Wenn ich die Blinker über ein Adapterstück etwas hochsetze so dass sie seitlich zu sehen sind sollte das auch reichen.
Da bin ich mir nicht sicher - finde aber grad nicht, wie weit die Blinker von der Fahrzeughinterkante weg sein dürfen. Früher war da "sehr weit" erlaubt (hintere Blinker in den Lenkerenden - aber ab EZ 87 nicht mehr, wenn ich das richtig in Erinnerung hab :o).
Die hinteren Blinker sollen ja auch bei Schrägsicht noch zuzuordnen sein - dein linker Blinker würde aber von schräg rechts immer noch rechts von einem Rücklicht hinten mittig blinken und würde damit nicht als linker Blinker sondern fälschlich als rechter wahrgenommen werden
Nachtrag: StVZO verlangt, dass Rücklicht/Bremslicht/Blinker am äußersten hinteren Ende des Fahrzeugs sein müssen.
Und dann hab ich noch dies gefunden - auch wenn Deine Blinker hoch sitzen (höher als der Heckfender und sonstige Teile), wird als Bezugspunkt für die 45° oder 20° das hinten mittig sitzende Rücklicht genommen. Wirst mit den Blinkern also nicht hinkommen.
Und nach EU-Regeln maximal 300mm von der Fahrzeughinterkante ...
Auch wenn es der aaS nicht beanstandet, kann Dich jedes andere Kontrollorgan dafür hochhängen. Nur wenn der aaS sowas ausdrücklich mit dem Hinweis "Mit Ausnahmegenehmigung:" und Abstandsmaßen etc. einträgt, bist Du auf der sicheren Seite.