Abgasuntersuchung Motorrad

  • Es steht jetzt auch definitiv fest, dass die Fahrzeuge, die ab 1.1.1989 erstmalig zugelassen wurden, zur Umweltuntersuchung müssen.
    (Zeitweilig geisterte ja auch das Datum 1.1.1990 herum)
    Also Pech für 89er :D


    Wer's nachlesen will:
    http://www.bundesrat.de/coreme…D05,property=Dokument.pdf
    auf Seite 13
    Also nicht im Acrobat Reader auf Seite 13 sondern die Seite 13 in dieser Drucksache, bei mir ist das im Acr.Reader die 17. Seite

    Nur eine Honda zu fahren, wäre mir zu parteiisch!!!
    Deshalb fahre ich auch noch ein Auto und ein Fahrrad :perfekt:

  • Nabendsnsn! :lol:


    Da uns voraussichtlich zum ersten April diesen Jahres die AU Für Motorräder bevorsteht, hab ich diesen Thread hier ertstellt!


    Vermutlich wird es bei vielen von Euch - mich mit inbegriffen - eng werden, die Grenzwerte des Abgasausstosses einzuhalten!
    Vorausgesetzt, Ihr habt auch den Originaldämpfer durch ein katloses Nachrüstmodell ersetzt.


    Ich selbst fahr eine CBR600RR mit LeoVince Evo II Dämpfer - natürlich ohne Kat. Hab schon oft dran gedacht, dass ganz und gar nicht schön wär, durch diesen Umbau an der AU zu scheitern! (Umbau!!!) :evil:


    Was sag Ihr dazu - werden es die meisten schaffen? Viele von Euch hab doch sicher das gleiche Problem.
    Besteht auch für mich die Chance, an einer Wiedervorführung vorbeizukommen? Oder wird es knapp werden!
    Denn bei den meisten Bikes ist der Rückbau zum Originaldämpfer eine Sache von fünf Minunten, leider nich bei der RR! (Ja, ja, wer schön sein will muss leiden.... :D)


    Ich hoffe, der 01.04. ist bald da - denn da werden wir schlauer sein!


    Trotzdem wär ich für diverse Antworte dankbar, da auch bestimmt einige von Euch schon die ein oder andere Minute sich mit dem Gedanken "AU" befasst haben.

  • kann man am 30.03 nicht einfach eine Hu vorziehen und dann hat man zumindest 2 Jahre ruhe ? :D

  • Ob bei mir der 1 Meter hohe Schnee in den nächsten 3 Wochen noch wegschmilzt is die andere Frage.. ich komm nichmal bis zur HU :D

  • Ein G-Kat Fahrzeug das mit einem katlosen ESD nachgerüstet wurde, wird nach ersten Messungen die ich mal so gemacht habe, mit hoher Wahrscheinlichkeit am Grenzwert scheitern.


    @ Skitzo.... :goodp: :goodp:


    Manfred

  • Mhhh, heißt das nicht im Gegenzug, daß diese ESDs ihre EG-ABE (wenn denn vorhanden) zu Unrecht tragen? Trägt dann der Hersteller, die die Prüfung in Auftrag gegeben hat, die Verantwortung oder der Prüfverein, der geprüft hat? Oder ist am Ende der Besitzer der Dumme, was ja wegen dem Bestandschutz eigentlich nicht gehen sollte? :gruebelx:

  • Zitat

    Original von Skitzo
    Oder ist am Ende der Besitzer der Dumme, :gruebelx:


    Tja das ist das etwas vertrackte....


    Nach EG-Recht ist die ABE des Auspuffs gültig....
    Nach EG und deutschem Recht sind die Abgasgrenzwerte gültig...


    Sprich werden die Hersteller Grenzwerte des deutschen G-KAT Modells nicht erreicht gilt die AU als nicht bestanden und damit gibt es keinen TÜV, trotz legaler Zubehörauspuffanlage....


    Ab November 2006 wirds eindeutig.... ein Auspuff mit EG Prüfung darf die Abgasreinigung zukünftig nicht mehr beeinflussen....


    Jetzige Abhilfe.... G-KAT austragen lassen. Es wird allerdings eine Bescheinigung benötigt dass die ursprüngliche Schadstoffklasse nach EU1/2/3 unverändert eingehalten wird.... Bescheinigung könnte es vom Hersteller geben (da er es nicht geprüft hat....gibts wahrscheinlich keine Bescheinigung, es sei denn er arbeitet auf europäischer Rechtsbasis) oder aber in Form eines Einzelgutachtens...


    Manfred

  • Hehe, na klasse. :D Ich fahr' am 24.3. mit meinem katlosen Krawall-Zier-Auspuff zum TÜV. :wink:


    Und ich muss ehrlich sagen: Ich schäme mich schon ein wenig, ohne Hauptkat durch die Gegend zu fahren. :oops:


    Habe den Laser ja nur dran, weil er so gut aussieht und einen angenehmen dumpfen Sound hat. :roll:

  • @ Hinterherfahrer: Hast du ein Saison-Kennzeichen?? :roll:

  • Nee. Zum Glück nicht. :D Hatte ich bei meinen letzten 2 Krads. Nie wieder :!:


    Fahr doch entspannt im April mit dem Original-ESD zum TÜV (falls Du den noch da hast). Hinterher halt wieder den Zubehör-ESD dranbauen.


    Oder eben noch im März mit einem roten Nummernschild.