Sorry Sommerwind aber da muss ich Dir widersprechen!
Du kannst es zwar im Kaufvertrag vermerken, dass Du die Kennzeichen und das Motorrad im angemeldeten Zustandt übergeben hast.
Aber wenn der Käufer das Ding nicht abmeldet, dann interessiert die Versicherung das recht wenig, genauso wie das Kfz-Steueramt (neu Zollamt).
Die Vers. kassiert weiterhin den Beitrag für den Zeitraum in dem das Krad angemeldet ist und ebenso das Zollamt die Steuer.
Gemäß dem Fall, dass der Käufer das Krad nicht abmeldet, bleibt dem Verkäufer nur die Möglichkeit mit dem Kauf- Verkaufsvertrag, in dem das hoffentlich alles mit Unterschrift dokumentiert wurde zur Zulassungsstelle und ggf. Polizei zu gehen und die Außerbetriebsetzung des Krads zu beantragen.
Das dauert aber auch wieder und kostet ebenfalls Geld.
Somit mögliche Nachteile bei einem Verkauf mit angemeldetem Kfz / Krad:
- Käufer meldet das Krad nicht ab
- Beiträge + Steuer für angemeldeten Zeitraum nach dem Verkauf fallen weiterhin an
- Sollte ein Schaden in der Kfz-Haftpflicht, oder Kasko (falls mitversichert) entstehen, geht dies zu lassten der laufenden Versicherung des Verkäufers und ggf. des Versicherungsnehmers (VN)
Greetz