unfall cbr... wo bekomme ich mein geld her??

  • Zitat

    Original von Tresen
    scheisse! der is immernoch der ansicht das meine klamotten nach zeitwert abgerechnet werden, hab ihm mal das urteil vom amtsgericht aus dem thread hier vorgelegt und das hilft ihm angeblich keinen schritt weiter :evil: . alles mist. würd am liebsten nen anderen nehmen... naja, wenigstens hab ich soweit wieder alle belege meiner schutzkleidung zusammen. abwarten und nach nem neuen mopped umgucken.


    Klopf Deinem Anwalt mal gehörig auf die Finger und sag ihm, dass Du Dir ansonsten einen suchst, der auf dem aktuellen Stand ist. Dass er auch noch Kollege Deines Pa's ist, ist unangenehm, es geht allerdings um Deine Kohle.


    ciao


    frank

    Success is 99% Failure
    - Soichiro Honda -

  • Lass doch deinen Anwalt dier Ansicht "Zeitwert" sein.


    Du bist der Auftraggeber! In der Schadensersatzforderung soll dein Anwalt den Neuwert ansetzen und das Anschaffungsdatum benennen. Dann ist alles ok und es gilt dann erstmal abzuwarten was die Versicherung draus macht.


    Wenn die Differenz zu verschmerzen ist --> vergiss es.
    Wenn die Differenz zu groß ist, kannst du immer noch klagen und dich einem Urteilsspruch ausliefern.


    Das zitierte Urteil eines Amtsgerichts ist nämlich nicht, aber auch gar nichts wert. Jeder Richter entscheidet anders. Solange es kein Urteil eines OLG oder des BGH gibt, ist das Muster ohne Wert.


    Vielleicht ist das der Grund, weshalb dein Anwalt zurückhaltend ist. Das Gericht vor Ort hat vielleicht ein anderes Rechtsempfinden.


    Also Forderung stellen und dann weitersehen.


    Manfred

  • Hallo,


    hier nochmal das/die Urteile mit Aktenzeichen


    Ersatz von Schutzkleidung: Das Amtsgericht Lahnstein hat in einem sehr interessanten Urteil vom 31.3.1998, Az. 2 C 4 4/98 einem Motorradfahrer bei einer hundertprozentigen Haftung des Schädigers zugesprochen, dass seine beschädigte Schutzkleidung auch zu 100 Prozent zu ersetzen ist und kein Abzug " alt für neu " erfolgen muss. Den vollen Wertersatz begründet das Amtsgericht damit, dass der Motorradhelm und die Motorradschutzkleidung reine Schutzgegenstände sind und als solche getragen werden. Dieser Schutz muss nach einem Verkehrsunfall wieder derartig hergestellt werden, dass Beschädigungen dieser Gegenstände ausgeschlossen sind. Die Anschaffung gebrauchter Sachen ist nicht zumutbar. Eben so hat das Landgericht Oldenburg (DAR 2002, 171) entschieden.
    Tipp: Sachverständigen bitten, dass er auch beschädigte Schutzkleidung ins Gutachten
    aufnimmt!


    Mitverschulden wg. fehlender Schutzkleidung: Die Oberlandesgerichte Nürnberg, Hamm und Schleswig haben bei Radfahren, die schuldlos und ohne Fahrradhelm verunfallten, entschieden, dass einem Fahrradfahrer kein Mitverschulden angerechnet werden darf, da das Tragen von Schutzhelmen gesetzlich nicht vorgeschrieben ist. Ebenso gilt, dass ein Taxifahrer bei erlittenen Verletzungen kein Mitverschulden trägt, wenn er zulässigerweise bei der Fahrgastbeförderung keinen Gurt trug oder wenn ein Kraftfahrzeug/Auto im Unfallzeitpunkt weder aus- noch nachrüstungspflichtig in Bezug auf Sicherheitsgurte war (Bundesgerichtshof NJW 1979, S. 1166).
    Auf Grund dessen ist zu argumentieren, dass nur dann ein Mitverschulden zugesprochen werden darf, wenn das Gesetz das Tragen entsprechender Schutzkleidung oder die Benutzung von Schutzvor-richtungen vorschreibt.
    Nichttragen eines Motorradhelms: Üblicherweise schlägt sich das Nichttragen eines Helms nach den Rechtsprechungen der Obergerichte mit ungefähr 30-prozentiger Mithaftung des Motorradfahrers bei einem klaren Verstoß des Unfallverursachers/-gegners nieder.


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    Ende Oktober hat mir ein Depp bei Leipzig die Vorfahrt genommen.
    Schaden an der CBR 11000 Euro. Also bei ner PC 31 95'er BJ Totalschaden.
    Die Klamotten also Lederkombi, Stiefel, Handschuhe, Rückeprotektor, Helm, Rucksack hab ich alles angegeben. Die Versicherung hat was abgezogen, trotz Einreichung des obigen Schreibens. Da sie ausserdem am Schmerzensgeld rumdrücken wollen werden wir jetzt klagen und auch den Rest am Bekleidungsgeld einfordern.


    Achso, meine Wunden waren: linken äusseren Knöchel gebrochen, am rechten Zeigefinger fehlt ein bischen Knochen (aber nur im mm-Bereich), ein kleines Loch unter der Unterlippe, sowie die üblichen Prellungen.


    Also, dir auch viel Glück!!

  • so... es gibt neuigkeiten. eben kam von meinem anwalt nen scheck ins haus geflattert mit aufstellung von versicherung.


    wiederbeschaffungswert für meine 94er cbr mit 53000 km 2.900 euro
    restwert 200 euro (dafür hab ich die auch verkauft und versicherung kaufvertrag geschickt)


    hab also fürs mopped 2700 ausgezahlt bekommen
    für meine recht verschlissene jacke und hose zusammen hab ich 175 bekommen
    für meinen helm (arai quantum/f mit schwarzem visier) gabs satte 540 euro


    is zusammen schonmal recht ordentlich...


    schmerzensgeld sowie eine neue brille wir jetzt noch zusammengestellt, da die behandlungen abgeschlossen sind...


    und nen neues mopped is auch schon gekauft, ne '00er CBR PC35. allerdings mit der front der sport-version und digital-tacho. kanns kaum erwarten sie nächste woche hier zu haben!!! bin nur mal aufs längere fahren gespannt, so gemütlich bzw vorsichtig wie bei der probefahrt war ich jedenfalls noch nie unterwegs... aber das legt sich bestimmt mit der zeit.


    in diesem sinne,


    gruß sebastian.

  • restwert 200 euro (dafür hab ich die auch verkauft und versicherung kaufvertrag geschickt)
    :shock:
    Da hättest du mich mal anrufen sollen



    froggi666