Neue Betriebserlaubnis für mb5

  • Hallo,
    ich bin der Rainer aus Thüringen, und suche dringend fachmännische Tipps, wie man eine verlorengegangene Betriebserlaubnis neu erlangen kann. Das Moped, die mb5 war früher zugelassen als Leichtkraftrad bis 40 km/h(!?) Mein Enkel bekam das Teil, geschenkt, und möchte in einem Jahr die Fahrerlaubnis machen. Bis dahin brauche ich im Garten kein Gras mehr zu mähen. Hat halt alles seine guten Seiten. Das Moped zum Laufen zu bringen, war der leichtere Teil der Übung. Wie auch immer, das Moped erreicht locker knapp 60 km/h, warum auch immer. Kann das Auswirkungen auf die angedachte Zulassung und fehlende Papiere haben? Ich würde das nicht so eng sehen wollen. Wichtig wäre mir zu wissen, was für eine Ersatzbetriebserlaubnis zu tun wäre. Ich binn für jeden noch so raffinierten Hinweis dankbar.
    M.f.G. R.

  • Honda-Homepage hilft da weiter. Im Servicebereich is ne Anleitung zu finden und auch ein Antragsformular für ne ABE-Zweitschrift.

    Was ist, wenn das Ende nichts als ein böser Anfang ist....?

  • Eine Zweitschrift kann bei Honda Deutschland beantragt werden, sofern man sich zunächst eine Unbekenklichkeitsbescheinigung besorgt hat (je nach Bundesland ist das die Polizei oder sogenannte Landratsämter). Ich habe mir mal für eine MB8 so etwas bei der Polizei besorgt (bin mit Fotos des Rahmens mit der Fahrgestellnummer hin, das hat seinerzeit in NRW nicht einmal Geld gekostet). Die Zweitschrift lässt sich Honda mittlerweile ordentlich honorieren: zurzeit 118 Euro zzgl. Nachnahmegebühr. Evtl. gibt es aber sogar das Problem, dass es bei Honda überhaupt keine Zweitschriften-Rohlinge für die AC01 (interne Bezeichnung für die MB5) mehr gibt. Vielleicht sollte man das in Erfahrung bringen, bevor man die Aktion startet?


    Alternativ bleibt dann noch die Möglichkeit beim TÜV (z.B. in NRW) ein Gutachten nach § 21 StVZO anfertigen zu lassen (das ist dann quasi eine BE, die nur für Deine Honda MB5 gilt). Dafür muss das Fahrzeug natürlich in technisch einwandfreiem Zustand vorgeführt werden UND es müssen dem Prüfer die Daten des Mokicks in Form eines "Technischen Datenblatts" vorliegen. In dem Fall lohnt es sich bei der Prüfstelle vorher mal anzufragen, ob sie in ihrem Computer die benötigten Daten haben (sonst kostet das Datenblatt bei Honda nämlich auch schon wieder 60 Euro) und natürlich was die Prüfung und Ausstellung der neuen Papiere kosten soll (ich würde jetzt einfach mal ca. 60-70 Euro schätzen). Inwieweit hier auch die o.g. Unbedenklichkeitsbescheinigung erforderlich ist, weiß ich nicht, schadet aber sicher nicht, dass im Vorfeld ebenfalls zu klären.


    Ich habe ein Problem mit einer MB8 übrigens lieber so gelöst, dass ich einen Rahmen mit Papieren günstig erworben habe. Das hat noch einen weiteren Vorteil: Beim Umbau eines gesamten Mopeds auf einen anderen Rahmen kommt man zum Putzen an Stellen, die seit der Montage in Japan kein Mensch mehr gesehen hat. Ein tolles Gefühl...


    Sehr schön für alle anderen Nutzer dieses Forums und auch alle künftigen Menschen mit Deinem Problem, die Google-Suche bemühen, wäre es übrigens, wenn Du den weiteren Ablauf Deiner Geschichte hier dokumentierst und Dich nicht, wie leider soviele User in diversen Foren, noch mit maximal dem Hinweis "hab das Problem gelöst" verabschiedest. Viel Erfolg!

  • Der Ausgang der Geschichte: Der Chef Zulassungsstelle zeigte kein Interesse an dem Problem, da es sich bei dem Moped um ein nicht zulassungspflichtiges Fahrzeug handelt. Auskunft bei der Polizei: Zum Bewegen im Strassenverkehr bedarf es einer Versicherung, welche man unter Angabe der Rahmennummer abschließen kann. Weiterhin muß man eine Betriebserlaubnis mitführen. Bekommt man als Zweitschrift beim Hersteller, für teures Geld (150,00). Ich habe die Herren in Blau gebeten, meine Rahmennummer zu checken, was sie auch ohne Entgeld taten. Lob! Die Zweitschrift der Betriebserlaubnis habe ich nach Suche im Net für 50Euro gekauft, und Rahmennummer und Namen eingetragen ! Die Herren von der Polizei gaben mir den Rad, bei einer Zweitschrift immer den Kaufvertrag mitzuführen. -Das wars-.
    M.f.G. Rainer