Ratschläge bei Motorrad Verkauf

  • Sorry Sommerwind aber da muss ich Dir widersprechen!


    Du kannst es zwar im Kaufvertrag vermerken, dass Du die Kennzeichen und das Motorrad im angemeldeten Zustandt übergeben hast.
    Aber wenn der Käufer das Ding nicht abmeldet, dann interessiert die Versicherung das recht wenig, genauso wie das Kfz-Steueramt (neu Zollamt).


    Die Vers. kassiert weiterhin den Beitrag für den Zeitraum in dem das Krad angemeldet ist und ebenso das Zollamt die Steuer.
    Gemäß dem Fall, dass der Käufer das Krad nicht abmeldet, bleibt dem Verkäufer nur die Möglichkeit mit dem Kauf- Verkaufsvertrag, in dem das hoffentlich alles mit Unterschrift dokumentiert wurde zur Zulassungsstelle und ggf. Polizei zu gehen und die Außerbetriebsetzung des Krads zu beantragen.
    Das dauert aber auch wieder und kostet ebenfalls Geld.


    Somit mögliche Nachteile bei einem Verkauf mit angemeldetem Kfz / Krad:
    - Käufer meldet das Krad nicht ab
    - Beiträge + Steuer für angemeldeten Zeitraum nach dem Verkauf fallen weiterhin an
    - Sollte ein Schaden in der Kfz-Haftpflicht, oder Kasko (falls mitversichert) entstehen, geht dies zu lassten der laufenden Versicherung des Verkäufers und ggf. des Versicherungsnehmers (VN)


    Greetz

    haisasig.png

  • Ich kann es auch nur sagen, wie es bei mir damals gelaufen ist.
    Versicherung hat den Kaufvertrag akzeptiert (mit Datum und Uhrzeit) und hat von diesen Zeitraum an meinen Jahresbeitrag rückgerechnet.


    Nach 3 Wochen bin ich unruhig geworden, da nicht abgemeldet wurde und mir wurde das so auf der Zulassungsstelle mitgeteilt.
    Den Vertrag allein haben sie nicht akzeptiert, da nicht drauf stand, dass das Nummernschild mitgegeben wurde. Ich habe gewartet und auf die Ehrlichkeit des Käufers gehofft, was dann auch so war.
    Ich musste die Steuer länger zahlen als die Versicherung.


    Die Polizei wäre wahrscheinlich der nächste Schritt gewesen, wenn es nicht positiv ausgegangen wäre.


    Ist jetzt 6 Jahre her.

    Ich bin nicht klein, ich bekomm nur später die Regentropfen ab als du.

  • Jedoch war dann das Vorgehen des zuständigen Sachbearbeiters bei der Versicherung auch nicht einwandfrei.
    Wenn der einen Vertrag abrechnet, obwohl der Nachweis fehlt, dass das Krad wirklich abgemeldet ist (Mitteilung der Zulassungsstelle, oder Kopie Fahrzeugschein mit Vermerk der Abmeldung), dann kann es im Schadenfall "dumm" werden.
    (im Fall, dass das der Vertrag abgerechnet, obwohl das Krad noch nicht abgemeldet wurde)


    Den die Kfz-Haftpflicht (KH) ist eine Pflichtversicherung und wenn ein Vertrag abgerechnet wird, obwohl das Krad noch angemeldet ist, dann kanns wenn ein Beamter der Behörde nachprüft wie gesagt "dumm" werden.


    Wie gesagt, ich sag ja nicht, dass es soweit kommen wird.
    Ich sage ja nur, was passieren kann!

    haisasig.png

  • Haisaida: Kann schon sein, dass die Sache nicht sauber gelaufen ist. Und es wäre bestimmt problemati


    Wichtig ist einfach, dass wirklich jede Kleinigkeit schriftlich festgehalten wird.


    Probefahrt mit einem Anfänger: Warum nicht. Meine 500er hat auch ein Anfänger gekauft. Wer kauft die Katze im Sack? Würden wir alle nicht tun. Ich bin damals mit meiner 600er voraus gefahren. Der Käufer mit der 500er hinterher. Das garantiert zwar nicht, dass der Probefahrer keinen Mist macht, allerdings kannst du damit unerwünschtes Fahrverhalten ausschließen (wie schnell fährt die Maschine, Vollbremsung etc.). Da der Käufer auch nicht aus München war, konnte ich die Strecke vorgeben - nicht stark befahren usw. Mal ne gerade Strecke zum schneller Fahren auf dem Land. Das hat prima geklappt. Er konnte sich wirklich auf das Fahren konzentrieren.


    @gazoz: Ich würd da keinen Anfänger ausschließen - sind doch die Profis von morgen :)-

    Ich bin nicht klein, ich bekomm nur später die Regentropfen ab als du.

  • Hab auch schon angemeldete Fahrzeuge gekauft und die Formalitäten erledigt.
    Verkauft hab ich [B]nur abgemeldete Fahrzeuge mit abgeschlossenen Kaufvertrag[/B]. Ist man auf der sicheren Seite.
    War mir dann auch wurscht ob der östliche Kollege seine mitgebrachten Taferl gleich draufgeschraubt hat.
    Bezahlt wird prinzipiell bar auf Kralle bei Übergabe.

    Servus und Gut Pfad
    Mickey

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  • Noch einmal betont: Nummernschild aushändigen gibt es nicht.
    Käufer soll sich das Moped nach erfolgter Anmeldung seinerseits oder mit Überstellungstaferl holen.


    Hab übrigens immer im Kaufvertrag und brauch auch keine Fotos:
    "Wie besichtigt und probegefahren.
    Privatverkauf, daher keine Garantie oder Gewährleistung"

    Servus und Gut Pfad
    Mickey

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