Abgasuntersuchung Motorrad

  • Zitat

    Original von cunobaush
    und wo soll ich mit dem AU Aufkleber hin? Auffe Stirn pappen? :evil:


    Wow, dann hast Du ein ziemlich spätes Exemplar der CB450S...


    ciao


    frank

    Success is 99% Failure
    - Soichiro Honda -

  • Zitat

    Original von Christof.G
    wie sieht es denn jetzt mit der Steure aus ? ... , ich denke dass die ganze AU geschichte eh nur Geldmacherei ist.
    ...MfG


    2 Mio Neukunden auf einen Schlag! Das ist doch mal ´ne Hausnummer für die LEERE STAATSKASSE. Soviel zu Geldmacherei.
    Und dann Steuervorteile erwarten ? Wieso das den ? Die nehmen wir doch einfach auch noch mit (es wehrt sich doch keiner).


    Ist eigentlich ziemlich lange gutgegangen.

  • Zitat

    Original von Oliver

    • betrifft alle Fahrzeuge mit Erstzulassung ab 01.01.1989


    Wenn ein Motorrad nachweislich ( Fahrgestellnummer ) ein Baujahr 88 hat aber erst 91 in D zugelassen wurde , kann man da irgendwie eine Befreiung durchsetzen :D :?:

  • Zitat

    Original von Eifeleric
    2 Mio Neukunden auf einen Schlag! Das ist doch mal ´ne Hausnummer für die LEERE STAATSKASSE. Soviel zu Geldmacherei.


    Seit wann wandern AU-Gebühren in die Staatskasse? :gruebelx:


    Zitat

    Original von Eifeleric
    Und dann Steuervorteile erwarten ? Wieso das den ? Die nehmen wir doch einfach auch noch mit (es wehrt sich doch keiner).
    Ist eigentlich ziemlich lange gutgegangen.


    Die letzte Runde 'KFZ-Steueränderung von 97 (letzte Stufe 1.1.05)' war aufkommensneutral. Die Neuwagenbenutzer haben sich gefreut und die Altwagenbesitzer geärgert, aber der Staat hat von den Steueränderungen null Euro mehr in der Kasse gehabt - ganz schön blöd von ihm! :D

  • :roll:,
    wat solls, müssen halt durch.
    Sollte meine nicht durchkommen schmeiß ich dat teil auf den müll und sag dem zweiradfahren ADE.

  • Ich finde es muss nicht immer für umweltfreundlichere Technologie Steuererleichterungen geben. Das ist ja mehr ein Kaufanreiz, der auf Lobbyarbeit der Industrie zurückzuführen ist.


    Einfach sagen, Abgaswerte xy sind ab 01.01.2007 einzuhalten, ansonsten werden Neufahrzeuge erst gar nicht in D zugelassen. Fertig.


    Nur geht das z.B. beim RuPaFi bei den Dosen nicht, weil ausgerechnet die deutsche Automobilindustrie damit ihre Probleme hat. Ich vermute aber, deren Motivation in der Kategorie aufzuholen könnte durch eine solche Zulassungssperre arg erhöht werden .-)


    ciao


    frank

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  • Zitat

    Original von Skitzo
    ...
    Seit wann wandern AU-Gebühren in die Staatskasse? :gruebelx:
    ...
    Die letzte Runde 'KFZ-Steueränderung von 97 (letzte Stufe 1.1.05)' war aufkommensneutral. Die Neuwagenbenutzer haben sich gefreut und die Altwagenbesitzer geärgert, aber der Staat hat von den Steueränderungen null Euro mehr in der Kasse gehabt - ganz schön blöd von ihm! :D


    ja und Skitzo, jetzt mach mich mal schlau: wo geht den das ganze geld hin?
    (lass den unwesentlichen Teil der MwSt [noch 16%] aber ruhig weg)


    ich glaube nicht, dass dieser staat irgendwas beschliesst und erlässt, wovon er keinen vorteil hat. und wenn dieser auch nur so gering (80.000.000€) ist.


    hmmmm,................

  • Wo das Geld hingeht...


    a) zu dem der Prüfarbeit macht... abzüglich Kosten (Lohn, Tester, Schulung; Verwaltung... Aufwand und Steuern)


    Bitte nicht die Abgasuntersuchung mit der Einführung der EU3 Abgasnorm voraussichtlich für Neufahrzeuge ab 2006/2007 verwechseln!!


