Wenn ein Kfz - egal ob uralt oder fast neu - bis vor (relativ) kurzer Zeit in einem anderen EU-Land zugelassen war, braucht es keine Vollabnahme - der EU sei Dank.
Es braucht dafür aber die originalen Papiere oder amtliche Ersatzpapiere - beizubringen vom letzten gemeldeten Fahrzeughalter.
Der Weg, jetzt hier die Papiere als verschollen zu deklarieren und das Fahrzeug mit Vollabnahme und EBE auf die Strasse zu bringen, ist nicht gangbar, da die vorherige Zulassung und der letzte Halter EU-weit bekannt sind.
Wäre das Mopped schon seit 30 Jahren abgemeldet, wäre das anders ...