Ich kann mir aber beim besten Willen nicht vorstellen, dass nur der Zeitwert eines (Ersatz)teil gezahlt wird.
Ich hatte mal einen Auffahrunfall und dort wurde bei einem alten Auto auch der Neuwert des Ersatzteil (Rücklicht-/Blinkerglas) ersetzt und nicht ein möglicher Zeitwert.
Es muss unterschieden werden zwischen einem Haftpflicht- und einem Kaskoschaden:
Bei Vollkaskoschäden wird nur der Zeitwert ersetzt - sonst wäre es für jeden Versicherten ja ein leichtes, seine Karre z.B. in `nen Graben zu setzen (oder umzuschmeißen) und dann den Neuwert, der leicht den Zeitwert des Fahrzeuges überschreiten kann, ersetzt zu bekommen. Die Vollkasko ist ja für Schäden ohne das Dazutun Dritter zuständig.
Auch bei Haftpflichtschäden ist der Zeitwert maßgebend, daher der Begriff "wirtschaftlicher Totelschaden", wenn ein KFZ zwar repariert werden könnte, dies aber den Zeitwert um x% überschreitet. Dann gibt es diesen Zeitwert + x, und man muss sehen, wie man damit klarkommt. Liegen die Reparatur- und Ersatzteilkosten unter dem Gesamtwert des Fahrzeuges wird alles in voller Höhe bezahlt.