motorrad umgeschmissen/wer zahlt

  • Ich kann mir aber beim besten Willen nicht vorstellen, dass nur der Zeitwert eines (Ersatz)teil gezahlt wird.
    Ich hatte mal einen Auffahrunfall und dort wurde bei einem alten Auto auch der Neuwert des Ersatzteil (Rücklicht-/Blinkerglas) ersetzt und nicht ein möglicher Zeitwert.


    Es muss unterschieden werden zwischen einem Haftpflicht- und einem Kaskoschaden:


    Bei Vollkaskoschäden wird nur der Zeitwert ersetzt - sonst wäre es für jeden Versicherten ja ein leichtes, seine Karre z.B. in `nen Graben zu setzen (oder umzuschmeißen) und dann den Neuwert, der leicht den Zeitwert des Fahrzeuges überschreiten kann, ersetzt zu bekommen. Die Vollkasko ist ja für Schäden ohne das Dazutun Dritter zuständig.


    Auch bei Haftpflichtschäden ist der Zeitwert maßgebend, daher der Begriff "wirtschaftlicher Totelschaden", wenn ein KFZ zwar repariert werden könnte, dies aber den Zeitwert um x% überschreitet. Dann gibt es diesen Zeitwert + x, und man muss sehen, wie man damit klarkommt. Liegen die Reparatur- und Ersatzteilkosten unter dem Gesamtwert des Fahrzeuges wird alles in voller Höhe bezahlt.

  • @ le martginal: bei meinem anderen bike mit dem ich umegmäht wurde, war das genau so wie bei dir.


    ja aber das is doch irgendwie mega die verarsche weil ich meine wenn ich den zeitwert ersetzt bekomme, dann kann ich mir das kaputte teil doch nicht kaufen von dem erstatteten geld...


    abrechnung lautet wie folgt:


    arbeitslohn(teile aus- bzw einbau) : 330 euro
    lackierung(einige teile sollen repapriert werden und lackiert) : 119,28 € !?
    ersatzteile: 1224 €


    macht 1673,46 euro
    und mit mWst. : 1991.42 €

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  • also:



    1. moped geparkt vorm nachbargrundstück (mit fremder erlaubnis/duldung)
    2. moped umgeparkt vom nachbarn (mit eigener erlaubnis/quasi-duldung)
    3. moped dabei kaputt


    wer zahlt: nachbar (weil umkipper) oder ich (weil quasi-dulder der umkippursache, denn garage zugeparkt)


    das ist alles quatsch, viel zu kompliziert, hinterher sind anwälte drin und kosten dann so viel, dass dir 2800euro als geschenk vorkommen.


    janneck

    3 Mal editiert, zuletzt von elbstrand ()

  • ja aber das is doch irgendwie mega die verarsche weil ich meine wenn ich den zeitwert ersetzt bekomme, dann kann ich mir das kaputte teil doch nicht kaufen von dem erstatteten geld...


    Doch, ein GLEICHWERTIGES (ebenso altes) Teil bekäme man für das Geld. Wäre das anders (neu für alt) würde ich mir `ne 20 Jahre alte Karre für ein paar hundert Euro kaufen, Vollkasko versichern und dann selber zerdeppern. Ich bekäme den Neuwert von der Versicherung und bin fein raus...


    Bei der Haftpflicht kommt halt noch der "+ X"-Bonus oben drauf, aber irgendwann ist halt auch da Schluß. Ist dann eben ein wirtschaftlicher Totalschaden.


    Da Du aber den Schaden scheinbar über Deine Kasko regeln willst (warum eigentlich? Die steigt dann ja auch in den Beiträgen = der Dumme bist auf jeden Fall Du, obwohl jemand anders die Kiste beschädigt hat) musst Du eben sehen, dass Du mit dem reinen Zeitwert hinkommst.

