacht werden. Er hat es auch mit dem Höcker bei Superbikes verglichen.

  • Bei mir hab ich es von Dekra so eingetragen lassen/bekommen damit nirgends Diskussionen aufkommen:

    S.1:WW.2, dann Sitz, Fußrasten u. Haltegurt montieren.

    Wenn 1 Teil fehlt gilt sie als Solofahrzeug. Muss wenn ich Solo fahre auch nichts demontieren, Fußrasten bleiben immer dranne.

    4-Räder bewegen den Körper, 2-Räder die Seele

  • War heute beim TÜV, der freundliche Mensch dort machte es ähnlich: Eintrag als 1-Sitzer, ww 2-Sitzer mit Soziusbank und Fußrasten. Beides habe ich abgebaut. Auf dem Sozius ist auf dem Sportrack eine Tasche verzurrt. Damit geht man Diskussionen aus dem Weg und ist flexibel, wenn alles mal wieder anderes kommt....

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