Alles anzeigenHi,
Das Mopped war noch nie zugelassen und wenn es wirklich noch nicht einmal eine ABE dafür gab, ist es u.U. es Neuzulassung in 2009.
Dann nimmt man die aktuell gültigen Grenzwerte und nicht die von 1988 - warum auch?
Welche anderen Werte will er eigentlich eintragen?
Was hast Du als Grundlage?
Einen Brief einer gleichen Maschine mit Einzelabnahme aus 1988?
Wie kannst Du eigentlich beweisen, dass deine Maschine aus 1988 ist?
Gruß
Thomi
Zum Dritten MAL
ich habe einen MUSTERBRIEF
Aussderm wurde das Motorrad nur 87 und 88 gebaut !!
Desweitern hat man eine Rahmennummer mit der man das Baujahr herrausfinden kann !!
Er trägt GAR KEINE Werte ein weil ne ASU vollkommen schwachsinnig wäre !
Da kann Neuzulassung 2010 stehen trotzm geht ein vernümpftiger TÜV Prüfer dann nicht davon aus das Lärm und Abgaswete aus 2010 gelten denn:
die kann das Motorrad ja NIE einhalten !
Klar steh da dann evlt. Erstzulassung 09 im Brief aber einem Prüfer mit Verstand ist das relativ latte und demkann man vorbeugen indem er ja in seinem Gutachten Erstzulassung 88 einträgt ;-) !!
Und da das Straßeverkehrsamt dann nur abtippen muss, kann ich dannach auch zu jedem noch so beklopptem Prüfer !