    Einmal editiert, zuletzt von Callamon1 ()

  • Es muss unterschieden werden zwischen einem Haftpflicht- und einem Kaskoschaden:


    Bei Vollkaskoschäden wird nur der Zeitwert ersetzt - sonst wäre es für jeden Versicherten ja ein leichtes, seine Karre z.B. in `nen Graben zu setzen (oder umzuschmeißen) und dann den Neuwert, der leicht den Zeitwert des Fahrzeuges überschreiten kann, ersetzt zu bekommen. Die Vollkasko ist ja für Schäden ohne das Dazutun Dritter zuständig.


    so liest sich das anders als das

    Nun, Du bekommst stets den Zeitwert ersetzt.




    Auch bei Haftpflichtschäden ist der Zeitwert maßgebend, daher der Begriff "wirtschaftlicher Totelschaden", wenn ein KFZ zwar repariert werden könnte, dies aber den Zeitwert um x% überschreitet. Dann gibt es diesen Zeitwert + x, und man muss sehen, wie man damit klarkommt. Liegen die Reparatur- und Ersatzteilkosten unter dem Gesamtwert des Fahrzeuges wird alles in voller Höhe bezahl


    das ist ja an sich richtig, wenn aber der Zeitwert des Auto/Möppi über dem Wert des neuen Ersatzteil liegt bekommst du den Neuwert des Ersatzteil bezahlt und nicht einen möglich Zeitwert des Ersatzteil.


    wie gesagt: nur im Falle eines wirtschaftlichen Totalschaden bekommst du den Zeitwert des Auto/Möppi auf gar keinen Fall generell oder stets wie du geschrieben hast

  • Da Du aber den Schaden scheinbar über Deine Kasko regeln willst (warum eigentlich? Die steigt dann ja auch in den Beiträgen = der Dumme bist auf jeden Fall Du, obwohl jemand anders die Kiste beschädigt hat) musst Du eben sehen, dass Du mit dem reinen Zeitwert hinkommst.


    das ist mir jetzt aber neu.
    mit deinen Beiträgen steigst du nur in der HPV die Kassko wird zumindest beim KFZ über Typ- und Regionalklassen geregelt. Der Beitrag hat sich bei mir nach nem Kasskoschaden auch nicht verändert.



    den oben genannten Schaden würde ich, falls vorhanden, über die PHPV regeln

  • das ist mir jetzt aber neu.
    mit deinen Beiträgen steigst du nur in der HPV die Kassko wird zumindest beim KFZ über Typ- und Regionalklassen geregelt. Der Beitrag hat sich bei mir nach nem Kasskoschaden auch nicht verändert.


    Eine Teilkasko wird nur über die Typ- und Regionalklasse geregelt, man zahlt sein Leben lang 100% Beitrag. Der sinkt nicht und steigt nicht. Eine Vollkasko hingegen sinkt mit den schadenfreien Jahren wie eine Haftpflichtversicherung, und steigt ebenso, wenn man einen Schaden hat.


    Zitat von http://www.versicherungo.de/sa…icherung/kasko/kasko.php:
    "Die Vollkaskoversicherung schließt die Teilkaskoversicherung mit ein. Dadurch kommt ein zweigeteilter Versicherungsvertrag zustande. Im Gegensatz zur Teilkasko, kann in der Vollkasko der Beitrag durch einen Schadenfreiheitsrabatt verringert werden. Schäden, die in den Vertragsbereich der Teilkasko fallen, führen nicht zur Aufhebung des Schadenfreiheitsrabattes "


    Ein (selbst) umgeworfenes Motorrad ist ein Vollkaskoschaden. Teilkasko wäre z.B. Diebstahl oder Unwetterschaden.


    Meine VK ist mittlerweile bei 30% angekommen und ich zahle deutlich weniger, als wenn ich mein Auto nur Teilkasko versichern würde, obwohl der Umfang der Versicherung viel höher ist.

    2 Mal editiert, zuletzt von Callamon1 ()

  • wenn aber der Zeitwert des Auto/Möppi über dem Wert des neuen Ersatzteil liegt bekommst du den Neuwert des Ersatzteil bezahlt und nicht einen möglich Zeitwert des Ersatzteil.


