Nun, aber es darf keine DROSSELUNG sein wenn mehr als 50% der Maximalleistung weggenommen werden müssten, um die 48 PS zu erreichen, d.h. nicht durch einige kleine Veränderungen die höchste Leistungsstufe zu erreichen sein. Das wären dann mehrere voneinander unabhängige Motoren (so wie heutzutage auch bei PKW: Wenn ich einen Wagen mit 60 PS kaufe kann ich nicht nach 2 Jahren schuwppdiwupp einen mit 120 PS draus machen weil komplett anderer Motor), und ob sich Anfänger nach 2 Jahren mal schnell ein neuen Motorrad kaufen?
In deinem Beispiel ist`s immer derselbe Motor entsprechend gedrosselt und auch entdrosselbar. Das läuft dann aber so nicht mehr, WENN die Maximalleistung mehr als 96 PS beträgt.
Ich glaube du hast mich nicht verstanden !!
Wenn der Hersteller das Motorrad einfach Werksmäßig in verschiedenen Leistungsstufen herraus bringt dann ist das ja nciht gedrosselt ---->
was also heisst das ich es Drossel darf !!
Kleines Beispiel : Honda Bringt die cbr 1000 rr nun mit 180 ps miximalleistung als fireblade herraus
und nennt ein zweites modell fireblöde mit 98 ps maximalleistung
DIE kauf ich dann und drossel sie um 50% ....fertig für 2 Jahre !!!
Nach den zwei Jahren darf ich sie aufmachen auf 98 PS und als geübter Schrauber besorg ich mir dann die teile um sie auf 180ps zu bringen nockenwelle elektik was auch immer UND
noch nen gutachten von honda für diese leistung.....
fertig ist mein 180ps motorrad cbr 1000 rr fireblöde !
:D:D:D
So ist es früher gewesen und wird auch heute so sein !
Da ändert die Regelung nix drann ich muss halt noch eine zwischenstufe gehen und kann nciht direkt von 180 auf 34ps drosseln oder umgekehrt !