Hintere Blinkleuchten StVZO § 54 - Mausefalle

  • Plaketten und Stempel einfach so? Böse Leute sind das.
    Es soll aber auch welche geben, die geben einen Prüfbericht mit dazu...


    Gibt es denn ein festgelegtes Bußgeld, wenn man den HU Bericht nicht dabei hat? Das is immerhin eine A4 Seite und ich weiß echt nicht wohin damit. KFZ Schein und Fahrerlaubnis passen in die Brieftasche, ABE's habe ich nicht (alles mit ECE Norm).

  • Manfred, Dein Link ist klasse! :perfekt: So ist das mit den Juristen! :ablach: Wobei ich da zu Peter Lustig's Ansicht tendiere:'Wenn eine Mitführung gewünscht gewesen wäre, stände es auch in dem Paragraphen explizit drin!' und ich gebe noch zu bedenken:'Was will der Herr von der Rennleitung denn im Prüfprotokoll lesen? Für diese Art der Dokumentenprüfung ist er mit seiner Ausbildung definitiv nicht qualifiziert und er ist ebensowenig für die Zulassung von Fahrzeugen qualilfiziert.' Aber das muß man ihm ja dann nicht direkt auf die Nase binden! :D


    Okay, ich denke mal, ich vertraue da dem ADAC und lasse es ebenfalls drauf ankommen. :wink:


    @sulley: Klar, jetzt müssen sie das Protokoll ja mitverhökern, sonst hat der Schwarzmarktkunde ja nix davon. :) Aber wenn sie nur ihren eigenen Namen als Prüfer eintragen können, kann man sie auch aufgrund des Protokolls festnageln. Vorher war das für den Prüfer ein recht risikoloses Geschäft. :wink:

  • Zitat:


    Schauen wir uns doch mal die entsprechenden Tatbestandsnummern des bundeseinheitlichen Tatbestandskataloges an:


    Tatbestandsnummer 329036


    Sie bewahrten den Untersuchungsbericht für das Fahrzeug nicht bis zur nächsten Hauptuntersuchung auf oder händigten ihn zuständigen Personen oder der Zulassungsbehörde nicht aus.


    § 29 Abs. 10, § 69a StVZO; § 24 StVG; -- Bkat


    15,00 Euro


    Tatbestandsnummer 347000


    Sie händigten auf Verlangen der zuständigen Person nicht die gültige Prüfbescheinigung über die Abgasuntersuchung aus.


    § 47a Abs. 4, § 69a StVZO; § 24 StVG; -- Bkat


    10,00 Euro


    Zitat Ende


    Manfred

  • @ Skitzo


    Um dir Recht zu geben:


    Zitat:
    Wir erkennen hier unterschiedliche Formulierungen: HU-Bericht "aushändigen" (329036) und AU-Prüfbescheinigung "auf Verlangen aushändigen" (347000).


    Offenbar - und ich will mich dem anschließen - enthält die Formulierung "auf Verlangen" doch die hier gesuchte zeitliche Bindung. So jedenfalls wird dies durch Jagow kommentiert, "auf Verlangen" bedeutet "sofort".


    Zitat Ende


    Du hast ihn nicht dabei, kannst ihn aber zuständigen Behörden oder Personen aushändigen.
    Ich hab ihn dabei und kann ihn den zuständigen Behörden oder Personen auch aushändigen.


    Keinem von uns beiden wird etwas passieren... es seid denn ... noch Juristen hier?? (ich bin keiner).


    Ach ja--Rechtberatung natürlich nur beim Rechtsanwalt.


    Deswegen auch nur Zitate und Verweise auf das Gesetz.


    Manfred


  • Also ich würde ja beides, vorallem durch die Formulierung "aufbewahren" nicht als ständiges mitführen deuten. Nur bei der AU weiß ich ja, das sie immer dabei sein muß *grübel*
    Und ich traue der Rennleitung ja eh schon nicht viel zu, schon gar nicht, das sie die neueste STVO auswendig kennen.

  • Hi es geht um die unterschiedliche Formulierungen:


    ...oder händigten ihn zu ständigen Personen...
    und
    ... händigten auf verlangen der zuständigen Person...


    Ersteres soll (!!) nach einem Kommentar bedeuten das ein aufbewahren zu hause und ein späteres Vorzeigen genügt... (soll!!)


    Zweiteres bedeutet nach Kommentar ...sofort... also mitführen.


    Wie gesagt das sind jetzt juristische Spitzfindigkeiten bei deren Wertung ich mich raushalte...


    Manfred

  • Na das würde ja bestätigen, wie ich es gehört habe. Reicht ja auch eigentlich aus. AU is ja nur nen "Kassenzettel", den transportier ich auch mit herum, aber HU is ja zu Hause gut aufgehoben.
    TÜV is eh nich mehr so eine "heilige" Kuh wie früher. Seit es einige private Firmen gibt, die auch prüfen sind dir froh über jeden Kunden. Ich habe da schon lange keinen Ärger mehr gehabt.
    Prüfer zum Auto Endrohr: "Hmm, der Auspuff is ja nicht eingetragen, aber den hatten Sie ja zum Zeitpunkt der Prüfung auch nicht dran. Nicht war?" > Ich "Ähm, ja. Welcher Auspuff" :danke:
    Is nix großes, aber früher bin ich wegen "blöderen" Dingen noch mal bestellt worden :-(

  • Kurzes Nachwort zum Chokezug....
    warum ich den erwähnt hab, nun..
    ich hab vorhin in meiner Hektik nicht geschrieben, dass ich um sieben Uhr erscheinen sollte, damit man mir den Chokezug quasi sofort einbauen kann("das ist was kleines, da können Sie drauf warten").. , denn er war ja seit einer Woche bestellt ("Sie können Ihren bestellten Chokezug abholen".."aber der ist zum Einbau durch Ihr Haus bestellt".."..ach so? Mit wem ist das vereinbart?"... "mit Ihnen, Sie haben mir den Werkstatttermin gegeben.." "Schade, dann bleibt es bei näxtem Dienstag"... "um welche Zeit?" "kommen Sie um sieben, das ist was kleines.....")
    .. das war natürlich heute morgen alles nicht mehr wahr... da hieß es dann, "spätestens um 10 Uhr ist es erledigt, wir rufen Sie an..." ... um elf habe ich nachgefragt (" Sie sollten angerufen werden? Hat man Ihnen das zugesagt?" ..., naja, der Rest des wunderbaren Tages ist bekannt. Trotzdem, die Leute waren supernett.. der Kaffee war gut.. es war nicht einmal so teuer wie ich dachte...

    to bold(or)ly go where no one has gone before


    Woher soll ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage? :oops:


    ssc - safe, sane, consensual - sicher, gesund, einvernehmlich ;-)

  • bei welchem Händler warst du?
    Haste meine PN erhalten?

  • Erstmal Danke :danke:


    Wie ich meine Bolle das erstemal dem TÜV-Prüfer gezeigt habe hieß es:


    1. Auspuff zu laut (Sebring 4in1, eingetragen im Brief)
    2. Blinker hinten fehlen (Bolle hat EZ 1981 :!: )


    Habe mir den Passus ausgedruckt und werd´s zu meinen Fahrzeugpapieren legen.
    Kann doch echt nicht war sein, dass selbst die TÜV-Leute keine Ahnung von Ihren Vorschriften haben. Und was ist eigentlich mit "Im Zweifel für den Angeklagten"?


    ..und rast nicht so! :wink: