Was eintragen lassen CM400

  • Hi,




    Eintragen lassen kann man eigentlich nur das, was auch wirklich angebaut ist.



    Rrrrrrichtig.


    Der TÜV hier in MG hat mir sogar mal gesagt, dass Dinge, die zurückgebaut werden, sogar wieder ausgetragen werden müssen.

  • Hi,


    Rrrrrrichtig.


    Der TÜV hier in MG hat mir sogar mal gesagt, dass Dinge, die zurückgebaut werden, sogar wieder ausgetragen werden müssen.


    Selbstverständlich, sonst hätte ich an meinem CB750Four-Gespann noch Stummellenker, zurückverlegte Eckert-Rasten und eine MBV-HalbschalenVerkleidung eingetragen.
    Mit der dann beim Seitenwagenumbau (wahlweise) eingetragenen Tourenscheibe und dem Breitlenker wäre das in den Papieren schon eine komische Kombination ;) ...


    Nur wenn etwas ausdrücklich "wahlweise" eingetragen ist, muss es beim Abbau natürlich nicht wieder ausgetragen werden.



    Gruß
    Thomi

  • Hi,


    deine wie auch meine kiste haben kein typenschild sondern ne eingeschlagene nummer.


    Eine eingeschlagene Nummer hat jedes Fahrzeug - sonst entspricht es nicht der STVZO.


    § 59 Fabrikschilder, sonstige Schilder, Fahrzeug - Identifizierungsnummer.


    (2) Die Fahrzeug-Identifizierungsnummer nach der Norm DIN ISO 3779, Ausgabe Februar 1977, oder nach der Richtlinie 76/114/EWG des Rates vom 18. Dezember 1975 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Schilder, vorgeschriebene Angaben, deren Lage und Anbringungsart an Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern (ABl. EG Nr. L 24 S. 1), geändert durch die Richtlinie 78/507/EWG der Kommission vom 19. Mai 1978 (ABl. EG Nr. L 155 S. 31), muss 17 Stellen haben; andere Fahrzeug-Identifizierungsnummern dürfen nicht mehr als 14 Stellen haben. Sie muss unbeschadet des Absatzes 1 an zugänglicher Stelle am vorderen Teil der rechten Seite des Fahrzeugs gut lesbar am Rahmen oder an einem ihn ersetzenden Teil eingeschlagen oder eingeprägt sein.




    Ein Typenschild muss nach STVZO aber auch jedes Fahrzeug haben.
    Oder ist bei dir auch der Hersteller, Typ und das zul. Gesamtgewicht in den Rahmen eingeschlagen?


    § 59 Fabrikschilder, sonstige Schilder, Fahrzeug - Identifizierungsnummer.


    (1) An allen Kraftfahrzeugen und Anhängern muss an zugänglicher Stelle am vorderen Teil der rechten Seite gut lesbar und dauerhaft ein Fabrikschild mit folgenden Angaben angebracht sein:


    1. Hersteller des Fahrzeugs;
    2. Fahrzeugtyp;
    3. Baujahr (nicht bei zulassungspflichtigen Fahrzeugen);
    4. Fahrzeug-Identifizierungsnummer;
    5. zulässiges Gesamtgewicht;
    6. zulässige Achslasten (nicht bei Krafträdern).
    Dies gilt nicht für die in § 53 Abs. 7 bezeichneten Anhänger.


    Typenschilder müssen also sein.
    So'n Ding kann man sich für'n paar Euro bei Tante Louise oder beim Landmaschinenhandel besorgen und die Daten selbst reinschreiben.




    Gruß
    Thomi


  • Als ich letztes Jahr meine olle Kawa von 16" auf 17" umgebaut hab, hat mir der TÜVi auch nur die Grösse und nicht das Reifenfabrikat eingetragen.
    Wurde mir da auch so gesagt, dass das jetzt so sein soll.:gruebelx:

    Gruß Didi

  • so, war vorhin aufm tüv.


    der schaut sich die bescheinigung von brigestone an und meint:
    eintragen musst du gar nix, nur diese bescheinigung mitführen, wenn diese metrische reifen drauf hast.(steht ja auch drauf:oops:)


    gleich mal nachgefragt:
    cb 400 n motor drin mit kompletten auspuff, weil länger.


