Kontrollleuchte für das Fernlicht zu dunkel

  • Hm... wer sagt das? In der StVZo, § 50, steht nur zu lesen: "Die Einschaltung des Fernlichts muß durch eine blau leuchtende Lampe im Blickfeld des Fahrzeugführers angezeigt werden; bei Krafträdern und Zugmaschinen mit offenem Führersitz kann die Einschaltung des Fernlichts durch die Stellung des Schalthebels angezeigt werden."


    Da steht nix davon, dass die Leuchte funktionieren MUSS, wenn sie vorhanden ist. Ich verstehe das eher so, dass ein Motorrad mit FL-Kontrollleuchte eher "doppelt gemoppelt" ausgerüstet ist. Die Leuchte ist ein Extra-Gimmick, wenn kaputt, dann kaputt, aber egal, da der Schalter ja noch entsprechend vorhanden ist.


    Die Aussage, was dran ist muß auch funktionieren gilt generell und wird nicht bei jedem Bauteil/Bedienteil separat aufgelistet.
    Daher steht da auch nix, ist dennoch gültig.


    :wink:

    Immer gut drauf bleiben!
    Gruß - Kolle
    Ohne Navi wär ich schon da :D______________ uBlock+ :topX:

  • Die Aussage, was dran ist muß auch funktionieren gilt generell und wird nicht bei jedem Bauteil/Bedienteil separat aufgelistet.


    Ok, aber IRGENDWO steht das dann doch, oder?


    Nur mal ein Beispiel: Bei meinem Ford Fiesta wird durch eine Kontrollleuchte im Cockpit angezeigt, ob das Fahrlicht an ist. Wenn die nun kaputtgeht: Na und? Ich wüßte nicht, dass die funktionieren MUSS, damit der TÜV nicht meckert, denn das Ding ist nur ein Gimmick (und ja auch lange nicht bei jedem KFZ vorhanden).

  • Hi,


    Hm... wer sagt das? In der StVZo, § 50, steht nur zu lesen: "Die Einschaltung des Fernlichts muß durch eine blau leuchtende Lampe im Blickfeld des Fahrzeugführers angezeigt werden; bei Krafträdern und Zugmaschinen mit offenem Führersitz kann die Einschaltung des Fernlichts durch die Stellung des Schalthebels angezeigt werden."


    Dann solltest Du mal den Paragraph davor in der STVZO lesen, in dem allgemeine Grundsätze über lichttechnische Einrichtungen stehen.



    §49a
    ...
    Die lichttechnischen Einrichtungen müssen vorschriftsmäßig und fest angebracht sowie ständig betriebsfertig sein.
    ...


    Jetzt weißt auch Du, wo es steht :wink1: ...



    Gruß
    Thomi


  • DAS bezieht sich aber auf die Außenbeleuchtung, nicht auf Kontrollleuchten, wie sich aus dem weiteren Text ergibt.

  • DAS bezieht sich aber auf die Außenbeleuchtung, nicht auf Kontrollleuchten, wie sich aus dem weiteren Text ergibt.


    über den Anbau der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen für Kraftfahrzeuge


    Signalisiert die Fernlichtkontrollleuchte dir nichts? :gruebelx: ...



    Gruß
    Thomi


  • "Lichtsignaleinrichtungen" sind Blinker und Fahrzeugbegrenzungsleuchten, ggf. Rundumleuchten. Beleuchtungseinrichtungen sind Fahrlicht, Fernlicht, Bremslicht, Rücklicht, Rückfahrscheinwerfer.


    Kontrollleuchten im Cockpit haben damit nix zu tun.