ZitatDurch eine Teilkaskoversicherung ist man in folgenden Fällen versichert:
-unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung. Eingeschlossen sind Schäden, die dadurch verursacht werden, dass durch diese Naturgewalten Gegenstände auf oder gegen das Fahrzeug geworfen werden. Ausgeschlossen sind Schäden, die auf ein durch diese Naturgewalten veranlasstes Verhalten des Fahrers zurückzuführen sind. Die Anerkennung eines Unwetterschadens bedarf der Bestätigung durch ein Wetteramt.
-Glasbruchschäden
Quelle der Einfachheit halber Wikipedia
Sind getrennte Baustellen, die TK deckt auch andere Teile am KFZ ab!
Und wenn es ein strammer Wind war sollte es "keine" Probleme geben...
Nochmal zum Verständnis: Die VK deckt die eigenen Schäden bei einem selbst verursachten Schaden ab, die TK nen Großteil des alltäglichen Lebens!
Noch bleibt die TK mit den SF-Einstufungen unberührt...oder hatten die das bereits dieses Jahr geändert? Es wird kommen...