Honda Vision 50 - EG Übereinstimmungserklärung-Duplikat-

  • Hallo zusammen,


    habe folgendes Problem, ich möchte für meinen Junior eine Vision 50 erwerben, habe auch eine gut erhaltenen zu angemessenem Preis gefunden. Jetzt taucht folgendes Problem auf, der Verkäufer hat nicht die Original Betriebserlaubnis. (Roller von seinem Vater, der verstorben ist, Papiere nicht mehr auffindbar...) er hat eine von Honda erstellte EG-Übereinstimmungserklärung -Duplikat-, diese enthält auch die Fahrgestellnummer des Rollers. Seinen Aussagen nach, sei dies der Ersatz für die Original ABE.
    Meine Frage: passt das? kann ich mit dieser Erklärung den Roller versichern und wird diese von der Polizei bei Kontrollen akzeptiert? Würdet Ihr den Roller mit diesem Dokument kaufen?



    http://www.honda-board.de/hb/images/icons/icon11.png
    Ich bin SH300 Fahrer und kenne mich bei den zulassungsfreien Rollern leider nicht so aus :-)


    Vielen Dank für Eure Hilfe


    olschog

  • Hallo Olschog
    Ich hatte was ähnlich komisches mit einem Mofa in CH. Beim Recherchieren habe ich festgestellt, dass anhand der Rahmennummer Daten die schon mal bei einem Amt gespeichert wurden wieder aufgefunden werden können. Das könnte ein kleiner Schritt auf dem Weg zu neuen Papieren sein. Du hast ja noch Zeit bis es wieder warm ist drausen.


    LG Brämerli

  • Nein, die EG-Übereinstimmungserklärung ist ein Dokument, aber ersetzt keine amtlichen Fahrzeugpapiere.


    Mit der EG-Übereinstimmungserklärung musst du bei der Zulassungsstelle eine neue Betriebserlaubnis beantragen.


    Der Roller ist zwar zulassungsfrei, braucht aber amtliche Fahrzeugpapiere- und da ist die Zulassungsstelle zuständig.

  • Danke Martin für die Info, das muss der Verkäufer dann wohl machen, sonst kaufe ich das Teil nicht...


    Grüße und noch ein schönes WE


    Oschog