Herstellerbescheinigung/Reifenfreigabe für Enduroreifen CB 400 T

  • Hi ihr,
    hat einer von euch eine Herstellerbescheinigung oder eine Reifenfreigabe für einen grobstolligen
    Reifen für die Honda CB 400 T.
    Hinterrad 18 Zoll, Breite 1,85 Zoll, Reifengröße 4.10S18
    Vorderrad 19 Zoll, Breite 1,85 Zoll, Reifengröße 3.60S19
    Mögliche Reifen sind Heidenau K 60, Conti TKC 80, Pirelli MT 60 oder auch andere.
    Bin aber auch für andere Vorschläge offen.
    Wie habt ihr es geschafft diese Reifen eintragen zu lassen.
    Einzelabnahmen?:confusedx:
    Danke im Voraus!!!
    Ach so. Eine Frage noch. Ist das richtig, das eine Herstellerbescheinigung mitgeführt werden muss, und keine Eintragung vom TÜV notwendig ist?
    Andersherum: Reifenfreigaben vom Reifenhersteller muss man beim TÜV eintragen lassen?
    Und was ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung? Gibt's die bei Reifen?:gruebelx:
    Grüße aus dem Pott
    sepp

  • Moin,


    Herstellerbescheinigung bzw. Unbedenklichkeitsbescheinigung gibt es, wenn vom Moppedhersteller Einschränkungen des Reifentyps oder -herstellers in der Zulassung oder ABE stehen. Dann können andere größengleiche Reifen anderen Typs oder anderer Hersteller für die Maschine verwendet werden, auch wenn das so eigentlich nicht der Zulassung entspricht.


    Reifenfreigabe gibts für Reifen in anderen Größen als sie in der Zulassung stehen. Z. B. um eine Maschine mit eingetragenen Zoll-Reifengrößen mit modernen Reifen in Millimetergrößen zu fahren.


    Ob es da 'ne generell Regel bzgl. Eintragung und/oder Mitführen gibt :nixweiss:
    Bridgestone schreibt bei Freigaben für unsere Twins "Eintragung erforderlich", AVON schreibt "Eintragung nicht erforderlich, Mitführen der Freigabe nicht erforderlich, aber empfohlen".



    Wichtig: Freigaben und Unbedenklichkeitsbescheinigungen gelten grundsätzlich nur, wenn sich das Fahrzeug im unveränderten Originalzustand befindet. Das heisst, spätestes wenn Du noch irgendwas anderes änderst, das das Fahrverhalten beeinflusst (dazu zählt auch ein anderer Lenker), ist zwingend eine Einzelabnahme erforderlich.






    :wavey:

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    Meine Maschinen sind alt genug, um selbst zu entscheiden, das macht es manchmal etwas anstrengend, mit ihnen unterwegs zu sein.
    Wenn meine Fähigkeiten nachlassen und ich meine CM 400T nicht mehr fahren kann, dann hole ich mir 'n Motorrad - und wenn's damit nicht mehr geht, 'n Lanz Bulldog.

  • Das ist jetzt zwar von der CB400N, der Ablauf dürfte aber identisch sein.
    Einfach mal eine Mail an die Firma Heidenau schreiben.
    Bei positivem Bescheid mit der Bescheinigung zum TÜV fahren und eintragen lassen.
    Wenn alles passt und nichts schleift sollte das dann problemlos klappen.


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    Gruß Torsten


    Ich bin nicht auf dieser Welt um zu sein wie mich andere gern hätten :!:

  • Hy Torsten,
    danke für deine schnelle Antwort und das beigefügte Schreiben.
    Ich werde es bei Heidenau versuchen und dann berichten.
    Gruß
    sepp