Alles anzeigenDas "Problem" für die Versicherung ist, dass ich den Schaden auf Gutachtenbasis habe abrechnen will. Mein Schaden (s.o.) beträgt rund 3100 Euro, Wiederbeschaffungswert laut Gutachten 3900euro.
Mir ist bewusst, dass ich dazu berechtigt bin, das Fahrzeug mit Nachweiß in einer Werkstatt reparieren zu lassen, und dass dann die Versicherung zahlen MUSS!
Ich will auf Gutachtenbasis abrechnen, d.h. ich gehe von den 3900 Euro Wiederbeschaffungswert aus, die das Fahrzeug definitiv hat. Abzgl. des jetzigen Fahrzeugrestwertes von 1730 Euro.
Der Gutachter hat keinen Totalschaden festgestellt, teilte mir aber auf Nachfrage mit, dass die Versicherungen zu folgendem berechtigt sind:
Übersteigt die Schadenssumme 40% des Wiederbeschaffungswertes, darf diese bereits auf Totalschadenbasis abrechnen. Und da ich anscheinend die größten .... erwischt habe ... tuen die genau dies.
Meine Frage nun, die Versicherung müsste doch gehalten sein, die Differenz also 2170 Euro zu zahlen. Egal ob ich das Fahrzeug an den von denen aufgeführten Verwerter veräußere oder nicht?
Du solltest schleunigst zum RA gehen, hab ich sofort gemacht.
Der berechnet noch den Wertverlust und den Nutzungsausfall, gibts auch fürs Mopped und zwar immer!!!
Außer bei SKZ direkt vorm SKZ - Ende.
Der wird da schon aufräumen, hat meiner jedenfalls gemacht und siehe da sogar die HU* hat innerhalb von 4 Wochen bezahlt ;fast komplett.
Bei mir gings halt noch um Schmerzensgeld und nochn paar Kleinigkeiten.