    Das gilt bei einem Haftpflichtschaden, nicht bei einem Vollkaskoschaden wie hier im vorliegenden Fall.

  • auf gar keinen Fall generell oder stets wie du geschrieben hast


    Das "stets" bezog sich auf die Vollkaskoversicherung, die hier ja wohl (für mich nach wie vor unverständlicherweise, da ja jemand anders den Schaden verursacht hat, nicht der Halter des Bikes) in Anspruch genommen wird. Da dies scheinbar nicht klar ist habe ich es im späteren Posting nochmal verdeutlicht.

  • @Callamon1
    du hattest das stets ohne einen Bezug auf ne bestimmte Versicherung erwähnt. deswegen mein Einwand.



    trotzdem ist deine Erklärung nicht schlüssig, was aber nichts heißen muss. denn wofür brauche ich dann ne Vollkassko?


    hier ein Beispiel:
    Möppi ist 1,5 Jahre alt und hat einen Zeitwert von ca. 7000€
    neues Repteil kostet 2000€
    bei dir würde er nur 200€ - X bekommen da der Zeitwert des Teil ja weniger ist wie der Neuwert


    Ich bin der Ansicht, dass die Versicherung die 2000€ bezahlen muss.




    Ich werde aber mal meinen Bruder fragen, ob er sich da schlau machen kann, wie das bei der Gesellschaft ist, für die er hauptsächlich Versicherungen vertreibt.


  • Also ich bin mir sicher, dass du nur die 2000€-X bekommst! Weil wenn du ein neues Teil kaufst, bekommst du ja nicht dein ursprüngliches Motorrad wieder "repariert" sonder "verbessert". Und das ist nicht der Sinn der VK.


    Die 2000€-X sind dann genauso viel wie das Ersatzteil, 1,5Jahre lang eingebaut. Egal obs sowas zu kaufen gibt (oder auch zu welchem Preis) mehr bekommt man nicht.


  • Die 2000€-X sind dann genauso viel wie das Ersatzteil, 1,5Jahre lang eingebaut. Egal obs sowas zu kaufen gibt (oder auch zu welchem Preis) mehr bekommt man nicht.



    Exakt so ist es.


    @le-marginal: Du benötigst eine Vollkasko, um im selbstverschuldeten Schadensfall wenigstens den Zeitwert des KFZ ersetzt zu bekommen und dir so einen gleichwertigen Ersatz beschaffen zu können. Keinen höherwertigen. Deswegen gibt es auch Abzüge bei Ersatzteilen, da nur der Zeitwert des beschädigten Teiles zählt.

  • @Callamon1
    du hattest das stets ohne einen Bezug auf ne bestimmte Versicherung erwähnt.


    Das war meiner Ansicht nach auch nicht nötig, denn dies war eine Antwort auf "(meine RR ist vom montageständer gedopst - aber vollkasko versichert)".


    Warum sollte ich dann von einer anderen Versicherung reden? :gruebelx:

  • nun denn mal ein Zitat aus meinen Versicherungsbedingungen (Vollkasko HUK)


    Wird das Fahrzeug beschädigt.... zahlen wir die Reparatur des Fahrzeuges bis zu folgenden Obergrenzen:


    Vollständige Reparatur (mit Rechnungsnachweis) ..... Zahlung der hierfür erforderlichen Kosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes des Fahrzeuges


    Innerhalb der ersten 18 Monate wird der Neupreis des Fahrzeuges bei einem Totalschaden gezahlt - danach nur noch maximal der Zeitwert.



    Zitat ENDE




    Ob eine Versicherung einen Abzug "alt für neu" macht hängt also maßgeblich von den individuell vereinbarten Versicherungsbedingungen ab.... die HUK macht in der Kasko keinen Abzug "alt für neu" -deswegen ist Callamons pauschale Aussage nicht zutreffend, sondern bedarf einer individuellen Prüfung

  • na gut dann nehm ich das mal so hin mit dem zeitwert auch wenn es mich nerft und mir mal wieder zeigt, wie versicherungen so ticken ._.

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