    Er: kein problem.


    und dann das mit den felgen der cb400:


    er überlegt kurz, wenn du ne freigabe hast von honda, oder einer der sie drauf hat und eingetragen, möglich...
    hab mal honda angeschrieben, mal sehn was die meinen.


    also wer die felgen der cb400 auf ner cm 400 und könnte mir ne kopie vom brief oder freigabe schicken.



    gruß heiner

  • das mit dem Eintragen der Reifen hat der Man vom TÜV bei mir auch so gesagt, man muss nur die Freigabe vom Hersteller mit sich führen, das sei wohl ab diesem Jahr so,


    aber nur der >>> TÜV <<< sagt das, die Leute von der DEKRA wollten am selben Tag 105€ für die Eintragung,


    und mein TÜV-Prüfer fährt selber Motorrad, also kann nur von Vorteil sein


    Gruß kleeblatt

  • wenn du die Originalen CM-Räder drauf hast ja, weil die Freigabe bezieht sich ja auf die CM


    kleeblatt

  • ja klar, hatte ja nur die überlegung, ob die von der cb auch passen, weil noch vorhanden und fast noch neu.


    bin mal gespannt, wann und was mir honda antwortet.
    mehr als nein, geht ja net.


    was kann ich von der cb noch verwerten, weil die wird dann in einzelteilen verkloppt:D

  • so, war vorhin aufm tüv.


    der schaut sich die bescheinigung von brigestone an und meint:
    eintragen musst du gar nix, nur diese bescheinigung mitführen, wenn diese metrische reifen drauf hast.(steht ja auch drauf:oops:)


    Das hatte ich auch mal so gehört und deswegen Anfang des Jahres, bei meinen BT45, genau dies explizit gefragt.


    Die Aussage war ganz klar: NEIN, das reicht nicht! NUR, wenn schon metrische Größen im Fahrzeugschein stehen ist`s ok, ansonsten sei Ärger mit eventuell kontrollierenden Polizisten vorprogrammiert.


    Naja. Frage 3 TÜVler und Du bekommst 5 verschiedene Antworten...

  • Als ich letztes Jahr meine olle Kawa von 16" auf 17" umgebaut hab, hat mir der TÜVi auch nur die Grösse und nicht das Reifenfabrikat eingetragen.
    Wurde mir da auch so gesagt, dass das jetzt so sein soll.:gruebelx:


    Tja, ich hatte extra wegen des Themas sehr ausdrücklich nachgefragt, und DEKRA sowie TÜV sagten mir beide das gleiche:


    Abweichende Reifenbemaßungen (metrisch - zöllig) MÜSSEN eingetragen werden, und zwar das spezifisch freigegebene Fabrikat. Die DEKRA darf das hier in NRW nicht machen, man muss auf jeden Fall zum TÜV. DIe DEKRA durfte das wohl mal, dies sei aber geändert worden.


    :o

  • das mit dem Eintragen der Reifen hat der Man vom TÜV bei mir auch so gesagt, man muss nur die Freigabe vom Hersteller mit sich führen, das sei wohl ab diesem Jahr so


    Kann eigentlich nicht sein - meine BT45 wurden im Mai 2009 eingetragen, weil keine metrischen Maße im Fahrzeugschein standen.


    DEKRA und TÜV stimmten in ihren Aussagen auch überein, das dies so sein müsse, die DEKRA darf heir in NRW jedoch - laut deren Aussage - keine Eintragungen vornehmen, das müsse zwingend der TÜV machen.

  • Hi,


    die DEKRA darf heir in NRW jedoch - laut deren Aussage - keine Eintragungen vornehmen, das müsse zwingend der TÜV machen.


    Erstaunlich diese Aussage, denn hier steht auf der DEKRA-Homepage was anderes. Danach dürfen sie zwar außer in den neuen Bundesländern keine Gutachten anfertigen - liegt es aber vor (Teilegutachten, ABE), dürfen sie sehr wohl Anbauabnahmen machen.


    Änderungsabnahmen


    Kann es sein, dass nur der Prüfer, den Du gefragt hast, selber keine Abnahmen machen darf?
    Das ist ja auch beim TÜV so, dass das nur wenige dürfen.



    Gruß
    Thomi

  • Kann es sein, dass nur der Prüfer, den Du gefragt hast, selber keine Abnahmen machen darf?


    Nein.


    Die Aussage war - übereinstimmend bei DEKRA und TÜV - folgende: "Das durften wir (die DEKRA) mal, aber seit einiger Zeit nicht mehr. Hier in NRW darf das nur der TÜV."


    Ob`s `ne Bundesland-eigene Sache ist? Keine Ahnung.

  • Hi,



    Ob`s `ne Bundesland-eigene Sache ist? Keine Ahnung.


    Ich hole nochmal den Satz aus der Info heraus:


    Änderungsabnahmen können Sie bei uns im gesamten Bundesgebiet durchführen lassen, ohne an eine Vorführung bei einer Technischen Prüfstelle gebunden zu sein.


    Ich habe es gewusst!


    NRW ist kein Bundesland mehr :D ...



    Gruß
    Thomi