Hallo zusammen,
ich hätte hier eine Frage an vielleicht anwesende Anwälte oder Anwaltsgehilfen (bitte nicht falsch auffassen) die sich in dieser Materie auskennen...
Nun, ich habe hier einen Bescheid der Arge bekommen, was dort enthalten ist, sollte erstmal egal sein.
Es hat sogar mit dem Motorrad zu tun und mit Zinsen, die die ARGE nun als Vermögen anrechnen möchte.
Nun habe ich, so schlau wie ich bin, schon recherchiert und der ARGE Mitarbeiterin und ihrem Vorgesetzten somit einen Lehr-Dienst erwiesen... nun ja... wenn sie es schon nicht wissen.. wer dann
Sei es drum.
Es geht um das Urteil des:
SG Aachen 23. Kammer.
Entscheidungsdatum: 03.02.2009
Aktenzeichen: S 23 AS 2/08
Kurz (Den Juris Auszug erspare ich mir):
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommens- oder
Vermögensberücksichtigung - Nichtberücksichtigung
von Schmerzensgeld und Zinserträgen
Orientierungssatz
1. Eine aufgrund Abfindungsvergleich erfolgte Schmerzensgeldzahlung zum Ausgleich eines Unfallschadens, die vor der Beantragung von Leistungen nach SGB 2 zugeflossen ist, stellt Vermögen iS des § 12 Abs 1 SGB 2 dar, dessen Verwertung jedoch eine besondere Härte nach § 12 Abs 3 S 1 Nr 6 SGB 2 darstellen würde.
Wäre das Schmerzensgeld nach Antragstellung zugeflossen, so wäre es auch als Einkommen durch Nichtberücksichtigung gem § 11 Abs 3 Nr 2
SGB 2 privilegiert. (Rn.18)
2. Nach Antragstellung zugeflossene Kapitalzinsen aus dem Schmerzensgeld sind ebenfalls gem § 11 Abs 3 Nr 2 SGB 2 von der Einkommensberücksichtigung ausgenommen. (Rn.17)
Klingt menschlich, sozialstaatlich korrekt würde ich sagen.
Man scheißt dafür 2,5 Monate in ne Schüssel, darf neu Laufen lernen und hat gar bleibende Schäden.. (entschuldigt die Wortwahl aber so ises nun mal...zumindest in meinem Fall)
Okay, soweit so gut, damit bin ich dann zur ARGE gelatscht um dieses vorzuzeigen. Die meinen nun "Muss erst zum Bundesgerichthof"... auch okay.
Aber was passiert nun mit meinen Zinsen bis sich die höhere Instanz auch entscheidet?
- Passiert garnichts wenn ich gegen den Bescheid Widerspruch einlege?
- Dürfen die trotzdem an die Zinsen und die bekomme ich dann wieder?
(Was dann meiner Meinung auch heißen würde, dass ich die Zinseszinsen wiederbekommen müsste?)
- Muss ich gar selber klagen? (Ich habe die Sozialrechtschutz Versicherung erst Anfang nächster Woche :().
Oder ist dieses Urteil gar schon rechtskräftig weil die Frist auf Berufung abgelaufen ist?
Was das nächste Problem ist: soweit ich weiß (?) wird doch bei der Schmerzensgeldkalkulation die Zinsen einberechnet, solange es keine Schmerzensgeldrente ist.
Wenn diese Zinsen nun als "Vermögen" angerechnet werden, dürften diese Zinsen nicht in die Kalkulation einfließen und somit müssten die Schmerzensgeldsummen erhöht werden.
Also ein Rattenschwanz... und die Krankenkasse wird sich freuen
Nun, es wäre hilfreich wenn es jemand wüsste.
Vielleicht betrifft dieses Thema hier auch mal jemanden (was wir nicht hoffen) .
Viele Grüße,
Daniel
Edit: ich habe rausgefunden dass gegen das Urteil Berufung eingelegt wurde (Mai 2009).
Wie lange dauert der Spaß denn?
Ist man mit einer weiteren Klage "schneller" dran?