Also, rechtlich gesehen darf das so aus Datenschutzgründen nicht laufen. Wenn es weg muss, weil es etwas blockiert, müsste sich die Polizei drum kümmern,
Auf Privatgrund interessiert sich die Polizei herzlich wenig dafür, weil es weder eine Ordnungswidrigkeit noch eine Straftat ist.
Soll allerdings eine Behörde eingeschaltet werden, muss erst privatrechtlich ein Titel gegen den Halter erwirkt werden. Dazu muss aber der Name und die Anschrift bekannt sein ...
Eine Halteranfrage bei der Zulassungsstelle kann daher schon rechtlich einwandfrei sein.
Auch bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen bei Unfällen ist das Gang und Gäbe.
(Über diese Begründung würde ich das aber her nicht machen)
Gruß
Thomi