Folgendes Problem :
Ich habe eine VFR 400 (Typ NC24) !
Ein Modell was es in ganz Europa offieziell nicht gab.
Die VFR gehörte einem Engländer der hier einen Rennstall beitrieben hatte und nun vor einiger Zeit aufgegeben hat und zurück in die Heimat ist.
Vorhher hat er allerdings seine Firma einem englischen Kollegen verkauft unter andem auch diese jene VFR.
Von genau diesem habe ich dann die VFR gekauft weil sie keien verwendung fand.
Der Harken:
Die VFR hat weder Deutsche noch Englsiche Papiere da sie wohl nur auf Rennstrecken gefahren wurde.
Ich möchte sie gerne wiederzulassen:
Bei den Behörden erzählt jeder etwas anderes:
Das Sraßenverkahrsamt sagt : KBA Anfrage; Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Zoll, Kaufvertrag ; Tüv, alte Papiere.
Der Zoll sagt : ist aus der EU ! = wird nicht versteuert (weil es das ja schon in England wurde) das heisst wiederrum keien Unbedenklichkeitsbescheinigung nötig !
Die kann ich auch nciht nur so bekommen weil wenn ich eine will müssen die versteurn!
Darauf das Straßenverkehrsamt : Ok keine Unbedenklcikeitsbescheinigung aber ein Nachweiss das das Motorrad nur auf Rennstrecken gefahren wurde ---> höh ? wieso sag ich....dannach keien sinnvolle Auskunft!
Ich hab aufgelegt !
Wer weiss was genau zu tun ist ?