Servus an alle,
wie manche schon mitbekommen haben, wurde meine CBR 600RR vor vier Monaten geklaut.
Vor einer Woche kam dann das lang ersehnte Schreiben der Versicherung mit der Auszahlungsbestätigung.
Hier stellen sich noch ein zwei Fragen, die ich mit meinem Halbwissen nicht zu 100% beantworten kann.
Mein Motorrad habe ich von einem Händler gebraucht gekauft und unterlag der Differenzbesteuerung.
Die Versicherung zahlt, wie meist üblich, den Netto-Wiederbeschaffungswert aus. In dem Schreiben geht hervor, dass die Mehrwertsteuer ausgezahlt wird, sobald diese auch angefallen ist.
D.h. für mich:
Kaufe ich eine Maschine von Privat gibt es keine Mehrwertsteuer-Auszahlung ?
Kaufe ich eine gebrauchte Maschine von einem Händler kann ich maximal die Differenzbesteuerung (EK und VK) wieder bekommen ?
Kaufe ich eine Maschine deren Mwst. ausweisbar ist, bekomme ich dann die volle Höhe der Mwst. ausgezahlt?
Denn auf dem Anfangsblatt der Versicherung wird nur sehr allgemein über die Mwst. gesprochen.
Jedoch ist auf dem Gutachten nur die Rede vom ''Wiederbeschaffungswert differenzbesteuert''. Ist dieser Wert dann auch automatisch der maximal auszuzahlende Betrag der Versicherung?
Ich hoffe Ihr könnt mir weiter helfen
Vielen Dank vorab