Also Fakt ist das ein Teilegutachten eingetragen werden MUß. Denn sonst würde sich der Wisch ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) oder EG (Europa Genehmigung) nennen. Die ABE bzw EG kann der geneigte Halter auch eintragen lassen, muß er aber nicht. Das Teilegutachten ist eine Vorlage für den Prüfer. Er kontrolliert den Fachmännischen Anbau und das alles paßt wenn noch andere Sachen verbaut wurden. Beim Auto z.B. Tieferlegung mit Breitreifen.
Weiterhin ist es nicht so bekannt das das Fahrzeug an einer Baugruppe nur mit einer ABE betrieben werden darf da sonst die ABE erlischt, bezieht sie sich doch auf einen "ansonsten Serienmäßigen Zustand"!
Verwirrend aber leider Tatsache!