Hallo,
Die Trackaufzeichnung ist deshalb wichtig, im Falle eines unverschuldeten Unfalls ist die Aufzeichnung der Geschwindigkeit über sehr dichte Trackpunkte problemlos möglich. Dann kann der Verursacher nicht mit dem Standard: Der war aber viel zu schnell... argumentieren. Sollte es einmal andersherum sein, bin ich nicht gezwungen die Daten herauszugeben.
Gruß
FJU
Aus dem Enduro-Forum hab ich mal dieses 'Aussage' heraus kopiert um hier einen Thread zu dem Thema zu starten,
da dies eine durchaus interessante Angelegenheit ist
Aus eigener Erfahrung weis ich, das viele Navigationssysteme in der Lage sind, ein Bewegungsprotokoll zu ertsellen wo Sekunfengenau Position, Geschwindigkeit, Zeit Höhe... Sateliten-Informationen enthalten sind.
Bei einem Unfall könnte man mit Hilfe dieser Daten seine Geschwindigkeit unmittelbat vor dem Chrash 'ablesen'.
Wäre mal zu prüfen ob sowas vor Gericht eine Beweiskraft besitzt.
Ob man sich gegen die Auswertung der Daten wehren kann wenn der der Verdacht besteht Unfallverursacher zu sein weis ich nicht.
Ich meine gehört zu haben, das bei Unfällen mit Verletzten oder Toten so ein Navi als beweis 'gesichert' wird, egal was der Besitzer sagt.