Hm... wer sagt das? In der StVZo, § 50, steht nur zu lesen: "Die Einschaltung des Fernlichts muß durch eine blau leuchtende Lampe im Blickfeld des Fahrzeugführers angezeigt werden; bei Krafträdern und Zugmaschinen mit offenem Führersitz kann die Einschaltung des Fernlichts durch die Stellung des Schalthebels angezeigt werden."
Da steht nix davon, dass die Leuchte funktionieren MUSS, wenn sie vorhanden ist. Ich verstehe das eher so, dass ein Motorrad mit FL-Kontrollleuchte eher "doppelt gemoppelt" ausgerüstet ist. Die Leuchte ist ein Extra-Gimmick, wenn kaputt, dann kaputt, aber egal, da der Schalter ja noch entsprechend vorhanden ist.
Die Aussage, was dran ist muß auch funktionieren gilt generell und wird nicht bei jedem Bauteil/Bedienteil separat aufgelistet.
Daher steht da auch nix, ist dennoch gültig.