    Manfred

  • Sorry, Eric, Manfred war schneller! :(
    Manfred :danke: :wink:


    Natürlich erhofft sich der Staat (also wir alle) was davon, nämlich eine saubere Umwelt. :boesel:

  • Manfred - :danke:
    @Skitzo - ebenso :danke:


    hat mir irgendwie nicht so wirklich geholfen, weil:
    1. ok, für die umwelt -is kla- tut man was. trifft aber nicht alle mopeds (s. ab ´88). wozu das getöse dann?
    2. wenn der schotter an die vielen prüfer geht, scheint mir das eine (sorry) ABM zu sein. Was soll den das?


    kurbelt das unsere kaputte wirtschaft an? ich glaube nicht. im gegenteil, die leute haben wieder weniger sprint in der tasche und achten noch mehr auf die (nötigen) ausgaben. hmmmmm.....................
    :iwsn:

  • Sollte die AU der aaS Deiner Meinung nach für lau machen? :gruebelx: Würdest Du für lau Arbeiten gehen?
    Da erst ab EZ'89 für Neufahrzeuge ein Abgasgutachten für die (A)BE vorgeschrieben war, kann der Gesetzgeber die AU auch erst ab EZ'89 vorschreiben (sozusagen die Kontrolle der damaligen Zulassung). Alles andere wäre ein nachträgliches Abgasgutachten für Fahrzeuge, die nie eins gebraucht haben und daher grundgesetzwidrig - 'Bestandschutz'
    Außerdem hat das auch praktische Gründe. Da bei der Zulassung kein Abgasgutachten erstellt wurde, wüßte der aaS auch gar nicht, womit er seine gemessenen Werte vergleichen sollte. :)

  • Ja Ne is klar Skitzo.
    Ich würde nicht für lau arbeiten (wer macht den sowas?)
    Vor einer solchen AU habe ich keinen Bammel, weil ich ja einen Kat im Moped habe und mein Smart ist immer noch Steuerbefreit. Mir eigentlich egal. Was aber nicht egal ist, ist die Tatsache, dass der ganze Käse wieder mehr Cash kostet.
    Und dann bekommt der Prüfer (aaS?) jetzt endlich seine Vergleichswerte. Rechtfertig das eine solche Aktion? ich bin immer noch der Meinung, dass es nur ums Geld geht. Wer auch immer daran verdient.


    Gute Diskussion - macht Freude und passt herrlich ins Thema.

  • Aha, dann bist Du also einer von den Profiteuren der letzten KFZ-Steueränderung, die u.a. ich durch meine höhere KFZ-Steuern bezahlt habe. :mad: Ich müßte hier eigentlich die 'bösen' Postings schreiben. :wink:
    Das mit den Vergleichswerten hast Du etwas falsch verstanden. Klar ist es technisch kein Problem die technisch optimalen Abgaswerte auch älterer Motorräder zu ermitteln. Nur juristisch sieht die Sache ganz anders aus. Ich hatte ja schon versucht das zu erklären.
    Bis 1989 wurden bei der Gutachtenerstellung für die ABE (d.h. Allgemeine Betriebserlaubnis für eine ganze Motorradserie, die vom Hersteller beim TÜV erstellt wird und nach deren 'Muster' dann alle Motorräder dieser Serie gebaut werden, damit nicht jedes Einzelne eine Einzelabnahme durchlaufen muß.) keine Abgasmessung vorgenommen, weil damals diese gesetzlich nicht vorgeschrieben war. Das heißt also, juristisch gab es damals keine Abgasrichtlinie, die es einzuhalten galt. Damit gibt es auch keinen juristisch bindenen Abgaswert für diese Fahrzeuge.
    Wenn heute der Gesetzgeber einen Richtwert für diese Fahrzeuge einführen würde, dann wäre das juristisch so, als ob er rückwirkend eine solche Abgasrichtlinie für diese Motorräder einführen. Das hieße aber wiederum, daß er, wenn er es in diesem Fall dürfe, auch jede andere Betriebserlaubnis aus der Vergangenheit für nichtig erklären könnte und sie rückwirkend außer Kraft setzen könnte. Damit könnte er den Wert eines Fahrzeug beträchtlich rückwirkend mindern und das wäre eine grundgesetzwidrige 'Enteignung Deines Eigentums', denn ein Fahrzeug, das nun nicht mehr zugelassen werden kann, wäre natürlich auf dem Gebrauchtmarkt viel weniger wert Das nennt man IMHO 'Bestandschutz'.
    Daher bleibt dem Gesetzgeber nichts anderes übrig, als die Moppeds vor 1989 von der AU auszunehmen.


    P.S.: aaS = amtlich anerkannter Sachverständiger - landläufig der 'Blaukittel'